Arbeitsniederlegungen (7)
23. Juli 1956
Information Nr. 87/56 – Betrifft: Arbeitsniederlegung
Auf der Baustelle der Staatsreserve in Kablow, [Kreis] Königs Wusterhausen, [Bezirk] Potsdam, stellten am 17.7.1956 15 Maurer der Bau-Union Potsdam ihre Arbeit für ca. 30 Minuten ein und erklärten, ihre Arbeit nicht eher aufzunehmen, bis ihre Lohnfrage geklärt ist. Bei der sofortigen Rücksprache mit den Maurern stellte der Bauleiter Folgendes fest: Die Maurer haben unter ungünstigen Bedingungen zu arbeiten, d. h. sie führen keine Großbauten aus, sondern mauern nur einzelne Streckenteile, wie Ecken usw. Diese Arbeiten erfordern längere Zeit und aufgrund dieser Arbeitsbedingungen erreichen die Maurer nicht mal den Durchschnittslohn. Der Bauleiter führte mit dem Bauleiter der Bau-Union Potsdam sofort eine Rücksprache und stellte fest, dass die Bau-Union in Unkenntnis der Arbeitsbedingungen dieser Maurer die Arbeitsnormen, die für einen normalen Bau üblich sind, hier beibehalten hatte. Den Maurern wurde versichert, dass man ihren Lohn anders berechnen wird, damit sie auch den Durchschnittslohn erhalten. Nach dieser Zusicherung nahmen die Maurer ihre Arbeit wieder auf.
Im Werk 536 der Wismut in Zwickau legte eine Fräserbrigade am 17.7.1956 für einige Stunden die Arbeit nieder, da es zwischen der Betriebsleitung und der Brigade Unstimmigkeit über die Arbeitsorganisation gab. Die Arbeiter nahmen nach einer Belehrung die Arbeit wieder auf.
Aufgrund von Unstimmigkeit in der Bezahlung der Erzprämie legten drei parteilose Verladearbeiter in der Erzverladung Ronneburg am 13.7.1956 für eine Stunde die Arbeit nieder und betranken sich. Die Ursache hierzu war, dass sie 50 % weniger Erzgeld erhielten als bisher.1 Die bisherige Verrechnung enthielt eine doppelte Bezahlung und wurde deshalb bereinigt. Die Parteiorganisation führte mit den Arbeitern eine Aussprache durch und erläuterte die Zusammenhänge der Differenz.
Androhung von Arbeitsniederlegung
Am 13.7.1956 stellte die Nachtschicht der Zeche B/2 im Objekt 102 der Wismut in Zwickau die Forderung auf, bis 22.00 Uhr die Entlüftungsanlage der Zeche in Betrieb zu setzen, andernfalls wollten die Arbeiter die Arbeit niederlegen. Die Ursachen hierzu sind eine laufende Verschleppung der Fertigstellung der Entlüftungsanlage. Die Arbeiter mussten daher unter schwierigsten Bedingungen arbeiten. Im Keller der genannten Zeche wurden in diesem Zusammenhang Losungen angeschmiert. Es wurden sofort Maßnahmen zur Fertigstellung der Frischluftanlage eingeleitet. Dadurch hat sich die negative Stimmung gelegt und es kam zu keiner Arbeitsniederlegung.
In der LPG Königsberg, [Kreis] Wittstock, [Bezirk] Potsdam, drohten die Mitglieder am 17.7.1956, die Arbeit am 18.7.1956 niederzulegen, weil sie mit den festgelegten Arbeitseinheiten nicht einverstanden sind. Die Ursache für diese Stimmung ist folgende: Zu Beginn des Jahres 1956 wurden im Plan der LPG die Arbeitseinheiten auf 6,00 DM als real errechnet und vom Rat des Kreises auf 7,00 DM gestützt. Durch eine nochmalige Überprüfung des Planes stellte der LPG-Vorsitzende fest, dass die Arbeitseinheiten viel zu hoch errechnet wurden und dass die reale Summe nur 1,82 DM beträgt. Vom Rat des Kreises wurden die Arbeitseinheiten danach auf 6,00 DM gestützt. Als die Mitglieder dieses am 17.7.1956 bei der Restauszahlung erfuhren, waren sie empört und forderten, dass ihnen weiterhin 7,00 DM pro Arbeitseinheit ausgezahlt werden. Im Verlauf der unzufriedenen Diskussionen erklärten die Mitglieder, dass sie am 18.7.1956 die Arbeit nicht aufnehmen werden, wenn sie nicht 7,00 DM bekommen, da sie dann mit Blaubeerensuchen mehr Geld verdienen könnten. Zu einer Arbeitsniederlegung kam es aber nicht, da die Revisionskommission versprach, eine nochmalige Überprüfung vorzunehmen.
In einer Vollversammlung der LPG »Einigkeit« in Rogäsen, [Kreis] Brandenburg, [Bezirk] Potsdam, am 11.7.1956 beschlossen die Mitglieder am 12.7.1956 die Arbeit niederzulegen, weil die örtliche Wohnungskommission die seit dem 1.7.1956 zugesagte Wohnung für einen Melkermeister noch nicht freigemacht hatte. Auch hier kam es aber nicht zu einer Arbeitsniederlegung, da der Vorsitzende des Rates des Kreises den Mitgliedern eine entsprechende Aufklärung gab.
Es wurde bekannt, dass sich am 24.7.1956 die BGL-Vorsitzenden des staatlichen und genossenschaftlichen Handels von Schönebeck, [Bezirk] Magdeburg, im HO-Kulturraum treffen wollen, um u. a. die Änderung der Arbeitszeit für sonnabends auf 16.00 Uhr durchzusetzen. Wird diese Forderung nicht anerkannt, will man ein öffentliches Forum einberufen, wo zu dem angeführten Sachverhalt Stellung genommen werden soll. Es wird vermutet, dass Arbeitsniederlegung dahinter steckt.