Westberliner Senat zur Anwerbung von Senatsangestellten durch das MfS
18. Mai 1956
Information [Information Nr. M106/56]
Der Senator für Innere Fragen in Westberlin wendet sich in seinen Verordnungen Nr. I/116/ vom 26.6.1955 und I/193/vom 6.12.1955 an die Mitglieder des Senats, an die Kreisämter, Behörden, Dienststellen und Abteilungen der Hauptverwaltung, die städtischen Gesellschaften, Vereinigungen, Anstalten und Dienststellen des öffentlichen Rechts.1 Die Verordnungen sollen dazu dienen »Versuche der Organe des sowjetischen Sektors und der Sowjetzone, die Angestellten der öffentliche Dienste Westberlins für Spionagetätigkeit zu werben« festzustellen. Hierbei werden die »Kripo und der SSD«2 benannt, die solche Versuche besonders bei Aufenthaltsbeantragung und Fahrten von Westberlinern in die DDR unternehmen würden. Es wird deshalb allen Mitarbeitern der obengenannten Stellen zur Pflicht gemacht, ihren Vorgesetzten über derartige Dinge zu berichten, die solche Berichte dann an das Landesamt für Verfassungsschutz zu senden haben.
Ein weiteres Schreiben der Kriminalabteilung K II gez. Sangmeister v. 26.1.1956 besagt, dass alle Mitarbeiter jeweils am 1. Februar und 1. August jedes Jahres darüber zu belehren sind. Die Polizeiangestellten sind besonders darauf hinzuweisen, auch dann zu berichten, »wenn einzelne Personen oder Gruppen der sowjetischen Besatzungszone Versuche unternehmen, Verwandte der o. g. Personen für eine Spionagetätigkeit zu werben«.