Reiseerlaubnis für katholische Würdenträger
19. August 1961
Einzel-Information Nr. 448/61 über Äußerungen des Prälaten Zinke zwecks Erteilung von Ausreiseerlaubnissen für führende katholische Kreise
Am 18.8.1961 erschien Prälat Zinke1 beim MfS und bat um eine Aussprache.2 Er teilte mit, dass im Zusammenhang mit der Versetzung des Kardinals Döpfner nach München nun für das Bistum Berlin ein neuer Bischof eingesetzt werden müsse. Vom Papst wurde der bisherige Weihbischof Bengsch in dieses Amt eingesetzt. Es macht sich also eine Übergabe der Geschäfte des Kardinals Döpfner an den Bischof Bengsch notwendig.
Zinke machte auf Folgendes aufmerksam: Durch die in Berlin entstandene Situation ist Kardinal Döpfner nicht in der Lage, in das demokratische Berlin, wo Bengsch seinen Wohnsitz hat, zu kommen. Ebenso ist es Bengsch nicht möglich, nach Westberlin zu gelangen.
Zur Verabschiedung des Kardinals Döpfner ist geplant, am Sonntag, dem 20.8.1961, 10.30 Uhr in der Herz-Jesu-Kirche einen Abschiedsgottesdienst durchzuführen.
Am Montag, dem 21.8.1961, um 16.00 Uhr, ist im Hedwig-Krankenhaus eine Abschiedszusammenkunft der Bischöfe vorgesehen.
Am Dienstag, dem 22.8.1961, 10.00 Uhr, ist ein Priestergottesdienst in der Augustinuskirche geplant.
Prälat Zinke bat darum, dem Kardinal Döpfner die Einreisegenehmigung in das demokratische Berlin zu erteilen, damit er an diesen Veranstaltungen teilnehmen kann.
Er machte ferner folgende Mitteilung: Kardinal Döpfner beabsichtigt, bis zum 3.9.1961 seine Amtsgeschäfte in Berlin abzuwickeln und das Bistum Berlin an Bengsch zu übergeben. In diese Zeit fällt aber die Fuldaer Bischofskonferenz (28.–31.8.1961), an der Döpfner teilnehmen wird. Zinke bat auch in diesem Zusammenhang, die Möglichkeit zu prüfen, ob Bengsch die Erlaubnis zum Betreten der Westsektoren erhalten kann. Er sicherte zu, dass Kardinal Döpfner bei den geplanten Abschiedsveranstaltungen im demokratischen Berlin keine Angriffe gegen die DDR bzw. die Sicherungsmaßnahmen der DDR starten wolle. Döpfner vertrete vielmehr die Auffassung, dass es notwendig sei, zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung aufzurufen.
Prälat Zinke stellte weiter die Frage, ob Bischof Spülbeck vom Bistum Meißen, Bischof Pionteck vom Restbistum Breslau und auch Bischof Bengsch vom Bistum Berlin die Ausreiseerlaubnis zwecks Teilnahme an der Fuldaer Bischofskonferenz erhalten könnten. In der Vergangenheit hätten alle Bischöfe, die in der DDR wohnen, die Möglichkeit gehabt, daran teilzunehmen.
Zinke bat um eine schnelle Benachrichtigung über die Entscheidung der Regierung der DDR in den von ihm vorgetragenen Fragen.
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