Ministerium für Gesundheitswesen
21. Juni 1956
Information Nr. 27/56 – Betrifft: Ministerium für Gesundheitswesen
Am 14.6.1956 wandte sich der Kreisarzt des Kreises Waren, [Bezirk] Neubrandenburg, Dr. med. Loch, an das MfS um Klarheit zu erhalten über die Anerkennung des Dr. Josef Salmutter1 als Facharzt für Chirurgie, zzt. als Assistenzarzt im Kreiskrankenhaus Waren. Dr. Josef Salmutter ist 1954 mit seiner Familie aus Österreich in die DDR übergesiedelt. Er hatte bereits 1954 eine 4-jährige chirurgische Ausbildung in Österreich absolviert, und unterzog sich in der DDR 1955 noch der vorgeschriebenen Pflichtausbildung als Facharzt für Chirurgie. Nach dieser am 1.11.1955 abgeschlossenen Pflichtausbildung wurde auf dem vorgeschriebenen Dienstwege der Antrag auf Anerkennung als Facharzt für Chirurgie beim Bezirksrat eingereicht, befürwortet und an das Ministerium für Gesundheitswesen weitergeleitet, da eine Facharztanerkennung für Ausländer dem Ministerium vorbehalten ist. Das Ministerium teilte auf Anfrage mit, dass dies noch nicht entschieden sei.
Dr. Salmutter soll auch die Rechtsabteilung im Ministerium für Gesundheitswesen persönlich schon aufgesucht haben, wo man ihm zu verstehen gab, dass er als Unfallchirurg im Bergbaugebiet arbeiten solle und er dann mit einer alsbaldigen Facharztanerkennung rechnen könne. Dr. Salmutter ist darüber verärgert und trägt sich mit dem Gedanken, die DDR wieder zu verlassen.2 Dr. Salmutter wird in Fachkreisen als besonders fähiger und zuverlässiger Arzt geschätzt.
Vom Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Direktor Küstner,3 von der Hals-, Nasen-, Ohren-Klinik des Gustav-Ricker-Krankenhauses Magdeburg wurde uns bekannt, dass am 29.12.1955 die Kaderabteilung des Ministeriums für Gesundheitswesen der medizinischen Klinik der Akademie Magdeburg mitteilte, dass ein Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohren-Krankheiten aus Bonn, Dr. [Name 1] in die DDR kommen will. Dr. Küstner setzte sich mit Dr. [Name 1] in Verbindung, der ihm jedoch mitteilte, dass er sich inzwischen um eine andere Anstellung in Westdeutschland bemüht habe, da das Ministerium für Gesundheitswesen seit Mitte Oktober 1955 nichts habe von sich hören lassen (verantwortliche Referentin Nutschman im Ministerium für Gesundheitswesen).
Am 13.3.1956 erhielt die Hals-, Nasen-, Ohren-Klinik Magdeburg vom Ministerium für Gesundheitswesen (Referentin Schulz) die Mitteilung, dass ein Dr. [Vorname Name 2], aus Hofheim [am] Taunus, seine ärztliche Tätigkeit in der DDR aufnehmen möchte. Am 16.3.1956 unterbreitete Dr. Küstner dem Dr. [Name 2] ein entsprechendes Angebot. Am 2.4.1956 teilte Dr. [Name 2] mit, dass er auf seine Bewerbung vom 20.10.1955 trotz Nachfrage erst am 6.3.1956 von der Universität Halle-Wittenberg einen absagenden Bescheid erhielt und am 16.3.1956 von Magdeburg ein Angebot. (Vom Ministerium für Gesundheitswesen werden mehrere Stellen bei derartigen Bewerbungen zu gleicher Zeit in Kenntnis gesetzt.) Durch eine lange Wartezeit hätte er sich bereits in Westdeutschland wieder verpflichtet. Zu bemerken ist, dass sich Dr. [Name 2] bereits am 20.10.1955 an das Ministerium für Gesundheitswesen wandte, jedoch die Bewerbung erst am 13.3.1956 an Magdeburg weitergegeben wurde.
In einem anderen Falle teilte das Ministerium für Gesundheitswesen dem Gustav-Ricker-Krankenhaus Magdeburg mit, dass sich ein Dr. [Name 3] für eine Fachausbildung für Hals-, Nasen-, Ohren-Krankheiten in der DDR interessiert. [Name 3] wohnt in Stolberg (Rheinland). Magdeburg setzte sich brieflich mit dem [Name 3] bereits am 5.8.1954 in Verbindung. [Name 3] teilte am 11.9.1954 mit, dass seine Einstellung in der DDR von der Entscheidung des Ministeriums für Gesundheitswesen in Berlin abhängig sei, das in der Zwischenzeit nichts von sich hören ließ (Referent Vogel/Schacke im Ministerium für Gesundheitswesen).