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Kontrolle britischer Staatsbürger wegen Devisenverstößen

17. November 1961
Einzel-Information Nr. 717/61 über die Kontrolle britischer Staatsbürger am 15.11.1961 am Kontrollpunkt Friedrichstraße

1.

Am 15. November 1961 wurden gegen 15.00 Uhr am Kontrollpunkt Friedrichstraße Mr. [Name 1], geboren 1936, und Mrs. [Name 2], geboren 1940, von Angehörigen des AZKW beim Verlassen des demokratischen Berlins am Kontrollpunkt für Ausländer (Friedrichstraße) kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sie Porzellan-Waren im Werte von ca. 50,00 DM (DNB) und 15,00 DM (DNB) in bar bei sich führten. Da sie nicht den Nachweis erbringen konnten, die DM-Beträge (DNB) auf gesetzlichem Wege erworben zu haben, aber mit diesem Geld im demokratischen Berlin einkauften, wurde eine Befragung mit Mr. [Name 1] durchgeführt, mit dem Ziel, ihn auf die Verstöße gegen unsere gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen.

Die Befragung, die durch Mitarbeiter des MfS geführt wurde, ergab, dass es sich bei [Name 1] und [Name 2] um ein Liebespaar handelt, das einige Urlaubstage in Westberlin verbringt. [Name 1], der bei der Befragung sehr bereitwillig Auskünfte gab, erklärte, dass er selbstständiger Unternehmer (Rücknahme und Verkauf wechselüberfälliger Autos) in Birmingham sei. Im Gespräch mit [Name 1] zeigte sich dieser über die politische Lage in Deutschland und unsere Bemühungen zur Erhaltung des Friedens sehr aufgeschlossen. Er brachte sogar zum Ausdruck, dass er an derartigen Gesprächen prinzipiell interessiert sei, worauf ihm der Vorschlag gemacht wurde, am nächsten Tage die Aussprache weiterzuführen.

Da [Name 1] darum bat, an diesem Tage möglichst schnell nach Westberlin zurückzukehren, da er dort eine persönliche Verabredung habe, wurde das Gespräch mit ihm gegen 19.30 Uhr beendet. [Name 1] bot in diesem Zusammenhang gewissermaßen als Pfand an, zwei in seinem Besitz befindliche Eisenbahnfahrkarten nach Paris am Kontrollpunkt Friedrichstraße zu hinterlegen. Ihm wurde darauf erklärt, dass ein solches Verfahren bei uns weder notwendig noch üblich sei. Der bei [Name 1] vorgefundene Bargeldbetrag in DM der Deutschen Notenbank wurde einbehalten, die Porzellangegenstände (Nippes) wurden ihm belassen. [Name 1] erschien zu dem am 16. November 1961 verabredeten Treffen nicht.

2.

Ebenfalls am 15.11.1961 überschritten ca. 15.00 Uhr die beiden britischen Staatsbürger [Name 3], geboren [Tag, Monat] 1917, und [Name 4], geboren [Tag, Monat] 1919, aus Westberlin kommend den Kontrollpunkt Friedrichstraße, wobei durch Angehörige des AZKW festgestellt wurde, dass einer DM 200 (DNB) und der andere DM 100 (DNB) mit sich führten, ohne im Besitz einer Umtauschbescheinigung zu sein.

In einer darauf folgenden Befragung durch Mitarbeiter des MfS erklärten die beiden Engländer, das Geld bei einer Westberliner Kreditbank eingetauscht zu haben und im demokratischen Berlin für ihre Familienangehörigen Weihnachtsgeschenke einkaufen zu wollen. Bei der Klärung ihrer Person und der von ihnen ausgeübten Tätigkeit – beide waren im Besitz regulärer britischer Zivilpässe – behaupteten beide nach widersprüchlichen Angaben, Zivilangestellte des Hauptquartiers der Britischen Rheinarmee in Mönchengladbach zu sein.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass in bisher noch nicht bekannter Weise auf Seite 7 der Zivilpässe unter dem Eindruck »Visa« eine sogenannte Status-Bescheinigung des Londoner Außenministeriums eingestempelt ist, die beide als »Mitglied der Streitkräfte oder Familienangehörige eines Mitgliedes der Streitkräfte« ausweist. Nach Feststellung dieses Umstandes wurden die beiden Engländer, da es sich um Währungsspekulanten handelte, gegen 22.00 Uhr den Mitarbeitern des AZKW zur weiteren Veranlassung entsprechend den geltenden Bestimmungen übergeben. Sie konnten danach nach Westberlin zurückkehren.

3.

In beiden Fällen handelt es sich trotz sachlicher Gegebenheiten (Währungsvergehen) um ein unkluges Vorgehen der Mitarbeiter des MfS und des AZKW. Außerdem wurde versäumt, mich1sofort zu verständigen. So war es nicht möglich, eine raschere richtige Entscheidung zu treffen. Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage befindliche Meldung an die Presse zu geben.

– 1 Anlage –

Anlage zur Information Nr. 717/61

[Entwurf der ADN-Meldung]

Berlin (ADN)

Durch Angehörige des AZKW wurde am Nachmittag des 15. November bei einer Kontrolle am Kontrollpunkt Friedrichstraße festgestellt, dass die britischen Staatsbürger [Name 1], [Name 2], [Name 3] und [Name 4] im Besitz von Beträgen an DM der Deutschen Notenbank waren, ohne die dafür erforderlichen Geldumtauschbescheinigungen zu besitzen. Für einen Teil des Geldes waren bereits Porzellangegenstände im demokratischen Berlin eingekauft worden.

Die britischen Staatsbürger wurden darauf hingewiesen, dass ihr Verhalten ein Währungsvergehen darstelle; sie wurden eingehend auf die gesetzlichen Bestimmungen der DDR über die Ein- und Ausfuhr der Zahlungsmittel der Deutschen Notenbank aufmerksam gemacht.

Nach Klärung der Umstände kehrten die vier britischen Staatsbürger nach Westberlin zurück.

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    18. November 1961
    Einzel-Information Nr. 718/61 über ein Telegramm des albanischen Frauenbundes an den DFD und Versuche der Beeinflussung von DDR-Bürgern vonseiten Albaniens

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    [ohne Datum]
    Einzel-Information Nr. 709/61 über die Festnahme von sieben Mitgliedern des politisch-satirischen FDJ-Studenten-Kabaretts der Karl-Marx-Universität Leipzig »Rat der Spötter«