Großbrand in den Solvay-Werken Westeregeln
16. Januar 1961
Einzel-Information Nr. 26/61 über einen Großbrand in den Deutschen Solvay-Werken Westeregeln, Kreis Staßfurt
Am 15.1.1961, 9.58 Uhr, brach in der Chlorkalkhalle der Deutschen Solvay-Werke (in Verwaltung) in Westeregeln ein Großbrand aus, der auf Werkstatträume, Garagen und einen Elektrokarrenraum übergriff. Nach bisherigen Feststellungen wurden neben der Zerstörung dieser Räume auch ca. 500 t Naphtalin (Grundstoff zur Herstellung von Holzschutzmitteln) und Investausrüstungen für Turbinen und Hochdruckkessel, die in der Halle lagerten, vernichtet. Der Schaden beläuft sich auf ca. 750–800 TDM.
Durch die infolge des Brandes eingetretene Zerstörung einer Rohrbrücke ruht die Produktion in den Abteilungen Bromsalze, Ammoniumchlorid, Orophen und Chlorwachs. Die Produktion wird nach Behebung der Schäden in etwa drei bis vier Tagen wieder aufgenommen werden können. Der voraussichtliche Produktionsausfall beläuft sich auf ca. 120 TDM.
Nach den bisherigen Ermittlungen liegt die Ursache des Brandes in der Nichtbeachtung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen bei der Ausführung von Schweiß- und Brennarbeiten in der Lagerhalle.
Ein Autogenschweißer, der sich freiwillig einer anderen Brigade zur Bergung von Schrott zur Verfügung gestellt hatte, führte an alten Schmelztiegeln Schweißarbeiten durch, ohne die dazu notwendigen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet zu haben. Bei Ausführung der Schweißarbeiten entzündeten sich in der Nähe liegende Naphtalin-Platten, die der Schweißer zunächst selbst abzulöschen versuchte. Erst nachdem er feststellte, dass er ein Weitergreifen des Feuers nicht verhindern kann, löste er Feueralarm aus. Durch das Übergreifen des Feuers auf die in der Halle lagernden leicht brennlichen Naphtalin-Grundstoffe wurden die Löscharbeiten erschwert und verursachte der Brand den anfangs genannten Schaden.
Der Autogenschweißer wurde wegen fahrlässiger Brandstiftung festgenommen. Gegenwärtig werden noch weitere Untersuchungen geführt, um ähnliche Beispiele der Nichteinhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen in diesem Werk aufzuklären.
Mielke [Unterschrift]