Übergabe von LPG-Land an die Rote Armee
25. Februar 1961
[Einzel-Information] Nr. 90/61 über Missstimmungen im Zusammenhang mit der Freigabe von Ländereien für ein Übungsgelände der sowjetischen Streitkräfte in der Gemarkung Hillersleben, Kreis Haldensleben/Magdeburg
Wie dem MfS bekannt wurde, erschien Anfang Februar 1961 beim Vorsitzenden des Rates des Kreises Haldensleben der dortige Kommandant der sowjetischen Streitkräfte mit dem Ersuchen, in der Gemarkung Hillersleben den dort stationierten sowjetischen Einheiten zum Wiederaufbau ehemaliger Bunker weitere Flächen zur Vergrößerung des Übungsgeländes zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei zunächst um eine Ackerfläche von 10,42 ha, die von der LPG Typ I1 in Hillersleben bewirtschaftet wird. Nach Auffassung des Kommandanten müssten jedoch noch weitere zunächst nicht näher bezeichnete Flächen zum Übungsgelände hinzukommen. Bei dem Ersuchen um Freigabe dieser 10,42 ha großen Ackerfläche wurde von sowjetischer Seite angeführt, dass dieses Gelände nach ihren Kartenaufzeichnungen zum Übungsgelände der sowjetischen Streitkräfte gehören würde und 1957 den örtlichen Organen nur zur Bewirtschaftung zurückgegeben worden sei.
Die Forderung nach Freigabe der oben genannten Ackerfläche hat unter den LPG-Mitgliedern zu negativen Diskussionen geführt, die besonders dadurch verstärkt werden, dass der LPG eine Austauschfläche mit der Bodenwertzahl 18 angeboten wurde, während die abzugebende Fläche die Bodenwertzahl 80–85 hat und zum Anbau von Rüben benutzt wird. Außerdem würden durch die Abgabe dieser Flächen zum Übungsgelände die Zufahrtswege zu weiteren Ackerflächen gesperrt werden, sodass diese nur auf größeren Umwegen zu erreichen seien. In den Diskussionen der LPG-Bauern wird weiterhin angeführt, dass diese Maßnahme die Futtergrundlage der LPG erheblich beeinträchtigen würde und ihre Zielstellung, die LPG zu einer Mustergenossenschaft zu entwickeln, infrage stelle. Vereinzelt wurden in diesem Zusammenhang Äußerungen bekannt, bei Abgabe dieser Ackerfläche die genossenschaftliche Arbeit einstellen und andere Arbeit aufnehmen zu wollen.
Unseres Erachtens wäre es notwendig, die Entscheidung über diese und ähnliche Probleme nicht den örtlichen Organen zu überlassen, sondern dies auf zentraler Ebene zu klären, um derartige Auswirkungen zu verhindern.2
Unseres Erachtens wäre es notwendig, in einer Rücksprache mit Generaloberst Jakubowski3 eine Klärung dieses Problems herbeizuführen, um weitere negative Auswirkungen zu verhindern.4