Situation in der Arzneimittelversorgung (1)
23. November 1961
Einzel-Information Nr. 732/61 über provokatorische Aktionen gegen die Störfreimachung auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung
Nachdem schon bei Bekanntwerden der Maßnahmen zur Störfreimachung auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung von Angehörigen der medizinischen Intelligenz eine große Zahl negativer Diskussionen darüber geführt und diese Zielstellung als nicht realisierbar bezeichnet bzw. daraus ernsthafte Schwierigkeiten der gesamten ärztlichen Betreuung abgeleitet wurden, bereiteten in den letzten Tagen eine Reihe profilierter Angehöriger der medizinischen Intelligenz in diesem Zusammenhang aktive provokatorische Maßnahmen vor, um durch Druck eine Rückgängigmachung der entsprechenden Gesetzte und Verordnungen zu erreichen.
Am 17.11.1961 hat auf einer Tagung des Arbeitskreises der Ophthalmologie in Leipzig Prof. Vehlhagen starke Angriffe gegen die Verordnung über das Verbot des Versendens von Medikamenten aus Westdeutschland teils in hetzerischer Form vorgebracht. U. a. äußerte Vehlhagen sinngemäß, es sei kein Wunder, dass es in der DDR wenig Medikamente gebe; denn unsere Menschen hätten nicht einmal Salz. Die Beschlagnahme von Arzneimittel-Sendungen aus Westdeutschland bezeichnete er als Diebstahl.
Der Arbeitskreis für Opthalmologie will sich an das Internationale Rote Kreuz wenden und um Hilfe bitten. Außerdem soll eine Delegation des Arbeitskreises zum Vorsitzenden des Staatsrates, Genosse Walter Ulbricht, gesandt werden.
Auf einer am 18.11.1961 unter Vorsitz des Dekans der Medizinischen Fakultät der Universität Halle, Prof. Bruns, stattgefundenen internen Besprechung aller Klinikdirektoren dieser Universität brachten die versammelten Professoren allgemein ihren ablehnenden Standpunkt zum Ausdruck. Die Besprechung war eigens dazu einberufen worden, um gemeinsame Maßnahmen gegen das Verbot der Einfuhr von Westmedikamenten, Geschenksendungen usw. und gegen spezielle Maßnahmen zur Störfreimachung auf medizinischem Gebiet zu vereinbaren.1
Es wurde beschlossen, die allgemein ablehnende Haltung zu den Maßnahmen der Störfreimachung auf medizinischem Gebiet in einer erneuten Sitzung am 20.11.1961 schriftlich zu erarbeiten. Diese schriftliche Stellungnahme soll dem Staatsratsvorsitzenden, Genossen W. Ulbricht, der Leitung der Universität, den infrage kommenden Ministerien, dem Staatssekretariat für Hochschulwesen und anderen übersandt werden.
Ferner ist beabsichtigt, diese Resolution am 29.11.1961 auf der ökonomischen Konferenz der Universität Halle – die sich mit Problemen der Störfreimachung beschäftigen soll – vorzutragen.
Es wird auch gedroht, Schritte zur »Informierung der Öffentlichkeit« einzuleiten, falls vom ZK der SED und vom Min. f. Gesundheitswesen die betreffenden Gesetze und Verordnungen nicht rückgängig gemacht würden.Ferner wurden folgende Protestaktionen vorgeschlagen und erwogen:
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Einschaltung örtlicher Staatsorgane mit dem Ziel, dass diese ebenfalls »Protestmaßnahmen nach oben« einleiten.
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Schriftliche Informierung der Dekane der Medizinischen Fakultäten der anderen Universitäten, um diese Dinge »nicht allein ausfechten zu müssen«.
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Bildung einer Kommission, die zum ZK der SED geschickt werden soll.2
In der Diskussion während der internen Besprechung traten eine Reihe Professoren stark negativ auf:
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Prof. Mark, Direktor der 1. Universitäts-Klinik, forderte:
Die anwesenden Klinikdirektoren müssten zum Ausdruck bringen, »dass das nicht mehr mit der ärztlichen Ethik zu vereinbaren sei und wir mit einem Eid verpflichtet sind, nach bestem Wissen und Können die Patienten zu betreuen«.
