Kritik von Gärtnern an den Regelungen für Treibgemüse
9. Januar 1961
Einzel-Information Nr. 13/61 über ernsthafte Unzufriedenheit unter den Gärtnern von Groß-Berlin
Nach vorliegenden Hinweisen besteht unter den Gärtnern von Groß-Berlin größere Unzufriedenheit über die Veranlagung mit Treibgemüse für das Winterhalbjahr 1960/61. Dabei richten sich die Diskussionen nicht gegen den Treibgemüseanbau an sich, sondern besonders gegen die administrative und formale Art, in der diese Veranlagung erfolgte. In verstärktem Umfange treten dabei Anzeichen für zunehmende Republikfluchten auf, die, sollte keine Veränderung erfolgen, zu einer ähnlichen Situation wie 1960 im Obstbaugebiet von Werder führen können.
Laut Volkswirtschaftsplan sollte Berlin 1960 350 t Treibgemüse von einer Fläche von 14 ha unter Glas liefern. In Auswertung des 7. und 8. Plenums1 wurde jedoch von der Abteilung Landwirtschaft beim Magistrat von Groß-Berlin beschlossen, den Plan auf 500 t Treibgemüse zu erhöhen. Dieser Beschluss wurde ohne vorherige Beratung mit Fachleuten des Garten- und Gemüsebaues gefasst. Für die erhöhte Produktion wurden auch keine wesentlich anderen Bedingungen geschaffen, als sie für die Produktion von 350 t Treibgemüse vorhanden waren. Die höhere Veranlagung führte daher zwangsläufig dazu, dass Flächen mit Zierkulturen vernichtet werden mussten, um die frei werdenden Flächen mit Treibgemüse zu bestellen. Das bedeutete für die GPG und die privaten Gärtner eine bedeutende finanzielle Einbuße und hatte außerdem zur Folge, dass sich das Angebot an Schnittblumen weiter verringerte bzw. noch verringern wird.
Für 1961 hat die Abteilung Landwirtschaft des Magistrats entsprechend einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Stadtbezirken eine Auflage von 1 182 t Treibgemüse erteilt. Nach Ansicht von Fachkräften und Wissenschaftlern wird es nicht möglich sein, bei einer vorhandenen Fläche von 21,94 ha unter Glas diese Mengen Treibgemüse aufzubringen. Der Beschluss, gegenüber 1960 eine dreifache Steigerung der Treibgemüseproduktion in Berlin zu erreichen, wird als utopisch bezeichnet.
Die Experten machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nicht die gesamte unter Glas befindliche Fläche beheizbar ist. Außerdem seien die Betriebe bei Aufrechterhaltung dieser Zielstellung gezwungen, sämtliche Zierpflanzenkulturen zu vernichten, um die freiwerdenden Flächen mit Treibgemüse zu bestellen. Auch mit der Orientierung, 50 % Gemüse und 50 % Zierpflanzen, könne keine befriedigende Lösung erreicht werden, da selbst dort, wo dafür bisher Beispiele geschaffen wurden, wie im VEG Weißensee, eine Erweiterung der Glasfläche vorgenommen werden musste.
In einer Reihe von GPG führte die Vernichtung der Zierpflanzenkulturen bereits zu einer erheblichen Senkung der geplanten Einnahmen, da bisher der größte Teil der Einnahmen aus der Blumenproduktion kam. Außerdem ist der größte Teil der Berliner Gärtner auf Blumen spezialisiert. Bei der Mehrzahl der Gärtner führte deshalb die administrative Arbeitsweise des Staatsapparates zu Verärgerung und Lustlosigkeit. Es sind bereits Anzeichen vorhanden, dass Gärtner ihre Betriebe aufgeben und nach Westberlin gehen wollen bzw. bereits gingen.
In Berlin-Hirschgarten zerstörte der Gärtner [Name 1] z. B. sein Treibhaus und kündigte zum 31.12.1960 sein Gewerbe. Er wurde bei einer Treibhausfläche von 191 m², wovon jedoch nur 77 m² beheizbar sind, mit 422 kg Treibgemüse veranlagt. Selbst wenn er die geldbringenden Blumenkulturen weggelassen hätte, wäre für ihn dieses Soll nicht zu bringen gewesen. Er sieht jetzt seine Perspektive darin, nach Aufgabe seiner Gärtnerei bei der Baumschule Späth in Westberlin zu arbeiten.
