Absturz des Versuchsflugzeuges »B 152«
5. März 1959
Information Nr. 69/59 – Bericht über den Absturz des Versuchsflugzeuges »B 152« am 4. März 1959
Von unseren Mitarbeitern im VEB Flugzeugbau Dresden-Klotzsche1 wird über den Absturz und die möglichen Ursachen Folgendes mitgeteilt:2
Es handelte sich um den 2. Probeflug der »B 152«, der ursprünglich schon für Sonntag, den 1.3.1959 angesetzt, dann aber nicht durchgeführt, sondern überraschend für den 4.3.1959 neu festgelegt wurde. Die Gründe für diese Terminverschiebung sind noch nicht konkret bekannt.
Da zum vorgesehenen Zeitpunkt (am 4.3.1959 um 9.00 Uhr) der Luftraum gesperrt war, startete die »B 152« in den Mittagsstunden des 4.3.1959 nach Freigabe des Luftraumes.
Der Start sowie auch der Flug bis zum Absturz kurz vor der Landung verliefen einwandfrei. Die »B 152« befand sich 50 Minuten in der Luft und hatte teilweise eine Flughöhe bis zu 6 000 m. Auch die Funksprechverbindung funktionierte einwandfrei; die letzte Verbindung bestand zehn Sekunden vor dem Absturz, als die Anflugerlaubnis für den Flugplatz erteilt wurde. Irgendwelche Mängel wurden bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgegeben.
Berichten von Augenzeugen aus Ottendorf-Okrilla3 zufolge, sei der Flug selbst bis kurz vor dem Absturz normal gewesen (die Flughöhe betrug zu diesem Zeitpunkt ca. 400 m), aber aus den Antriebsaggregaten hätten sie Stichflammen (brennende Auspuffgase) gesehen. Ein stärkerer Neigungswinkel zur Erde sei erst kurz vor dem Aufprall festzustellen gewesen. Die Augenzeugen berichten weiter, nur einen einzigen Knall gehört und eine Art Funkenregen mit anschließender Rauchwolke gesehen zu haben, woraus man schließen kann, dass die »B 152« erst durch den Aufprall explodierte. Auch die Tatsache, dass einzelne Teile des vollkommen zerstörten Flugzeuges bis zu einem Umkreis von 400 m in Flugrichtung gefunden wurden, lässt diese Vermutung zu.
Über die Ursachen des Absturzes besteht noch keine Klarheit. Aus dem Abnahmedokument ist ersichtlich, dass die Enteisungsanlage des Flugzeuges noch nicht funktionierte und dass auch noch keine vollständige Bodenabnahme des Flugzeuges erfolgte.
Nach den Begleitumständen zu urteilen ist es auch sehr wahrscheinlich, dass die »B 152« noch nicht 100%ig startklar war und der 2. Probeflug eine überstürzte Maßnahme darstellte. So wurde z. B. von der Absicht gesprochen, nach Leipzig zu fliegen, vermutlich um im Flugzeug die Großkundgebung zu überfliegen (was über dem Werkgelände in 100 m Höhe probiert werden sollte).4
Die Werkleitung hält eventuell Materialfehler, menschliches Unvermögen (Versagen des Piloten) oder Sabotage für möglich.
Die Untersuchungskommission hat ihre Arbeit aufgenommen.