Flugschriftenauswertung (1)
20. Juli 1956
Information Nr. 81/56 – Betrifft: Hetzschriftenauswertung
Der Gegner versucht mit allen Mitteln die Zusammenarbeit des MfS mit der Bevölkerung zu erschweren. Die Beeinflussung erfolgt laufend, hauptsächlich durch die Hetzschriften des »Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen«,1 indem er Verhaltungsmaßregeln [sic!] erteilt.
Zum Beispiel sind in einem Artikel in der Hetzschrift des UfJ »Neubrandenburger Augenzeuge Nr. 2« nachstehende fünf Punkte angegeben:2
- »1.
Bekommen Sie ohne erkennbaren Grund eine mündliche oder schriftliche Aufforderung, beim ›Volkspolizei‹-Kreisamt, beim Rat der Stadt oder anderen Behörden zu erscheinen, dann nehmen Sie, wenn irgend möglich, einen vertrauenswürdigen Bekannten mit auf diesen Weg. Ihr Begleiter wird zwar grundsätzlich von den Beauftragten des SSD3 oder MWD weggeschickt werden, hat aber bereits durch sein Miterscheinen seinen Zweck erfüllt. Auf keinen Fall dürfen Sie versäumen, eine Nachricht über Ihren Verbleib oder Ihren beabsichtigten Weg zu unterlassen. Weisen Sie bei Unterredungen mit Beauftragten des SSD oder MWD gleich zu Beginn darauf hin, dass Ihre Familie oder Ihre Bekannten wissen, wo Sie sich aufhalten.
- 2.
Verwahren Sie sich energisch gegen das Ihnen gestellte Ansinnen zur Spitzeltätigkeit. Aus den eingangs erwähnten Gründen gehen Sie dabei kein Risiko für Ihre persönliche Freiheit ein.
- 3.
Versichern Sie, dass Sie Ihnen zur Kenntnis gelangende Verbrechen bei den zuständigen Staatsorganen anzeigen werden, und zwar ohne besondere Verpflichtung.
- 4.
Erklären Sie aber dem Werber, dass Sie nicht in der Lage sind, Aufgaben zu erfüllen, die in den Bereich der Polizei fallen.
- 5.
Betonen Sie dabei auf jeden Fall Ihre Loyalität zur Regierung der ›DDR‹.
Wir betonen, dass ein Bewohner der Sowjetzone nicht schon dann überstürzt Besitz und Eigentum zu verlassen braucht, weil er zu Spitzeldiensten geworben werden sollte. Dem Untersuchungsausschuss sind viele Fälle bekannt, in denen sich Bedrängte dadurch erfolgreich gewehrt haben, dass sie erklärten, sie müssten sich zuvor bei der ›Volkspolizei‹ über die Legalität des Ansinnens Auskunft holen.«