Der Gärtner [Name 2] aus Köpenick erhielt den Bescheid, im Dezember 1960 2 000 kg Treibgemüse (Kohlrabi) zu liefern. Als er dem Vertragspartner vorrechnete, dass es ihm auch bei intensivster Arbeit nicht möglich ist, bis Dezember 1960 das Gemüse zu produzieren, erhielt er vom Mitarbeiter des Rates des Stadtbezirkes Köpenick, [Name 3], den Rat, bereits im September die 2 000 kg als Freilandgemüse anzubauen. Bei eintretendem Frost müsste er ernten, die Kohlrabi eng zusammenlegen und mit Glas abdecken, bis der Abgabetermin herangereift sei. Das Gemüse hätte dann auch unter Glas gelegen. Diesem Rat folgend pflanzte [Name 2] Kohlrabi aus, die sich aber nicht entwickelten. Um seiner Verpflichtung nachzukommen, kaufte [Name 2] von Bauern 1 200 kg Kohlrabi und brachte diese zur Ablieferung. Ähnliche Beispiele werden auch aus anderen Stadtbezirken bekannt.
Diese Beispiele beweisen, dass mit Wissen des Staatsapparates den Gärtnern der Weg des Betruges gewiesen wird, indem sie angehalten werden, für das Nichtaufbringen ihres Solls an Treibgemüse Freilandgemüse aufzukaufen und weiter zu verkaufen. Sie sind gleichzeitig Beweis für die unreale Planung der Treibgemüseproduktion in Berlin. In diesem Zusammenhang wird von Gärtnern auch die Meinung vertreten, die Festlegung der Verträge, bereits schon im Dezember Treibgemüse zu liefern, sei völlig falsch, da es erfahrungsgemäß zu dieser Zeit noch genügend Freilandgemüse gäbe.
Die Verringerung der Zierpflanzenproduktion hat dazu geführt, dass zzt. nur geringe Mengen an Schnittblumen angeboten werden können. Verschiedene Verkaufsstände in Berlin haben bereits geschlossen. Auch für 1961 gibt es bereits Tendenzen, weitere Verkaufsstände abzugeben. So z. B. in der Zentralen Markthalle am Alexanderplatz, wo mehrere Gärtner und Blumenhändler wegen des geringen Blumenangebotes ihre Stände für 1961 abgemeldet haben. Auch von diesen Kräften wurden Äußerungen bekannt, in Westberlin eine Tätigkeit aufzunehmen. Experten weisen ferner darauf hin, dass der Blumenexport nach Westberlin nicht vollständig aufrechterhalten werden kann und bei dem geringen Angebot außerdem Spekulationsgeschäfte von Westberlin nach dem demokratischen Berlin und nach der DDR einsetzen werden. Bereits jetzt stehe fest, dass tausende DM nach Westberlin verbracht würden, um gute Blumen zu erhalten.
Diese und andere administrative Maßnahmen und Festlegungen des Staatsapparates waren u. a. die wesentlichsten Ursachen für die 1960 erfolgten Republikfluchten von Gärtnern. Nach vorliegenden Meldungen sind 1960
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47 private Gärtner mit Angehörigen,
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28 Mitglieder von GPG und
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6 Gärtnergehilfen
republikflüchtig geworden.
Bei Beibehaltung der hohen, trotz größter Anstrengungen nicht zu realisierenden Planmengen an Treibgemüse, ist mit weiteren Republikfluchten bei Gärtnern zu rechnen, da bereits jetzt ein Teil die Verantwortung für die übertragenen Aufgaben ablehnt.
Zur Veränderung dieser Situation wäre es nach Auffassung von Wissenschaftlern und Gärtnern notwendig, folgende Maßnahmen durchzuführen:
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Eine Kommission aus Gärtnern und Mitarbeitern des Staatsapparates zu bilden, die gemeinsam mit den Gärtnern berät, welches Treibgemüse in der gemüsearmen Zeit erzeugt und geliefert werden soll.
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Den Produktionsplan für Treibgemüse aufgrund exakter Glasflächenerhebung und differenzierter Auswertung der vorgefundenen Bedingungen für die Produktion festzulegen.
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Durch Schaffung eines staatlichen Blumenhandels und Spezialisierung der GPG eine Kontrolle über den Blumenabsatz zu schaffen. Nach Ansicht der Experten sollten 1–2 sozialistische Betriebe mit höchster Produktivität in der Zierpflanzenproduktion aufgebaut und deren Erfahrungen später auf andere Betriebe übertragen werden. Dadurch würden Glasflächen frei, die jetzt wegen geringer Produktivität in der Zierpflanzenproduktion besetzt sind.
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Der Bezirksleitung der Partei sind diese Probleme und die Vorschläge z. T. bereits bekannt. Trotzdem müsste die Bezirksleitung bei der Veränderung dieser Situation Unterstützung erhalten.