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Der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Bruns, erklärte, dass er auf der ökonomischen Konferenz in erster Linie über die schlechte Lage der Medikamentenversorgung und ähnliche Probleme sprechen werde und dass schon jetzt leitende Genossen der Universität wegen seines beabsichtigten Referates erheblich beunruhigt seien.
Gleichzeitig forderte er, eine Resolution mit einer Stellungnahme der Medizinischen Fakultät an den Staatsratsvorsitzenden und an die Volkskammer zu senden.
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Prof. Badtke, Direktor der Universitätsaugenklinik, teilte den Anwesenden mit, dass der zentrale Arbeitskreis für Ophthalmologie am 17.11.1961 (wie bereits erwähnt) beschlossen habe, sich bei Auftreten weiterer Schwierigkeiten mit einer Delegation an den Vorsitzenden des Staatsrates zu wenden und das die Medizinischen Fakultät der Universität Rostock bereits ein Protestschreiben an den Minister für Gesundheitswesen gesandt habe.
Der Arbeitskreis für Ophthalmologie sehe im Verbot der Geschenksendungen von Westmedikamenten einen Verstoß gegen die Humanität und weise alle von den staatlichen Stellen dazu gegebenen Begründungen zurück.
Von einer Reihe weiterer Professoren wurden folgende Ansichten vertreten und in der Diskussion ebenfalls offen geäußert:
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Die Aktion der Störfreimachung würde allein von kaufmännischen Gesichtspunkten (das Übergewicht der Westmark auszugleichen) bestimmt, ohne zu berücksichtigen, dass im diskutierten Fall die Bevölkerung auf das empfindlichste getroffen werde.
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Die Ärzte seien berechtigt, jedes Mittel zu verschreiben. Dass sie es nun nicht mehr könnten, bringe ihnen schwerste Gewissenskonflikte.
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Die Geschenksendungen gingen dem Staat überhaupt nichts an, »ihr Verbot sei eine sinnlose Brutalität, die niemandem nutzt, aber vielen schadet«.
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Es müsste besonders die juristische Begründung des Gesetzes angegriffen werden.
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Der Artikel von Dr. Burghardt im »ND« täusche nur die Bevölkerung und verstoße damit gegen den Berufsethos eines Arztes.
Zur Medikamentenversorgung und zu bestimmten Materialengpässen an der Medizinischen Fakultät der Universität Halle wird von positiv eingestellten Ärztekreisen erklärt, dass es vor allem große Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Narkotika gibt. Hier fehlt das üblich verwendete Lachgas, das bei allen großen Operationen angewandt wird. Es wurde bisher ausschließlich aus Westdeutschland importiert, obwohl es in der DDR nach ihren Informationen als Zwischenprodukt hergestellt wird. Bei der durch den Ausfall von Lachgas notwendig gewordenen aber veralteten Äther-Narkose steige die Sterblichkeit bei großen Operationen beträchtlich.
Ein weiterer Engpass besteht bei Medikamenten für die Thrombose-Behandlung, da man hier ausschließlich Westmedikamente verwandte, bei Medikamenten für die Behandlung von Karzinomen besonders Prostatakarzinomen, für Nieren- und Lebererkrankungen. Ferner fehlen Präparate für Augenheilkunde und teilweise Antibiotika. Bei medizinischen Geräten handelt es sich um verschiedene Spezialgeräte, z. B. um Dialyseschläuche für die künstliche Niere. Diese wurden bisher privat von Ärzten aus Westdeutschland mitgebracht und können nur ein- bis zweimal bei Operationen verwendet werden.
(In diesem Zusammenhang wird kritisiert, dass auch bei einer Vielzahl anderer Medikamente die kontinuierliche und sortimentsgerechte Belieferung mit DDR-Erzeugnissen nicht gewährleistet ist und viele der ablehnenden Diskussionen auf diese Tatsache zurückgeführt werden müssten, denen aber bei besserer Belieferung der Boden entzogen werden könnte.)
