Verletzung eines DDR-Grenzers (Schuss aus WB)
[ohne Datum]
Einzel-Information Nr. 22/61 über Schusswaffengebrauch durch Stupo-Angehörigen am Ring um Berlin
Am 11.1.1961, gegen 9.30 Uhr, wurde der Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, Soldat [Name], durch einen vom Westberliner Territorium aus abgegebenen Schuss am Kopf verletzt.
Soldat [Name] befand sich zusammen mit Oberleutnant Faulhaber, Kompaniechef der Kompanie in Mahlow, Grenzbereitschaft Blankenfelde, zur Kontrolle von Erdarbeiten ca. 50 m von der Grenze entfernt auf der Fernverkehrsstraße 96 bei Mahlow, Kreis Zossen.
Ein namentlich nicht bekannter Hauptkommissar der Stupo erklärte gegenüber den DGP-Angehörigen, dass es sich dabei um einen Pistolenschluss handle, der von einem Stummpolizisten1 angeblich fahrlässig abgegeben wurde.
20 m von der Provokationsstelle entfernt befindet sich auf Westberliner Gebiet ein Postenhaus der Stupo, wo sich zzt. des Schusswaffengebrauches ein Mannschaftstransportwagen befand. Der verletzte Angehörige der DGP wurde ins VP-Krankenhaus überführt und muss operiert werden, weil sich ein Fremdkörper in der Wunde befindet. Bei dieser Operation ist das Augenlicht des Verletzten gefährdet.
Weitere Untersuchungen werden noch geführt.