Massengräber von Kriegsgefangenen in Schwerin (2)
5. April 1961
Bericht Nr. 189/61 über Massengräber sowjetischer und anderer Kriegsgefangener in der Nähe von Schwerin
Wie wir bereits in einer Information vom 15.2. unter der Nr. 75/61 berichteten, wurden in der Nähe von Schwerin am Verbindungsweg zwischen der Hauptverkehrsstraße Schwerin-Crivitz und dem Ort Schwerin-Neu Zippendorf durch Hinweise aus der Bevölkerung und durch daraufhin vorgenommene Probegrabungen Massengräber sowjetischer und anderer Kriegsgefangener aus dem Zweiten Weltkrieg aufgefunden.1 Die Öffnung des gesamten Gräberkomplexes vom 23. bis 25.3.1961 und zahlreiche Zeugenvernehmungen bestätigten im Wesentlichen die bereits in der ersten Information gemachten Angaben. Die komplexe Öffnung der Gräber erfolgte unter Aufsicht der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Gerichtsmedizin an den Medizinischen Fakultäten der Berliner Humboldt-Universität und der Universität Rostock Dr. med. Göhler, wissenschaftlicher Ass. Bayer, Ass. Ärztin Falk. Ihre Gutachten liegen vor.
Insgesamt wurden sieben Reihen von Gräbern teilweise bzw. ganz freigelegt. Bei sechs Reihen handelt es sich um Gruppengräber, in denen jeweils bis zu acht Skelette aufgefunden wurden. Eine Reihe besteht aus Einzelgräbern.
Die Gesamtzahl der Leichen wird in den vorliegenden Gutachten auf 450 bis 500 geschätzt, vorausgesetzt, dass der Gräberkomplex über den bis jetzt festgestellten Umfang nicht hinausgeht. Die Untersuchungen ergaben, dass die durch die Zeugenaussagen angegebene Liegezeit der Leichen von 18 bis 20 Jahren zutrifft, da keinerlei Anzeichen für eine längere Liegezeit festgestellt wurden. Dementsprechend wurden also die Gräber in den Jahren von 1941 bis 1943 angelegt.
Die Gruppengräber lassen in den meisten Fällen keine bestimmte Liegeordnung der Skelette erkennen. Viele zeigen eine Gesichts- bzw. Seitenlage und unnormal angewinkelte Gliedmaßen. Daraus ergibt sich, dass die Leichen ungeordnet verscharrt wurden.
Die Ausgrabungen ergaben eine unterschiedliche Tiefe der Gräber. In der Mehrzahl wurden die Skelette in einer Tiefe von 1,50 bis 2,00 m gefunden.
Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen ergaben, dass es sich bei den aufgefundenen Skeletten ausnahmslos um Skelette von Männern handelt. Es wurde ein durchschnittliches Alter der Leichen von 20 bis 30 Jahren, bei einigen weniger als 20 Jahre, geschätzt.
Die in der ersten Information enthaltenen Angaben über Knochenverletzungen an den Skeletten durch gewaltsame Einwirkung, vor allem durch Schusswaffen, bestätigten sich in den nachfolgenden Untersuchungen nicht. Lediglich an 4 von 234 untersuchten Skeletten wurden Knochenverletzungen festgestellt, die jedoch noch zu Lebzeiten entstanden sein können und von denen nicht mit Sicherheit zu sagen ist, ob sie mit der Todesursache in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Bei den Ausgrabungen wurden zwei Patronenhülsen direkt in den Gräbern und drei Hülsen in höheren Erdschichten gefunden. Sie lassen die Annahme zu, dass Erschießungen vorgekommen sind, für die jedoch die Untersuchung der Skelette keine Beweise ergab.
Haupttodesursache der Gefangenen waren offensichtlich, wie auch übereinstimmend von den Zeugen ausgesagt wurde, Hungerkrankheiten und Misshandlungen. Die Zeugenaussagen bestätigten die bereits in der ersten Information gemachten Angaben, dass täglich in den Kriegsgefangenenlagern Plater Weg und Stern-Buchholz, mit deren Insassen die Gräber gefüllt wurden, vor allem sowjetische Kriegsgefangene starben.
Im Lager Plater Weg, das auch die Bezeichnung »Stalag II E« trug, wurden anfangs französische, später in zunehmendem Maße sowjetische Kriegsgefangene untergebracht. In das Lager Stern-Buchholz kamen, nach den Zeugenaussagen, von Anfang an nur sowjetische Kriegsgefangene.
Als Zeugen wurden vor allem Bewohner der Umgebung der Lager vernommen, die zum Teil als ältere Wehrmachtsangehörige zu den Wachmannschaften der Lager gehörten bzw. dienstlich in der Nähe der Lager zu tun hatten.
