Flucht eines Sohnes eines stellv. Ministers
22. Juli 1961
Einzel-Information Nr. 389/61 über die Republikflucht des Probst, Peter
Am 5.7.1961 verließ der Probst, Peter, geboren am [Tag, Monat] 1938 in Dresden, wohnhaft: Berlin, [Straße, Nr.], Mitglied der SED, illegal die DDR.1
Probst ist der Sohn des stellv. Ministers für Post- und Fernmeldewesen der DDR, Genosse Gerhard Probst. Von Beruf ist Peter Probst medizinisch-technischer Assistent und war als solcher seit 1960 im Regierungskrankenhaus, Berlin N4, Scharnhorststr. 36, tätig. In dieser Eigenschaft ist ihm ein großer Teil [der] Untersuchungsbefunde bekannt geworden. Außerdem konnte er, da er seit fünf Jahren schon öfter im Regierungskrankenhaus stationär behandelt wurde, viele interne Dinge über Patienten und Personal in Erfahrung bringen.
Wie die Ermittlungen ergaben, flüchtete Probst gemeinsam mit seiner Verlobten [Name 1], geboren am [Tag, Monat] 1943, wohnhaft: Potsdam-Babelsberg, [Straße, Nr.], beschäftigt gewesen im [Arbeitsstelle] Babelsberg, die von ihm ein Kind erwartet.
[Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.]
Außerdem wurden in der Vergangenheit mit Probst bereits mehrere Aussprachen über sein beabsichtigtes Medizinstudium geführt, dem vom Regierungskrankenhaus jedoch wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nicht stattgegeben wurde, was Probst evtl. auch mit zum Anlass seiner Republikflucht genommen haben könnte.
Am 12.7.1961 hat die Mutter des Probst und geschiedene Ehefrau des Genossen Minister Probst, Frau [Name 2], versucht, durch ein persönliches Gespräch mit ihrem Sohn in Westberlin, ihn zur Rückkehr zu bewegen. Dieser Versuch blieb erfolglos. Probst forderte während dieses Gesprächs, sein Vater solle zu ihm nach Westberlin kommen oder eine Erklärung schreiben, worin er versichert, dass
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keine Regierungsstelle (auch MfS) gegen ihn Strafmaßnahmen einleitet,
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kein Parteiverfahren gegen ihn stattfindet,
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keine Vorhaltungen von seinen Eltern über seine Republikflucht erfolgen und
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er und seine Freundin in Dresden Arbeit erhalten.
Als ihm darauf erwidert wurde, dass er eine schriftliche Erklärung von seinem Vater nicht erhält, er aber bei seiner Rückkehr straffrei ausgehen wird, lehnte er ab, in die DDR zurückzukommen.
Das Verhältnis des stellv. Ministers Genosse Probst zu seinem Sohn Peter Probst hatte sich [schutzwürdige Information] verschlechtert. Es fanden deswegen häufig Auseinandersetzungen zwischen beiden statt, ohne dass jedoch ein prinzipieller Bruch erfolgt wäre.