Bei Gen. Ulbr., Hon. und Hag.3
Anlage zur Information Nr. 732/61
[Artikel ND vom 4. November 1961, S. 4]
Arzneimittel – Objekt im Kalten Krieg
Von Dr. med. Horst Burghardt, Leiter der Abteilung Pharmazie und Medizintechnik im Ministerium für Gesundheitswesen der DDR
Die vom Amt für psychologische Kriegführung im Bonner Kriegsministerium gelenkte Verleumdungsaktion gegen die DDR hat seit Monaten auch verstärkt Gebiete des Gesundheitsschutzes im Arbeiter-und-Bauern-Staat zur Zielscheibe genommen.
Vor allem die Arzneimittelversorgung in der DDR ist Gegenstand einer gehässigen Diffamierungskampagne. Dabei weiß jeder Arzt, und nicht nur der seit Jahren im sozialistischen Gesundheitswesen tätige, wie rasch sich auf allen Gebieten unsere pharmazeutische Industrie entwickelt hat. Heute stehen uns Ärzten in der Deutschen Demokratischen Republik alle für die Therapie notwendigen Medikamente zur Verfügung. Der pharmazeutische Bedarf der DDR wird zu 96 Prozent aus der Produktion unserer leistungsfähigen Arzneimittelindustrie gedeckt, die ein umfangreiches Sortiment hochwertiger Heilmittel herstellt. Damit ist der Absicht der Bonner Kriegswirtschaftsführer, die pharmazeutische Versorgung der DDR empfindlich zu stören, im Wesentlichen der Boden entzogen.
Umso bemerkenswerter ist es, dass gerade in den letzten Monaten die Verleumdungen der Arzneimittelproduktion der Deutschen Demokratischen Republik einen Höhepunkt erreicht haben. Nach der Lesart der offiziellen westdeutschen Propaganda steht die Arzneimittelversorgung in der DDR seit Monaten vor dem Zusammenbruch. Wider besseres Wissen lassen sich selbst medizinische Zeitschriften Westdeutschlands, so z. B. die »Ärztlichen Mitteilungen«, das offizielle Organ der Bundesärztekammer in dieses Kesseltreiben einspannen.
Störmanöver mit Restbeständen
Inzwischen ist offensichtlich geworden, dass diese Aktion den ideologischen und psychologischen Hintergrund für eine neue gezielte Störkampagne gegen die Arzneimittelversorgung in der Deutschen Demokratischen Republik bilden sollte.
So war es sicher nicht ein Akt reinster Nächstenliebe, als von westdeutschen Monopolkreisen versucht wurde, das Verzeichnis der in Westdeutschland hergestellten Arzneimittel, die sogenannte Rote Liste aus dem Jahre 1959 (!), kostenlos an Ärzte und Gesundheitseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik zu versenden, erfolgte dies doch zu einer Zeit, als in Westdeutschland bereits ein neues Arzneimittelverzeichnis für 1961 zur Ausgabe vorlag. Gewisse Kreise meinten offensichtlich, dass es nicht schaden könne, die bedeutenden Restbestände der alten Preisliste den »ach, so bedürftigen Kollegen« in der DDR zu »Informationszwecken« zuzustellen.
Allerdings waren dabei, wie sich inzwischen gezeigt hat, nicht nur Geschäftsinteressen maßgebend. Dieser Versuch reihte sich folgerichtig in die Verleumdungskampagne gegen die pharmazeutische Industrie der Deutschen Demokratischen Republik ein, mit dem Ziel, den Ärzten in der DDR aufs Neue die westdeutsche Produktionspalette zu offerieren und sie zur Therapie mit Westmedikamenten anzuhalten. Hand in Hand damit ging der Versuch, die Arzneimittelproduktion in der DDR direkt zu stören. So blieben beispielsweise vertraglich gebundene Importe an pharmazeutischen Rohstoffen, die im innerdeutschen Handelsverkehr nach der DDR zu liefern waren, plötzlich aus, wie das z. B. bei Pilocarpin der Fall war.
