Kippenrutsch im BKW Nachterstedt
9. Februar 1959
Information Nr. 10/59 – Bericht über den Kippenrutsch im Braunkohlenwerk Nachterstedt am 2. Februar 1959
Am 2.2.1959 gegen 6.30 Uhr erfolgte am Ostrand des Tagebaues Nachterstedt, Bezirk Halle,1 am Drehpunkt der Kippe2 eine Rutschung, wobei 5,8 Mio. m³ Erdmassen in Bewegung gerieten. Durch die abrutschenden Erdmassen wurden der Eimerkettenabsetzer AS 919, der Bandabsetzer AS 1000,3 eine Elektrolok und elf Abraumwagen in den Tagebau gerissen und völlig verschüttet. Dabei wurde auch der Bandwärter [Name 1] verschüttet und konnte bis jetzt nicht geborgen werden.
Der Abraumbetrieb des Tagebaues ruht gegenwärtig. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist noch nicht vorauszusehen. Durch Sofortmaßnahmen wurde der Kohlevorrat für das Werk für ca. 150 Tage erhöht. Maßnahmen zur Fremdbekohlung ab 15.4.1959 über die Reichsbahn von anderen Braunkohlenwerken sind eingeleitet.
Der Sachschaden ohne Produktionsausfall beträgt nach vorläufiger Schätzung drei Mio. DM.4
Bisheriges Ermittlungsergebnis
1. Vorgeschichte der Rutschung
Mitte der 1930er-Jahre wurde auf Veranlassung des damaligen Bergwerkdirektors Scharf5 von der Riebeck-Montan-Union6 im jetzigen Katastrophengebiet im Braunkohlenwerk Nachterstedt eine Bohrung in das Liegende des Unterflözes7 niedergebracht, dabei stieß man auf eine Wasserader. Dieses Bohrloch, aus welchem das Wasser artesisch8 austrat, konnte nicht ganz abgedichtet werden und wurde später von Erdmassen überkippt.
Im Jahre 1950 ereignete sich in diesem Gebiet eine größere Rutschung, wo ca. 150 000 m³ in Bewegung gerieten. Als Ursache dieser Rutschung wurde eine ungenügende Kippenentwässerung festgestellt. Damals wurden der damalige Hauptdirektor [Name 2] und der Tagebauleiter [Name 3] für schuldig befunden und inhaftiert. Aufgrund eines Gutachtens, welches von dem inzwischen republikflüchtigen Dr. [Name 4], zuletzt technischer Direktor des Projektierungs-und Konstruktionsbüros Kohle in Berlin,9 verfasst wurde, konnten die beiden Angeklagten nicht verurteilt werden. In der Auswertung dieser Rutschung wurden vonseiten des Werkes verstärkt Pegel10 gestoßen und Brunnen angelegt, um in diesem Gebiet eine bessere Entwässerung der Kippen zu erreichen. Im Jahre 1954 traten in der heutigen Katastrophenzone zwei Liegendgrundbrüche auf. Diese Durchbrüche bewiesen, dass im Liegenden hohe Spannungen durch vorhandenes Wasser herrschen. Maßnahmen zur Entspannung des Liegenden wurden nicht eingeleitet. Es wurden nur kleinere Sicherheitsmaßnahmen, wie Aufstellung von Sicherheitsposten, Verkippung am Tage, Aufstellen von Wimpeln, durchgeführt.
Mitte des Jahres 1957 wurde die Verkippung von Erdmassen am heutigen Katastrophenort eingestellt. Diese Maßnahme war nach Aussagen der Wirtschaftsfunktionäre des Betriebes durch die Art des Tagebauaufschlusses bedingt. Im Tagebau wurde der Drehpunkt verlagert, sodass dieser Kippenteil in der heutigen Katastrophenzone stillgelegt wurde. Durch diese Maßnahmen erhöhte sich jedoch die Gefahr für die Standfestigkeit der Kippe. Das weitere Verkippen trockener Erdmassen hätte die Standfestigkeit erhöht und die hydrologischen Verhältnisse in der Kippe wesentlich verbessert.
Nach Aussagen des Abraumbetriebsleiters [Name 5] verschlammten im Sommer 1958 im heutigen Katastrophengebiet die Brunnen, welche zur Entwässerung in die Kippe niedergebracht worden waren. Im Herbst 1958 zeigten sich demzufolge starke Senkungserscheinungen auf der untersten Kippe. Die Gleise auf der Kippe senkten sich um 0,5 bis 1,5 m. Außerdem waren Rissbildungen und Setzungserscheinungen sowie Wasserausbrüche an der Kippenkante zu verzeichnen, die mit Bestimmtheit auf einen hohen Wasserstand in der Kippe schließen ließen. Diese Tatsache war der Werkleitung bekannt und sie leitete mithilfe von Experten (Dr. [Name 6]) einige kleinere Maßnahmen zur Entwässerung der Kippe ein. (Instandsetzung der vorhandenen Filterbrunnen11 und die Planung von drei neuen Filterbrunnen). Neue Filterbrunnen wurden jedoch in diesem Bereich nicht gestoßen, da kein Bohrgerät vorhanden war.
