Mängel in der Arbeit des PKB Kohle
19. Mai 1959
Information Nr. 303/59 – Bericht über einige organisatorische und strukturelle Mängel in der Arbeit des Projektierungs- und Konstruktionsbüros Kohle in Berlin
Durch verschiedene Feststellungen und Hinweise wurden in letzter Zeit einige Mängel bekannt, die sich hindernd auf die maximale Annäherung der Projektierung an die Tagebaue auswirken.
In einer Reihe uns vorliegender Stimmen, Vorschläge, Einschätzungen und anderer diesbezüglicher Hinweise werden zur Beseitigung der Hauptmängel verschiedene – nachfolgend zusammengefasste – Veränderungen als notwendig erachtet, die im Wesentlichen Folgendes beinhalten:
Die Zentrale des Projektions- und Konstruktionsbüros (PKB) in Berlin1 ist nach Cottbus oder Leipzig zu verlegen und hat die Grundsatzaufgaben (Forschung, Lagerstättenkarteien, Bauwesen, Energetik usw.) einschließlich der Verwaltungsaufgaben zu lösen. Sie ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der in den VVB und BKW zu bildenden Projektierungsgruppen.
Die Bauabteilung und Energieprojektierung werden den entsprechenden Industriezweigen und die Abteilung Ersatz- und Verschleißteile dem Deutschen Brennstoffinstitut2 zugeordnet, zumal das PKB nicht in der Lage ist, die Arbeit dieser »Hilfsabteilungen« positiv zu beeinflussen.
Diese strukturellen Veränderungen würden sowohl einen neuen Arbeitsstil fördern und u. a. auch ermöglichen, die unbedingt erforderliche technologische Autorenkontrolle besser auszuüben. Das heißt, nach der Abschlussbesprechung über das Ausführungsprojekt hat das PKB Kohle weiterhin eine Kontrolle über die Durchführung der Projekte auszuüben. Verstöße, die gegen das Projekt auftreten, sind dem Sektor Kohle bei der Staatlichen Plankommission3 oder der VVB zu signalisieren. Änderungen und Verbesserungen, die sich aus der praktischen Arbeit ergeben, sind gemeinsam vom Betrieb, dem PKB Kohle und der VVB zu analysieren und zu verwirklichen. Die Finanzierung für die technologische Autorenkontrolle muss mit der Projektierung einhergehen.
Auch das Schwergewicht der gesamten Projektierungsarbeit würde dann bei den VVB und BKW liegen und es müssten dort Projektierungsgruppen eingerichtet werden, die ihre Projekte in Zusammenarbeit mit den Werktätigen erarbeiten. Zwischen den Projektierungsgruppen und den Praktikern in den VVB und BKW sind sozialistische Arbeitsgemeinschaften zu gründen, die von Anfang an in der Projektierung zusammenarbeiten und in denen auch die Technische Bergbau-Inspektion4 (als Kontrollorgan) zur Mitarbeit verpflichtet werden muss. Die Projektierungsgruppen werden dem Verwaltungsapparat des PKB Kohle unterstellt.
Die Gütekontrolle der Projekte, die zzt. beim PKB Berlin durchgeführt wird, wäre aufzulösen und am Projektierungsort vorzunehmen. Der gegenwärtige Zustand, dass die Projekte zwischen den Außenstellen und der Zentrale hin- und hergefahren werden, welches wiederum eine zeitliche Verzögerung der Projektierung bringt, würde somit beseitigt. Die Verantwortlichkeit der Projektingenieure würde ebenfalls bedeutend erhöht.
Vor jedem Projekt sind hydrologische und geologische Gutachten anzufertigen (sowohl Ausführungsprojekt bei Neuaufschlüssen als auch bei Tagebauerweiterungen und laufender Projektierung). Die Gütekontrolle muss ihren Schwerpunkt auf die Berücksichtigung dieser Gutachten im Projekt lenken.
Die Kontrolle durch die Technische Bergbau-Inspektion (TBI) muss schon beim Entstehen der Projekte einsetzen. Zu diesem Zweck haben die Mitarbeiter der TBI laufend an der Arbeit der Projektierungsgruppen in den VVB und Braunkohlenwerken teilzunehmen. Das Projekt darf erst ausgeführt werden, wenn es durch die TBI bestätigt ist.