Vorkommnisse bei den Volkswahlen (3)
21. September 1961
Bericht Nr. 572/61 über die bei der Volkswahl 1961 aufgetretenen politisch-operativen Schwerpunkte
In der DDR wurden nach den vorläufigen Wahlergebnissen 239 229 Nichtwähler (= 0,01 % aller Wahlberechtigten)1 festgestellt.
Die vorliegenden Einschätzungen weisen nach, dass zwischen 50 bis 70 % der Nichtwähler auf Unstimmigkeiten in den Wählerlisten, die auf erhebliche Versäumnisse bei der Wahlvorbereitung zurückzuführen sind, beruhen [sic!].
Allgemein wurde verabsäumt, rechtzeitig die ausgelegten Wählerlisten aufgrund von Angaben der Bevölkerung und Hinweise an die VP zu korrigieren. Eine gründliche Überprüfung des Personenkreises, der nicht Einsicht in die Wählerlisten genommen hatte, wurde in den meisten Fällen unterlassen.
Unbeachtet blieb nach Abschluss der Einsichtnahme der Bevölkerung vielfach die Registrierung der Ausgabe von Wahlscheinen und deren Übertragung in die Wählerlisten, das Verziehen von Personen, der Eintritt einer Reihe Jugendlicher in die NVA, Krankenhaus- und Kuraufenthalte. Vereinzelt wurden auch Doppelzählungen durch Namensänderungen (Heirat) in den Wählerlisten festgestellt.
Als besonders kompliziert und für eine Reihe von Wahlvorständen erwies es sich als unmöglich, eine komplexe Einschätzung der Wahlbeteiligung zu erarbeiten, da die mithilfe ausgegebener Wahlscheine zu verzeichnende vorzeitige Stimmenabgabe in den Wählerlisten nicht oder nur unzureichend registriert wurde.
Dazu sollen im Einzelnen einige Beispiele veranschaulichen, welche Unkorrektheiten die Wählerlisten enthielten.
Im Kreis Neustrelitz/Neubrandenburg verursachte die mangelhafte Führung und Überprüfung der Wählerlisten eine Differenz von ca. 300 Personen zwischen den ausgewiesenen Wahlberechtigten und den effektiv vorhandenen Wählern. In Mühlhausen/Erfurt waren durch die schlechte Abstimmung der Wählerlisten 100 Wähler in den Listen zuviel bzw. doppelt erfasst.
In Nordhausen stellte der Wahlausschuss fest, dass von 274 Nichtwählern u. a. 81 Personen verreist waren, 38 Personen unauffindbar (vermutlich flüchtig und noch nicht berichtigt), 16 Personen offiziell verzogen waren, 48 Personen sich in Krankenhäusern oder zu einem Kuraufenthalt auswärts befanden und sieben Jugendliche bereits der NVA beigetreten waren.
Im Kreis Stendal waren ca. 1 % aller Wahlberechtigten Bürger (399) durch die fehlerhafte Arbeit nicht mehr in ihrem ehemaligen Wohnsitz anzutreffen. (verstorben, verzogen und Beitritt zur NVA)
In der Stadt Wernigerode waren 22 Personen doppelt eingetragen, 62 Geisteskranke und unzurechnungsfähige Personen und 59 bereits verstorbene Personen in den Wählerlisten noch enthalten.
Versäumnisse anderer Art charakterisiert ein Beispiel aus dem Bezirk Karl-Marx-Stadt. In den Bergarbeiterkrankenhäusern Erlabrunn/Schwarzenberg und Obergöltzsch/Auerbach konnten Patienten nicht ihrer Wahlpflicht genügen, da sie von ihren Wahlbezirken nicht mit fliegenden Wahlurnen am Krankenbett aufgesucht wurden. Die Leitungen der Krankenhäuser hatten die zuständigen Wahlbezirke rechtzeitig verständigt. Trotzdem wurden 26 Patienten nicht von den Wahlbezirken aufgesucht, welches zu einer Verärgerung über die Nachlässigkeit unter den Patienten führte.
Der entscheidende Personenkreis, der die Teilnahme an den Wahlen verweigerte, setzt sich aus den Kreisen der evangelischen Geistlichen und fast ausnahmslos aus den Angehörigen der Sekte »Zeugen Jehovas« zusammen.2 Die Einstellung der katholischen Kirche und ihrer Geistlichen war verhaltend wobei der größere Teil der katholische Pfarrer sich an der Wahl beteiligte. Die überwiegende Zahl der Christen in der DDR erlag nicht den Einflüssen der reaktionären Kirchenkreise und beteiligte sich aktiv an der Wahlvorbereitung und Durchführung.