Obwohl die geplanten Maßnahmen zur Entwässerung der Kippe nicht durchgeführt wurden und die Pegel im heutigen Katastrophengebiet immer weiter anstiegen, wurde der Absetzer AS 1000 am 1.2.1959 in das heutige Katastrophengebiet überführt und die Verkippung vorgenommen. Eine Überprüfung der Kippe hinsichtlich ihrer Standfestigkeit und Sicherheit vor Einsatz des Absetzers 1000 wurde nicht mit der genügenden Gründlichkeit durchgeführt. Der Abraumbetriebsleiter [Name 5] will vor Einsatz des Gerätes die Kippe nochmals abgegangen sein und hat sich durch Augenschein überzeugt, dass angeblich dieser Bereich in einem guten Zustand gewesen sein soll.
Aus den vorhandenen Unterlagen ist ersichtlich, dass seit der Stilllegung der Kippe im Jahre 1957 die Pegel im heutigen Katastrophengebiet ständig stiegen. Das Steigen der Pegel ist jedoch für einen Bergmann ein sehr ernstes Gefahrensignal. Aufgrund dieses Steigens der Pegel hätte dieses Gebiet vorher exakt hinsichtlich der geologischen und natürlichen Verhältnisse untersucht werden müssen. Damit hätte die Rutschung bei Einleiten von ernsthaften Entwässerungsmaßnahmen in der Kippe verhindert werden können. Es wurden jedoch keine Maßnahmen eingeleitet um den Wasserstand in der Kippe zu senken. Weiterhin wurden die Pegelmessungen im Betrieb nicht entsprechend ihrer Bedeutung ausgewertet. Der Betrieb nahm zwar aller 14 Tage eine Messung der Pegel vor. Die Ergebnisse wurden den entscheidenden Wirtschaftsfunktionären des Betriebes zur Einsichtnahme übergeben. Außerdem erhielt die VVB Braunkohle Merseburg12 diese Messergebnisse. Auch von dort wurden keine Maßnahmen vorgeschlagen.
Als Beispiel soll das Steigen einiger Pegel im heutigen Katastrophengebiet die gefahrvolle Situation veranschaulichen:
Der Pegel 16/56, der unmittelbar im Bereich des Absetzers 1000 stand, stieg vom 28.12.1957 bis 17.1.1959 von 37,25 m auf 43,05 m. Der Pegel 12/55, welcher ebenfalls in diesem Bereich liegt, stieg von 40,30 m auf 43,80 m. Der Pegel 19/57 stieg von 38,30 m auf 44,60 m im oben angegebenen Zeitraum.
2. Die Ursache des Kippenrutsches
Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass die Kippenrutschung durch die ungenügende Entwässerung in dem als Gefahrengebiet bekannten Teil der Kippe hervorgerufen wurde. Der Einsatz des AS 1000 kann die Auslösung der Katastrophe beschleunigt haben.
Die Beweisführung und Feststellung von Einzelheiten geschieht durch die eingesetzte Expertenkommission, welche nach einer von uns ausgearbeiteten Aufgabenstellung arbeitet und voraussichtlich in zwei Wochen ihre Arbeit beendet haben wird. In der Zwischenzeit erhalten wir jedoch regelmäßig Einschätzungen über den Verlauf ihrer Arbeit.
3. Schuldfrage
Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses und des vorliegenden Sachverhaltes müssen für die aufgetretene Katastrophe eine Reihe von Personen verantwortlich gemacht werden.
a) Dr. [Name 6, Vorname], Staatliche Plankommission,13 Abteilung Perspektivplanung, vormals Chefgeologe der damaligen HV Braunkohle im Ministerium für Kohle und Energie14
Dr. [Name 6] war über die Situation im Tagebau Nachterstedt vollkommen informiert. Er wurde von den Wirtschaftsfunktionären des Betriebes bei auftretenden Störungen im Tagebau mehrfach als Berater und Gutachter hinzugezogen. Dr. [Name 6] hat keine entscheidenden Maßnahmen eingeleitet oder vorgeschlagen, die eine Verbesserung des hydrologischen und geologischen Zustandes im heutigen Katastrophengebiet herbeigeführt hätte, obwohl die objektive Notwendigkeit bestand. Dies wurde ebenfalls festgestellt bei den Untersuchungen zur Absetzerkatastrophe 1957 in Regis15 und zum Förderbrückeneinsturz16 1958 in Klettwitz.17
Dr. [Name 6] kommt aus dem Riebeck-Konzern, in dessen Besitz das Braunkohlenwerk Nachterstedt ehemals war. Er galt schon vor 1945 als Experte für geologische Fragen des Braunkohlenbergbaues. Der Sohn des [Name 6] ist republikflüchtig, da er bei den Ungarn-Ereignissen in der Humboldt-Universität Berlin negativ in Erscheinung trat.18
b) [Name 7, Vorname], Technischer Leiter des PKB »Kohle« Berlin
[Name 7] stammt aus dem AKW-Konzern.19 Er gehörte der NSDAP und SA an, wo er den Dienstgrad eines Scharführers hatte. Heute ist [Name 7] parteilos. [Name 7] war bis 1954 Werkleiter des Braunkohlenwerkes Profen.20 Hier wurde [Name 7] abgelöst wegen Schlampereien und Missständen, die in diesem Tagebau auftraten.
