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Sperrgebietsverletzung durch franz. Militärmission

20. Juli 1971
Information Nr. 696/71 über eine Verletzung des Sperrgebietes des Wachregiments »Feliks Dzierzynski« in Erkner durch die Besatzung des französischen Militärfahrzeuges [Kennzeichen] am 18. Juli 1971

Am 18.7.1971, gegen 09.00 Uhr, befuhr das Fahrzeug FFA [Kennzeichen] die durch Beschilderung als Sperrgebiet für Angehörige westlicher Militärverbindungsmissionen gekennzeichnete Fürstenwalder Allee entlang der Kaserne Erkner bis zum KPP der DVP. Dort wendete das Fahrzeug, fuhr die Fürstenwalder Allee zurück und befuhr anschließend einen ebenfalls noch innerhalb des Sperrgebietes liegenden Waldweg westlich des Munitionspunktes und hielt.

Letztgenannter Waldweg ist generell für Pkw und Krafträder gesperrt.

In diesem Gebiet verließen zwei Insassen das Fahrzeug, bewegten sich ostwärts in Richtung des abgezäunten Munitionspunktes und betraten die 1. Sperrzone.

Der erste Zaun besteht aus 1,50 m hohen Pfählen, die mit vier Lagen Stacheldraht quer und schräg bespannt sind.

Eine nochmalige Beschilderung ist nicht vorhanden.

Zehn Minuten hinter dem ersten Zaun befindet sich ein aus Maschendraht bestehender zweiter Sicherungszaun. Bei dem zwischen den beiden Sicherungszäunen gelegenen Abschnitt handelt es sich um Waldgelände.

Die französischen Militärangehörigen wurden durch den zuständigen Posten entdeckt, als sie sich ca. 25 bis 30 m von ihm entfernt, unmittelbar vor dem 2. Sicherungszaun befanden.

Sie hatten damit die 1. Sperrzone bereits 10 m tief betreten.

Zu diesem Zeitpunkt zogen sich die französischen Militärpersonen, nachdem sie offensichtlich den Posten wahrgenommen hatten, zurück. Da sie durch das unübersichtliche Gelände begünstigt wurden, konnten sie durch den Posten nicht mehr gesehen werden.

Der Posten meldete gegen 9.10 Uhr diese Sperrgebietsverletzung, worauf eine Suchgruppe in Stärke 1: 3 eingesetzt wurde, die das Waldgebiet ca. 200 m westlich des Munitionspunktes absuchte und gegen 9.25 Uhr die französischen Militärpersonen stellte.

Zu diesem Zeitpunkt befanden sich sowohl das Kfz als auch die sich zu Fuß bewegenden französischen Militärpersonen noch in dem durch Beschilderung gesperrten Gebiet.

Die französischen Militärpersonen wurden mit »Halt – Stehenbleiben oder ich schieße« angerufen, worauf sie jedoch nicht reagierten, sondern sich in Richtung des Kfz in Bewegung setzten.

Gleichzeitig kam das FFA-Kfz den beiden Militärpersonen entgegengefahren. Daraufhin wurde von Angehörigen der Suchgruppe vor dem Kfz Stellung bezogen. Dabei wurden die französischen Militärangehörigen beim Versuch, trotzdem umzusteigen, abgedrängt.

Der Leiter der Suchgruppe zog in diesem Zusammenhang die Pistole und befahl einem Angehörigen der Suchgruppe, drei Warnschüsse abzugeben. Dieser Befehl wurde ausgeführt.

Da das Anwenden von Waffen vermutet wurde, wurden den zwei französischen Militärpersonen durch Angehörige der Suchgruppe die Hände aus Hosen- und Brusttaschen gezogen.

Eine Durchsuchung der französischen Militärpersonen erfolgte nicht.

Aus Zurufen an den Kraftfahrer des Fahrzeuges konnte entnommen werden, dass dieser offensichtlich die vorgesetzte Dienststelle von dem Vorfall verständigen sollte.

Die Abfahrt des FFA-Kfz wurde bis 10.35 Uhr verhindert, dann wurde auf Befehl des Diensthabenden des Wachregimentes der Besatzung des FFA-Fahrzeuges die Rückfahrt gestattet.

Das Vorkommnis und die Verhaltensweise der eingesetzten Kräfte wird unter dem Personalbestand des Wachregiments entsprechend ausgewertet.

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    21. Juli 1971
    Information Nr. 705/71 über Vorstellungen zur Errichtung eines amerikanischen Kulturzentrums in der Hauptstadt der DDR

  2. Zum vorherigen Dokument Brand im Kombinat Schwedt

    19. Juli 1971
    Information Nr. 688/71 über einen Brand im Petrolchemischen Kombinat Schwedt, [Bezirk] Frankfurt (Oder), am 14. Juli 1971