Der Zeuge [Name 1] aus Güstrow berichtete, dass er selbst Augenzeuge des Transports von Leichen aus den Gefangenenlagern zu den Massengräbern auf von anderen Gefangenen gezogenen Plattenwagen war. Nach seiner Aussage waren die Leichen nur noch durch die Haut zusammengehaltene Knochenskelette. Der Zeuge sagte aus, dass die Wachmannschaften mit Spaten und Lederriemen auf die Gefangenen einschlugen, die die Transporte durchführten. Von Angehörigen der Wachmannschaften sei ihm auch erklärt worden, dass die Lebensmittelrationen für die Gefangenen zu gering waren, um sie am Leben zu erhalten.
Nach Aussagen des Zeugen [Name 2] aus Serrahn, Kreis Güstrow, wurden besonders die sowjetischen Kriegsgefangenen unmenschlich behandelt, während die Verhältnisse, unter denen die französischen Gefangenen lebten, relativ besser gewesen seien. Die Gefangenen seien getrennt untergebracht und im Todesfalle auch getrennt begraben worden. Der Zeuge [Name 3] aus Kuchelmiß, Kreis Güstrow, berichtete selbst dabei gewesen zu sein, als fünf sowjetische Kriegsgefangene weggebracht und in der Nähe des Lagers verscharrt wurden.
Nach einem Augenzeugenbericht des ehem. Försters [Name 4] aus Schwerin-Zippendorf wurden besonders die sowjetischen Gefangenen mit dem Gummiknüppel oder durch Faustschläge misshandelt.
Nach der Aussage des Zeugen tat sich dabei vor allem der ehem. Feldwebel Schossow hervor, der nach Kriegsschluss von den Gefangenen selbst zur Verantwortung gezogen wurde.
Auch der Zeuge [Name 5] aus Schwerin berichtete, Augenzeuge von Leichentransporten aus den Lagern zu den Massengräbern gewesen zu sein. Die Wagen seien mit jeweils 10–15 Leichen beladen gewesen, die man in Krepp-Papier eingerollt habe. Nach Schätzungen des Zeugen vergrub man etwa 400–500 Leichen.
Insgesamt wurden bisher zur Aufklärung der Verbrechen an den Kriegsgefangenen der beiden Lager in der Nähe von Schwerin 26 Zeugen vernommen. Ihre Angaben decken sich in allen wesentlichen Fragen.
Neben dem genannten Feldwebel Schossow gelten folgende Personen als für die Kriegsverbrechen in den Schweriner Kriegsgefangenenlagern voll verantwortlich: Generalltn. Lehmann, ehem. verantwortlich für sämtliche Kriegsgefangenenlager in Mecklenburg; Oberst von Bülow, ehem. Leiter aller Kriegsgefangenenlager im Raum von Schwerin; Hauptmann Pessier, ehem. Leiter des Lagers »Stalag II E«; Hauptmann Seidel, Leiter des Lagers Stern-Buchholz während der ersten Kriegsjahre; Hauptmann Wisian, Leiter des Lagers Stern-Buchholz während der letzten Kriegsjahre.
Die Nachforschungen nach dem Verbleib dieser ehem. Offiziere der faschistischen Wehrmacht blieben teilweise ohne Erfolg, teilweise konnte ermittelt werden, dass sie inzwischen verstorben sind.
»Anlage« zur Information Nr. 189/61
Betr.: Telefonische Durchsage des Genossen Oberstleutnant Halle
Berlin, 6.4.1961
Auf Veranlassung des Genossen Norden ist dem Leiter des Presseamtes mitgeteilt worden, dass die für Montag in Schwerin geplante internationale Pressekonferenz nicht durchgeführt wird.
Offensichtlich ist diese Entscheidung gefällt worden in einer Aussprache zwischen Genossen Winzer und Genossen Norden, weil nicht nachweisbar ist, dass die Verantwortlichen für die Massenmorde in Westdeutschland sind. Da außerdem sämtliche vorhandenen Zeugen DDR-Bürger sind, die mehr oder minder durch die Kenntnis von den Massenmorden belastet sind, wird es nicht für zweckmäßig gehalten, die Angelegenheit international groß herauszubringen.
Genosse Norden hat deshalb angewiesen, dass der Bericht der staatlichen Untersuchungskommission am Montag lediglich über ADN verbreitet wird. Die DEFA und der Deutsche Fernsehfunk haben Erlaubnis, die von ihnen hergestellten Aufnahmen nach Verbreitung der ADN-Meldung zu veröffentlichen.
Weiter erfolgen keine Maßnahmen.