[Name 7] hat umfangreiche Westverbindungen und fährt regelmäßig nach Westdeutschland, da er Mitglied des Fachausschusses für Industriebergbau-Normen ist. Bei diesen Reisen trifft er mit Republikflüchtigen zusammen, die vormals in der Braunkohlenindustrie der DDR arbeiteten. (Dr. [Name 4], ehemaliger technischer Leiter im PKB »Kohle« Berlin, [Name 8] ehemaliger HV-Leiter der HV Braunkohle, Dr. [Name 9], ehemaliger Abteilungsleiter im PKB »Kohle« Berlin.) Außerdem besteht der Verdacht, dass [Name 7] Verbindung zum Braunkohlenindustrieverein, Sitz Köln,21 unterhält. Der Braunkohlenindustrieverein war früher die Interessenvertretung aller Braunkohlenkonzerne in kommerzieller und technischer Hinsicht und hatte seinen Sitz in Halle. [Name 7] ist verantwortlich für die Projektierung des Tagebaues Nachterstedt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, die geologischen und hydrologischen Verhältnisse des Tagebaues bei der Projektierung zu berücksichtigen. Inwieweit [Name 7] hier Fehler gemacht hat, wird von der Expertenkommission gemäß ihrer Aufgabenstellung im Einzelnen untersucht.
c) VVB Braunkohle, Sitz Merseburg
Obwohl der VVB in vierzehntägigem Abstand die Pegelmessungen zugingen, wurden von dort aus keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im heutigen Katastrophengebiet eingeleitet. Die Hauptverantwortlichen hierfür sind der Markscheider,22 der Chefgeologe und der Haupttechnologe. Die Untersuchungen im dortigen Bereich müssen von uns erst eingeleitet werden.
d) Dr. Döring, Rudolf,23 Technischer Leiter des Braunkohlenwerkes Nachterstedt
Dr. D. ist seit 1933 im Braunkohlenwerk Nachterstedt beschäftigt. Er hatte schon beim Riebeck-Konzern Vertrauensstellungen inne. Er war Mitglied der NSDAP und SA und hatte hier Funktionen. 1946 wurde er Mitglied der SED.
Dr. D. war von der Situation im Tagebau genau unterrichtet. Er kannte das heutige Katastrophengebiet als Gefahrenpunkt und nahm regelmäßig Einsicht in die Pegelmessungen aus diesem Gebiet. Im Oktober 1958 wurde er vom MfS aufgefordert, unter anderem die Entwässerung des Tagebaues in Nachterstedt einzuschätzen. In seinem Gutachten schätzte Dr. D. die Entwässerung als vollkommen in Ordnung ein. Bei seiner jetzigen Aussage jedoch weist er auf erhebliche Mängel in der Wasserhaltung hin.
d) [Name 10, Vorname], Haupttechnologe des Braunkohlenwerkes Nachterstedt und Vertreter des technischen Leiters Dr. Döring
[Name 10] ist mit kurzen Unterbrechungen seit 1925 im Braunkohlenwerk Nachterstedt beschäftigt. Es handelt sich bei [Name 10] um einen erfahrenen Bergbaufachmann, der bereits als Leiter der Markscheiderei und als Tagebauleiter in diesem Betrieb tätig war.
Er war Mitglied der NSDAP und der SA und hatte auch schon beim Riebeck-Konzern Vertrauensstellungen inne. [Name 10] trat 1946 in die SED ein. [Name 10] ist verantwortlich für die Entwicklung des Tagebaues hinsichtlich seines planmäßigen Aufschlusses. Er setzt verantwortlich die Großgeräte im Tagebau ein.
