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Justizorgane in der DDR

15. September 1956
Information Nr. 206/56 – Betrifft: Justizorgane in der DDR

Es war vorgesehen eine Analyse über die Lage in den Justizorganen zu erarbeiten. Aufgrund des vorliegenden Materials aus den Bezirken ist dies nicht möglich. Das Material lässt darauf schließen, dass die operative Bearbeitung der Justizorgane und die inoffiziellen Quellen unzureichend sind. Dies wurde uns auch von der Hauptabteilung V/5 bestätigt.1 Einige wichtige Erscheinungen, die trotzdem zu erkennen waren, sind:

Kadermangel und Lohnfragen

Im Kreisgericht Döbeln, [Bezirk] Leipzig, sind zwei Richterstellen unbesetzt. Dadurch ist bei den Unterhaltungsprozessen eine große Verzögerung eingetreten. Aus diesem Grunde kam es schon zu Auseinandersetzungen mit dem Publikum.

Im Kreis Riesa, [Bezirk] Dresden, gab es im April 1956 Fristüberschreitungen in 140 Zivilsachen, 80 Ehesachen, 25 Strafsachen, hervorgerufen durch Kadermangel. Durch die Bezirksjustizverwaltung wurden zwar zwei Richter zur Verfügung gestellt, aber keine technischen Kräfte.

Im Kreisgericht Jena-Land fehlen gute Stenotypistinnen. Von insgesamt zwölf technischen Kräften haben im Laufe eines Jahres drei gekündigt. Als Ursache wurde eine zu geringe Bezahlung angegeben.

Im Kreis Jüterbog, [Bezirk] Potsdam, besteht ein Mangel an Rechtsanwälten, sodass zwei Anwälte aus anderen Kreisen neben ihrer dortigen Arbeit zeitweilig im Kreis Jüterbog miteingesetzt werden müssen.

Im Bezirk Erfurt fehlen ebenfalls Richter. Außerdem ist in der letzten Zeit eine Fluktuation an Schreibkräften zu verzeichnen, die darauf zurückzuführen ist, dass diese in Produktionsbetrieben und anderen Verwaltungen besser bezahlt werden. Dadurch mussten z. B. im Kreisgericht Erfurt-Mitte die Richter ihre Urteile mit der Hand schreiben.

Auch im Bezirk Magdeburg besteht seit einigen Monaten eine starke Fluktuation der technischen Kräfte. Die Ursache ist zu niedriges Gehalt. Eine qualifizierte technische Kraft erhält ein Grundgehalt von 301 DM, außerdem werden noch zwei Leistungsstufen in Aussicht gestellt, die bis 350 DM gehen. Einige technische Kräfte erklärten, dass ihnen in Betrieben und Verwaltungen jedoch 350 DM als Grundgehalt geboten werden. Diese Situation zwingt dazu, junge unqualifizierte Kräfte einzustellen.

Bei der Richterwerbung in den Produktionsbetrieben im Kreis Köthen, [Bezirk] Halle, haben die Beschäftigen, welche für die Richtertätigkeit großes Interesse zeigten, ihre Bewerbung wieder zurückgezogen, weil sie in der Produktion mehr verdienen.

Unklarheiten in Fragen der demokratischen Gesetzlichkeit

Verschiedene Richter und Staatsanwälte im Bezirk Karl-Marx-Stadt wissen nicht in jedem Falle, wie sie sich bei Zivil- und Strafprozessen zu verhalten haben, ohne die demokratische Gesetzlichkeit zu verletzen.

Unklar war auf der Tagung der Richter und Staatsanwälte im Bezirk Rostock, ob nach der Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit alle Strafen unter zwei Jahre nach § 346 gehandhabt werden und wie es dabei mit der Erteilung von Haftbefehlen aussieht.2

Bei einigen Richtern des Obersten Gerichtes herrscht keine Klarheit über die in Ergänzung des Artikels 6 der Verfassung zu konkretisierenden Delikte.3 So sagte z. B. ein Richter als über dieses Problem gesprochen wurde: »Wenn bei den neuen Gesetzen die gleichen hohen Strafandrohungen bleiben, wie sie sonst (in politischen Strafsachen) üblich waren, werde ich meine Konsequenzen ziehen.«

Feindtätigkeit

Vor einigen Wochen erhielt der Staatsanwalt des Bezirkes Potsdam eine anonyme Postkarte, in welcher darauf hingewiesen wurde, dass eine Richterin die Republikflucht vorbereitet. Der Staatsanwalt wurde aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung der Republikflucht einzuleiten. Eine zweite anonyme Postkarte, geschrieben von der gleichen Person, war an die Richterin gerichtet. Der Text auf dieser Karte lautete: eine ihr wohlwollend gegenüberstehende Person warne sie und weise darauf hin, dass sie sofort das Gebiet der DDR verlassen soll, weil sich der Staatsanwalt mit der Inhaftierung ihrer Person beschäftige. Zu einer Republikflucht kam es nicht, sondern die Richterin wandte sich an die Kreisdienststelle.

Der RIAS und der Sender London (deutsch)4 hetzte in einigen Sendungen gegen »die Strafrechtsreform« in der DDR. Sie erklären,

  • dass unter der sogenannten Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit keineswegs eine Rückkehr oder auch nur eine Annäherung an rechtsstaatliche Formen verstanden werden darf.

  • dass der Tatbestand bei der Verurteilung nach wie vor an seiner Schädlichkeit gegenüber unserem System zu messen ist.

  • dass das Wort Abwerbung vermieden werden soll, weil es sich um ein politisches, gegen den Aufbau des Sozialismus gerichtetes Delikt handelt und

  • dass die Beschuldigten dem Staatsanwalt und den Untersuchungsorganen gegenüber machtlos sind.

Bemerkung

Im Gerichtsgebäude in Wurzen, [Bezirk] Leipzig, sind außer der Kreisstaatsanwaltschaft und dem staatlichen Notariat noch zwei Privatwohnungen vorhanden. Das Gleiche trifft für das Kreisgericht Schmölln, [Bezirk] Leipzig, zu, wo noch sieben Familien im Kreisgericht wohnen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sich außerhalb der Dienstzeit betriebsfremde Personen Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.

  1. Zum nächsten Dokument Vorhaben kleinbürgerlicher Parteien zur Minderung des SED-Einflusses

    17. September 1956
    Information Nr. 207/56 – Betrifft: Hinweise auf Bestrebungen der kleinbürgerlichen Parteien – hauptsächlich der CDU – den Einfluss der SED zu mindern

  2. Zum vorherigen Dokument Meinungen zur Auswahl von DEFA-Filmen für das Filmfestival in Karlsbad

    14. September 1956
    Information Nr. 205/56 – Betrifft: Meinungen zur Auswahl der DEFA-Filme zu den Filmfestspielen in Karlovy Vary