Politik in Tablettenform
Die daraufhin von unseren staatlichen Organen getroffenen Maßnahmen zur störfreien Produktion von Arzneimitteln in der DDR wurden nun mit bemerkenswerten Anstrengungen Westdeutschlands beantwortet, um den Erfolg unserer Schritte zu hintertreiben. Es ergoß sich plötzlich ein Strom von Arzneimittelmustersendungen in die DDR, um auch zunehmend die ambulant tätigen Ärzte zur Verwendung von Westmedikamenten anzuhalten. So glaubte man, den Bedarf an westdeutschen Präparaten künstlich in die Höhe treiben und dadurch die Störanfälligkeit der Arzneimittelversorgung der DDR steigern zu können. Der auf diese Weise künstlich in die Höhe getriebene Bedarf an Westmedikamenten sollte es den Bonner Ultras ermöglichen, durch einen plötzlichen Lieferstopp schlagartig die gesundheitliche Betreuung der Bevölkerung in der DDR zu erschweren. Da Arzt und Patienten – an bestimmte Medikamente gewöhnt – plötzlich nicht mehr darüber verfügen könnten und mit der Eigenproduktion und den Präparaten der sozialistischen Länder ungenügend vertraut wären, hätte ein solches Vorgehen gewisse Schwierigkeiten verursacht.
Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen und die Erkenntnis der Ärzte, dass es sich um eine gefährliche Störaktion der Bonner Ultras handelt, haben die Spekulationen westdeutscher Monopole zunichte gemacht. Mit welcher Infamie die von den Monopolen gesteuerte westdeutsche Presse deshalb allen Ärzten der DDR gegenübertritt, zeigt beispielsweise folgende Auslassung in den »Ärztlichen Mitteilungen« Heft 28 vom 5. August 1961:
[Anfang Faksimile]
Ärztliche Mitteilungen – Deutsches Ärzteblatt –
5. August 1961 – Heft 28. 46. Jahrgang
Demnach: nicht nur, dass man keineswegs als meist auf Ostmedikamente angewiesener Arzt aus psychologischen Gründen therapeutisch schlechtere Erfolge riskiert hätte, wenn man die Patienten in ihrer Haltung behutsam oder deutlich bestärkte, nein, jeder Arzt drüben sollte sich bewusst sein, dass er einen politischen Beitrag gegen das System leistet, wenn er die wenn auch oft übertriebenen Erwartungen seiner Patienten auf die Wirkung eines Westmedikamentes bestärkt – denn es dient ja auch dem Besten seiner Kranken! Bedauerlich, dass dem in vielen Sprechstunden drüben nicht so ist.
[Ende Faksimile]
Wohl kaum einer von den Ärzten, die Arzneimustersendungen entgegennahmen und diese Präparate Patienten verabreichten, ahnte, dass er damit als Werkzeug einer im Interesse kalter Krieger liegenden politischen Demonstration missbraucht wurde. Ebenso wenig dürfte das jenen Ärzten bewusst gewesen sein, die oft aus der Vorstellung heraus, die psychologischen Empfindungen einzelner Patienten zu berücksichtigen, Westmedikamente verordneten, die dann auf dem Wege über Geschenksendungen unkontrolliert eingeführt wurden.
Missbrauch der Geschenksendungen
In den meisten Fällen lag kaum eine echte therapeutische Notwendigkeit vor, sondern damit wurde lediglich ein verschiedentlich vorhandener Glaube an Wunderwirkungen von Westmedikamenten genährt. Welche Erfordernisse rechtfertigen wohl, Rezepte für Sympatol auszustellen, das dem seit Jahren von uns hergestellten Pentedrin entspricht? Was soll man dazu sagen, wenn Elastoplast beschafft werden sollte, eine elastische Pflasterbinde, die seit langer Zeit unter dem Namen Dehnaplast bei uns erfolgreich Anwendung findet, oder Rabro-Tabletten der Firma Trommsdorf, Aachen, die als Glysan-Tabletten von allen Ärzten bei der Behandlung von Magenleiden angewendet werden?
Man könnte noch eine ganze Reihe von Beispielen dieser Art aufzählen, besonders auch eine Vielzahl von Mischpräparaten, deren therapeutische Wirkung sowieso in Zweifel gezogen werden muss. Ärzte, die unbegründeten Forderungen ihrer Patienten nachgaben, haben damit aber weder diesen Patienten noch sich selbst einen Dienst erwiesen. Es ist doch unsinnig, bei gewissen Leuten die Vorstellung zu nähren, dass nur ein Westmedikament helfen kann – und wenn es sich um Hustentee in Tuben handeln sollte, der aufgrund ärztlicher Anordnung beschafft werden sollte, wie Kontrollen ergaben.