Als hauptsächlichste Argumente bei der Verweigerung der Wahl wurde von evangelischen Geistlichen angegeben:
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In der Landeskirche Berlin-Brandenburg lehnten die Pfarrer wegen der angeblichen Ausweisung von Präses Scharf ab,3 zu wählen.
U. a. lehnten auch 54 Frauen aus dem Burckhardt-Haus Berlin die Teilnahme an der Wahl ab, weil im ND entstellende Veröffentlichungen über Präses Scharf enthalten gewesen wären.4
- 2.
In mehreren Fällen wirkte sich die Ablehnung der Ausdehnung des evangelischen Kirchentages auf das demokratische Berlin durch die Regierung der DDR nachteilig auf die Wahlbeteiligung aus.
Vereinzelt traten nachfolgende Argumente zur Ablehnung der Wahl durch evangelische Geistliche auf:
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Alle Kandidaten der Nationalen Front seien Atheisten und deshalb nicht wählbar.
- –
Die Aufnahme der Kernwaffenversuche durch die SU bedrohe den Frieden.
- –
Man kann sich zwar mit dem Frieden, aber nicht mit dem Sozialismus einverstanden erklären, der sich gegen die kirchliche Ideologie richte.
Von den Kirchenleitungen der einzelnen Landeskirchen der DDR wurden in Vorbereitung der Wahlen keine einheitlichen Richtlinien für das Verhalten der evangelischen Geistlichen erlassen. Dies führte u. a. dazu, dass der vorhandene Differenzierungsprozess innerhalb der evangelischen Kirche an der Wahlbeteiligung zum Teil sichtbar wurde.
Es gibt eine differenzierte Wahlbeteiligung nach Landeskirchenleitungen bzw. Kirchenkreisen, die sich wesentlich nach der Stellungnahme der Kirchenleitungen bzw. Superintendenten richtete.
In der Landeskirche Thüringen wählte der Bischof Mitzenheim bereits am 13.9., der überwiegende Teil der Pfarrer beteiligte sich ebenfalls an der Wahl.
Bischof Krummacher/Greifswald wählte am 17.9., gegen 13.30 Uhr, um nach außen die Aufgabe seiner einstigen Haltung zu dokumentieren. Die Wahlbeteiligung der ihm gegenüber verantwortlichen Pfarrer war gut.
Bischof Beste/Schwerin und die Kirchenleitung sowie ihre Angestellten, an der Spitze der Präsident des Konsistoriums, Dr. Müller, beteiligten sich an der Wahl. Im Bezirk Schwerin wählten von 214 Pfarrern 177.
Das schlechteste Ergebnis im Rahmen der evangelischen Kirche liegt aus der Landeskirche Berlin-Brandenburg vor.
Die Generalsuperintendenten Braun/Potsdam, Jacob/Cottbus, Führ/Berlin und Präses Figur/Berlin lehnten die Beteiligung an der Wahl ab.
In Auswirkung der ablehnenden Haltung leitender Kirchenführer war im Bezirk Cottbus zu verzeichnen, dass alle Superintendenten nicht wählten und 221 Pfarrer die Wahlbeteiligung verweigerten. Im Bezirk Potsdam haben nur drei Superintendenten an der Wahl teilgenommen.
Im Bezirk Neubrandenburg wählten 213 evangelische Pfarrer, jedoch in den Kreisen, die der Landeskirche Berlin–Brandenburg angehören (Templin, Prenzlau) lehnte die Mehrzahl die Beteiligung an der Wahl ab.
Im Bezirk Magdeburg ist die relativ schlechte Beteiligung der Pfarrer auf die negative Haltung des Propstes Fleischhack zurückzuführen, der bis zum Wahltag alle Superintendenten anhielt, nicht zur Wahl zu gehen.
Von der Landeskirche Dresden beteiligten sich ca. 60 % aller Pfarrer an der Wahl, obwohl der Bischof Noth und die Landeskirchenräte die Wahl ablehnten und Bischof Hornig/Görlitz seine Pfarrer zwang, sich nicht an der Wahl zu beteiligen.
Eine Orientierung der katholischen Hierarchie in der DDR zum Verhalten der Geistlichen und Anhänger gegenüber der Wahl am 17.9. ist nicht bekanntgeworden.
Die nach dem 13.8.1961 erfolgten Versuche führender Persönlichkeiten der katholischen Kirche, mit den staatlichen Organen verstärkten Kontakt zu erlangen, haben offensichtlich bestimmte Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und das Wahlergebnis der katholischen Geistlichen und Ordensmitglieder in der DDR gehabt.
Zwei der katholischen Bischöfe (Freusberg/Erfurt und Schräder/Schwerin) beteiligten sich an der Wahl, während die Bischöfe Rintelen/Magdeburg und Bengsch/Berlin der Wahl fernblieben und verbreiten ließen, dass sie verreist seien.