[Name 10] war über die Situation im Tagebau vollauf unterrichtet und hatte auch die fachlichen Fähigkeiten, diese Situation richtig einzuschätzen. [Name 10] wertete die steigenden Pegelstände nicht aus und überzeugte sich auch nicht von der Standfestigkeit der Kippe vor dem Einsatz des Absetzers AS 1000. [Name 10] hatte wesentlichen Anteil, dass auf der Kippe 1½ Jahre keine Erdmassen verkippt wurden.
f) [Name 11, Vorname], Leiter des Tagebaues Nachterstedt
[Name 11] studierte nach 1945 an der Berg-Ingenieur-Schule Eisleben24 und ist Maschinen-Ingenieur. Er ist seit 1955 Leiter des Tagebaues Nachterstedt. [Name 11] ist der Hauptverantwortliche für die Zustände im Tagebau Nachterstedt. Er hatte Kenntnis vom Steigen der Pegel und hat auch Maßnahmen vorgeschlagen, die eine bessere Entwässerung der Kippe im Katastrophengebiet garantieren sollten. Allerdings gelangten diese Maßnahmen nicht zur Durchführung, da, wie schon erwähnt, die dazu notwendigen Geräte fehlten. Den Auftrag, die Geräte zu besorgen, hatte der Haupttechnologe [Name 10], der jedoch von den angeschriebenen Betrieben abschlägigen Bescheid erhalten haben will. In Bezug auf die Wasserhaltung wurde [Name 11] von seinem Steiger für Entwässerungsfragen [Name 12] beraten.
g) [Name 12, Vorname], Steiger für Entwässerung im Tagebau Nachterstedt
[Name 12] ist seit 1916 im Braunkohlenwerk Nachterstedt beschäftigt und hatte als mittlerer Kader Vertrauensstellungen beim Konzern inne. [Name 12] war Aufseher im Konzernbetrieb. [Name 12] hat große Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwässerung. Er war Mitte der 1930er Jahre beauftragt, das Bohrloch, welches der Bergwerksdirektor Scharf gestoßen hatte, abzudichten. [Name 12] kennt die hydrologischen Verhältnisse im Tagebau Nachterstedt genau. [Name 12] unterbreitete von sich aus jedoch keinerlei Vorschläge, wie er selbst aussagte, dem Werkleitungskollektiv, um die Gefahr am heutigen Katastrophenort zu bannen.
h) [Name 5, Vorname], Leiter des Abraumbetriebes im Tagebau Nachterstedt
[Name 5] war Mitglied der NSDAP und SA. Er war Träger des SA-Dolches. [Name 5] trat ebenfalls 1946 der SED bei. [Name 5] ist seit 1934 im Braunkohlenwerk Nachterstedt beschäftigt. Auch [Name 5] nahm beim Konzern Vertrauensstellungen ein. Er entwickelte sich vom sogenannten Aufseher, Schichtmeister, Steiger und war zuletzt verantwortlich für den Abraumbetrieb. Damit ist er auch verantwortlich für die Standfestigkeit und Sicherheit der Kippen.
Nach seinen Angaben hatte er keine Kenntnis von dem Gefahrengebiet. Er will erst 1958 bei den Senkungserscheinungen davon Kenntnis genommen haben. Er war der Meinung, dass die Maßnahmen, die er durchführte, einer Aufgabe als Abraumbetriebsleiter gerecht wurden.
Zum Ermittlungsergebnis
Aus einem Bericht des Vorsitzenden der Kreisparteikontrollkommission Aschersleben, des Gen. Timme25 vom 4.2.1959 geht hervor, dass er über die Vorgeschichte der Rutschung unterrichtet war. Er kannte das heutige Katastrophengebiet als Gefahrenpunkt im Tagebau Nachterstedt. T. war selbst früher Parteisekretär in diesem Betrieb. Nach Mitteilung des Sekretärs für Wirtschaft der SED-Bezirksleitung Halle war auch die Kreisleitung Aschersleben über diese Situation allgemein informiert, ohne dies jedoch der Bezirksleitung mitzuteilen.
Das MfS hatte in Auswertung der Katastrophe von Klettwitz Untersuchungen hinsichtlich der Wasserhaltung in verschiedenen Tagebauen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurden die entsprechenden Bezirksverwaltungen angewiesen, über diese Angelegenheit in ihrem Bereich Einschätzungen vorzunehmen. Die Kreisdienststelle Aschersleben gab sich mit dem Bericht des technischen Leiters Döring, dass die Entwässerung im Tagebau in Ordnung sei, zufrieden und überprüfte nicht dessen Angaben. Weitere Signale erhielt die Kreisdienststelle Aschersleben über diesen Zustand nicht.
In der weiteren Bearbeitung wird die Beweisführung erbracht, dass die Katastrophe vorwiegend durch subjektive Mängel ausgelöst wurde. Weiterhin werden die angefallenen Personen hinsichtlich einer Feindtätigkeit überprüft und bearbeitet. Das Ziel ist, diesen Vorfall mit Festnahmen abzuschließen.