Beschuss eines Eisenbahnzuges durch die DGP
2. September 1961
[Einzel-Information] Nr. 512/61 über den Beschuss eines Eisenbahnzuges (Dienstpendel Falkensee–Spandau/West) durch die Deutsche Grenzpolizei
Am 2.9.1961, gegen 4.58 Uhr wurde der Dienstpendel 1971, der Eisenbahner aus dem Raum Falkensee zu Westberliner Reichsbahndienststellen bringt, durch einen Angehörigen der DGP mit 17 Schuss (2 MPi-Feuerstöße) beschossen. Vier Geschosse trafen die vordere Stahlplatte der Diesellok.
Zu diesem Vorfall kam es, weil der Dienstpendel 1971 wegen einer gestörten Gleissperre den Bahnhof Falkensee mit 10 min Verspätung verließ, die Verspätung aber nicht der DGP, sondern nur dem AZKW und der Trapo mitgeteilt wurde. Dadurch herrschte beim Passieren der Grenze bei Albrechtshof Unklarheit, um welchen Zug es sich handelt. Oltn. Kindler versuchte deshalb durch Handzeichen den Zug zum Stehen zu bringen. Der Diesellokführer, ein Westberliner, wusste mit dem bei der Deutschen Reichsbahn nicht üblichen Handzeichen jedoch nichts anzufangen und fuhr weiter.
Daraufhin wurden auf Anweisung Oltn. Kindlers durch den Gefr. der DGP [Name] zwei Feuerstöße aus der MPi kurz vor die Lok abgegeben, die sich zu diesem Zeitpunkt unmittelbar vor der Grenze befand.
Inwieweit Schüsse davon als Warnschüsse abgegeben wurden, wird noch untersucht.
Durch den Beschuss der Lok hielt der Lokführer an, wobei die Lok bereits auf Westberliner, der Anhänger aber noch auf DDR-Gebiet standen. Der Dienstpendel wurde auf Anweisung Oltn. Kindlers zurückgedrückt.
Nach einer Auseinandersetzung über diesen Vorfall setzte der Dienstpendel ca. 15 min später seine Fahrt in Richtung Spandau/West fort.
Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, wurde durch die Deutsche Reichsbahn veranlasst, dass ab sofort das Personal der Dienstpendel auf Bahnhof Albrechtshof den Befehl A/B bekommt, mit der Maßgabe, am km 16,4 (unmittelbar vor der Grenze) zu halten. Den dort diensttuenden Grenzpolizisten muss dann die Zugnummer mitgeteilt und angegeben werden, um welche Fahrt es sich konkret handelt. Erst auf Weisung der DGP kann der Zug dann seine Fahrt fortsetzen.