Neue Flugschriften (7)
23. Oktober 1956
Information Nr. 266/56 – Betrifft: Neue Hetzschriften
1.) Das SPD-Ostbüro1 verschickt Briefe an Personen in der DDR, die mehrere Streuzettel zur Weiterverbreitung enthalten. Auf diesen Streuzetteln werden die »Einwohner von Roßwein und die Arbeiter des VEB Guß«2 vor einem sogenannten Spitzel namens [Vorname Name], der »bereits mehr als zwölf Einwohner von Roßwein bei der Staatssicherheit denunziert« habe, gewarnt. Außerdem wird zur »weiteren Entlarvung anderer Spitzel« aufgefordert und dabei folgende Adresse, an die alle Beobachtungen gegeben werden sollen, genannt: Walter Wenzel, Berlin-Charlottenburg, Pommernallee 7.3
2.) Der UfJ4 wendet sich mit einem Flugblatt an die »Werktätigen in Stadt und Land« mit der Aufforderung »Nehmt Melsheimer5 beim Wort«. Einleitend heißt es: »Der Generalstaatsanwalt Melsheimer hat auf der III. Parteikonferenz der SED Gesetzesverletzungen zugegeben und erklärt, dass diese Fälle bereits bereinigt wurden und die Staatsanwaltschaft angewiesen sei, für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen.«6 Dazu bemerkt der UfJ weiter: »Man muss dieser Ankündigung misstrauisch gegenüberstehen und die Probe aufs Exempel machen.« Dies soll folgendermaßen geschehen:
»Der Staatsanwaltschaft soll mitgeteilt werden, wenn
- 1.)
rechtswidrige Kündigungen ausgesprochen werden,
- 2.)
die Normen entgegen den einschlägigen Anweisungen erhöht werden,
- 3.)
Funktionäre des FDGB die Interessen der Werktätigen nicht vertreten,
- 4.)
Konfliktkommissionen nicht ordnungsgemäß besetzt sind und
- 5.)
überhaupt jeder Rechtsbruch eines Funktionärs«.
Abschließend heißt es dann noch: »Wenn die Staatsanwaltschaft auf die Beschwerde nicht eingeht, wird um Mitteilung an den UfJ gebeten. Schriftliche Mitteilungen sollten nur in Westdeutschland oder Westberlin zur Post gegeben werden.«