Es ist daher höchste Zeit gewesen, auch diese Geschenksendungen von Arzneimitteln neu zu regeln und dem bisher unkontrollierten Eingang manchmal nicht ungefährlicher Präparate einen Riegel vorzuschieben. Vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs wurde beispielsweise ein Päckchen, das an ein Kind im Kinderheim Berlin-Johannisthal adressiert war, kontrolliert. In Eukalyptus-Bonbonpapier eingewickelt waren Tabletten, die sich bei der chemischen Untersuchung als Cardiazol der Firma Knoll herausstellten und die dem in unserer Republik produzierten Deumacard entsprechen. Abgesehen davon kann aber jeder Arzt die katastrophalen Folgen einer unkontrollierten Einnahme von Cardiazol, zumal bei einem Kind, voraussagen.
Nach vorsichtigen Schätzungen liegt die Zahl der in Westdeutschland angebotenen Präparate in allen Applikationsformen bei 70 000, wofür nicht die geringste wissenschaftliche Notwendigkeit vorhanden ist. Diese Medikamentenschwemme ist ausschließlich von kommerziellen Gesichtspunkten bestimmt und hat in Westdeutschland bereits verschiedentlich zu Gesundheitsschäden geführt.
Neue Regelung
Auch diese Gesichtspunkte haben die staatlichen Organe veranlasst, mit der Anordnung zur Verschreibung von Arzneimitteln vom 15. Oktober 1961 eine Neuregelung dieser Frage vorzunehmen, damit die Vorzüge der fortschrittlichen Gesetzgebung der DDR auch auf dem Arzneimittelsektor zum Schutz der Bevölkerung voll wirksam werden. Noch heute gibt es in Westdeutschland keine staatliche Arzneimittelprüfung, während in der Deutschen Demokratischen Republik jedes in den Verkehr gebrachte Präparat – gleich, ob in der DDR hergestellt oder über den Außenhandel importiert – einer staatlichen Prüfung unterzogen wird. Damit ist gesichert, dass entsprechend der Anordnung über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln keine Charge eines Medikaments ungeprüft in die Hand des Arztes bzw. des Patienten gelangen kann. Die bisherige Handhabung bezüglich Geschenksendungen sicherte das nicht, was besonders bei Arzneimitteln mit stark wirkendem Inhaltsstoff zu gesundheitlichen Schäden führen könnte.
Durch die Neuregelung wird dies nun endlich ausgeschaltet, da künftig nur die Arzneimittel zur Verfügung stehen, die ihren Weg über den Außenhandel genommen haben und den Bedingungen der Prüfungsvorschriften der Arzneimittel-Gesetzgebung entsprechen. Bezüglich der Arzneimittel-Mustersendungen werden solche Regelungen getroffen, die einen geregelten wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch ermöglichen und die Nutzbarmachung neuer Erkenntnisse anderer Länder für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der DDR gewährleisten. Arzneimittelmuster sind Importmuster und werden in Zukunft nur noch von dem zuständigen Außenhandelsunternehmen empfangen. Das schließt aus, dass sich einzelne Ärzte, Gesundheitseinrichtungen oder Institute um Arzneimittelmuster bemühen.
Vom Ministerium für Gesundheitswesen werden in Übereinstimmung mit anderen staatlichen Organen geeignete Institute und Gesundheitseinrichtungen benannt und von Fall zu Fall mit der Erprobung von Arzneimitteln bestimmter Indikationsgebiete beauftragt werden.
Damit ist es künftig in weitaus größerem Maße als vorher möglich, auch die Erkenntnisse westdeutscher Wissenschaftler systematisch für die Forschung und den Gesundheitsschutz in der Deutschen Demokratischen Republik auszuwerten.
Die neuen Regelungen sind ein bedeutender Fortschritt. Sie schließen aus, dass Arzneimittel von den Bonner Machthabern zum Zwecke des kalten Krieges und der Störung der medikamentösen Versorgung der DDR missbraucht werden können, und lassen die Prinzipien des sozialistischen Gesundheitsschutzes zum Wohle der Bevölkerung noch besser wirksam werden.