Arbeitsniederlegungen (12)
13. August 1956
Information Nr. 147/56 – Betrifft: Arbeitsniederlegung
Am 10.8.1956 legten in der Dreherei des VEB Kälte Berlin, in der Zeit von 14.15 Uhr bis 16.15 Uhr, 20 Kollegen die Arbeit nieder. Ursache der Arbeitsniederlegung: Im Verlaufe der Reorganisation der Verwaltungskräfte des Betriebes sollte der Meister der Dreherei, Kollege [Name 1], entlassen werden und an seiner Stelle der Genosse [Name 2] als Meister in der Dreherei eingesetzt werden. Man machte [Name 1] den Vorwurf, dass er mit seinen Kollegen ein Kumpelverhältnis habe, was sich negativ auf die Arbeit auswirkt. Dieser Beschluss wurde von einer Kommission gefasst, welche aus zwölf Kollegen bestand, darunter der Parteisekretär, der BGL-Vorsitzende, der Werkleiter und der Kaderleiter.
Als den Kollegen der Dreherei am Mittwoch, dem 8.8.1956, der Beschluss bekannt gegeben wurde, erklärten sie, dass sie mit dem Meister [Name 2] nicht einverstanden wären, da dieser nicht die fachlichen Voraussetzungen mitbringe. Am 10.8.1956, in der Zeit von 14.00 Uhr [an], wurde daraufhin vonseiten der Werkleitung und der BGL und der Parteiorganisation mit dem Meister [Name 1] und ca. zwölf gewerkschaftlich organisierten Kollegen der Dreherei eine Aussprache geführt. Während dieser Zeit bis 16.15 Uhr standen die restlichen Dreher (20) herum, ohne zu arbeiten. Nach der Aussprache wurde die Entlassung des Meisters [Name 1] zurückgezogen, da man zu dem Vorwurf kein konkretes Material vorlegen konnte.
Am Morgen des 11.8.1956 wurde im VdgB (BHG), Auslieferungslager Meißen, Brauhausstraße 13, von acht Kollegen für ca. 15 bis 20 Minuten die Arbeit niedergelegt. Ursachen waren Unstimmigkeiten in der Bezahlung. 1955 wurde durch eine Kommission beim Rat des Kreises festgestellt, dass die Norm für das Ausladen von Kohlen zu niedrig ist. Im April 1956 wurde auf Anraten der Kreiskommission der Betrag von 1,00 DM pro t auf 0,55 DM herabgesetzt. Da die Kollegen sich weigerten, für dieses Geld die Kohlen auszuladen, wurde der Betrag wieder auf DM 1,00 DM erhöht und versprochen, für April und Mai einen Ausgleich zu zahlen. Bisher ist das jedoch noch nicht restlos gezahlt, der Lohnbuchhalter gab den Arbeitern immer nur etwas Abschlag.
Diese Tatsache wurde von den Arbeitern als Anlass zur Arbeitsniederlegung genommen. Als Hauptinitiator muss der Parteisekretär des Auslieferungslagers angesehen werden, der an diesem Morgen zu den Arbeitern sagte, dass nicht gearbeitet würde, bis die Frage der Abschlagzahlung geklärt ist und bis der Betrag von 0,55 DM auf 0,80 DM pro t am Tag heraufgesetzt würde.
Androhung von Arbeitsniederlegung
Im Stahl- und Walzwerk Gröditz, [Bezirk] Dresden, besteht unter den Kollegen in der Gießgrube im Stahlwerk II große Unzufriedenheit wegen Arbeitskräftemangel. Die Arbeiter einer Schicht brachten zum Ausdruck, dass jetzt drei Arbeiter die Arbeit für sechs Personen erledigen müssen und anstatt mehr Geld weniger Geld verdienen. Vor der Lohnzahlung am 9.8.1956 haben unter diesen Kollegen wegen der schlechten Entlohnung Diskussionen stattgefunden, indem sie die Arbeit niederlegen wollten. Nach der Lohnzahlung am 9.8.1956 sind die Kollegen zu der Meinung gekommen, dass eine weitere Arbeit unter diesen Bedingungen keinen Zweck mehr habe.