Die Angestellten der Ordinariate jedoch nahmen zum größten Teil an der Wahl teil. Die Wahlbeteiligung der katholische Pfarrer liegt zwischen 60 und 80 %.
Bemerkenswert war die Bereitschaft und Aufgeschlossenheit zur Wahl seitens der katholischen Krankenhäuser und Ordensniederlassungen. Die Teilnahme der Ordensangehörigen an der Wahl in einem großen Umfang war erstmalig zu verzeichnen.
Die Berichte weisen eindeutig darauf hin, dass die Religionsgemeinschaften der Neuapostolischen Kirche sowie der Lorenzianer im Süden der DDR fast vollständig zur Wahl gingen. Zum größten Teil wurde unmittelbar vor oder nach den Gottesdiensten der Wahlakt vollzogen.
Die Mitglieder der Sekte »Zeugen Jehova« haben fast vollzählig die Teilnahme an der Wahl abgelehnt. Es waren nur ganz vereinzelte Mitglieder dieser Sekte, die sich entgegen den Anweisungen der Wachturm-Organisation an der Wahl beteiligten. Ein großer Teil der Anhänger der »Zeugen Jehova« verließ am 17.9. frühzeitig die Wohnungen und kehrte vor 20.00 Uhr nicht mehr zurück.
Allgemein muss festgestellt werden, dass die Wahl in aufgeschlossener Art und Weise verlief. Operative Schwerpunkte, nach der Nichtbeteiligung analysiert, die ein organisiertes Fernbleiben territorial erkennen lassen, sind nur vereinzelt aufgetreten, wobei zu beachten ist, dass es sich hierbei um Personen bzw. Personengruppen handelt, welche keinen entscheidenden Einfluss auf die Durchführung und den Ausgang der Wahlen gewinnen konnten. Regionale Schwerpunkte sind nur vereinzelt erkennbar, ihrer Bedeutung nach werden sie im Nachfolgenden dargelegt.
Als operativer Schwerpunkt erwies sich die Studentenschaft der Universitäten Greifswald und Jena sowie der Hochschule für Elektrotechnik Ilmenau.
Während in Greifswald vorwiegend Theologie-Studenten und Mediziner der Wahl fernblieben (99 Nichtwähler aus dem Studentenwohnheim Fleischerwiese), kann die Struktur und die Ursachen des Fernbleibens von der Wahl bei den Nichtwählern aus dem Kreis der Studenten der Universität Jena noch nicht eingeschätzt werden. Es konnte bisher soviel ermittelt werden, dass in Jena-Stadt (2 Wahlbezirke) von ca. 2 500 Wahlberechtigten etwa 155 Nichtwähler zu verzeichnen waren. Der Anteil der Studenten an den Nichtwählern beträgt ca. 70 bis 80 %.
An der Hochschule für Elektrotechnik Ilmenau haben etwa 100 Studenten nicht gewählt. Die Leitung der Hochschule verweigerte die Ausgabe von Wahlscheinen und verlangte von den Studenten, dass sie ihrer Wahlpflicht am Hochschulort, welcher gleichzeitig ihr gegenwärtiger Wohnort ist, nachkommen sollen. Eine Reihe dieser Studenten beabsichtigte, durch die Semesterferien bedingt, an seinem Heimatort zu wählen und forderte von der Hochschulleitung einen Wahlschein an. Gleichzeitig wurde in einigen Anschreiben der Studenten angedroht, falls sie den Wahlschein nicht zugestellt bekommen würden, wollten sie sich nicht an der Wahl beteiligen. Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit diesen Studenten wurden bereits eingeleitet.
Vereinzelt wurden, verstreut über die Republik, Schwerpunkte bekannt, in denen faschistische Elemente den Wahlausgang negativ beeinflussten.
In Steinbach-Hallenberg/Schmalkalden wählten ehem. aktive faschistische Elemente nicht. Ebenso waren die Auswirkungen in der Stadt Greußen/Sömmerda zu erkennen. Nach den vorliegenden Einschätzungen haben ehem. faschistische Kräfte im Stadtbezirk Berlin-Köpenick, Wahlkreis V (Köpenick Süd), nach den Beteiligungsprozenten zu urteilen, das Wahlergebnis gemindert. Bereits in der Vorbereitung der Wahl wurden Schwierigkeiten mit diesem Personenkreis im Wahlbezirk festgestellt. Die Anteilnahme der Bevölkerung an der Wahlvorbereitung war sehr gering, welches auf den noch vorhandenen Einfluss ehem. NSDAP-Mitglieder zurückzuführen sein soll. (In Müggelheim/Köpenick wurden faschistische Losungen geschmiert.)
Erste Einschätzungen über die Konzentrationspunkte der Sozialdemokratie weisen darauf hin, dass von einer direkten organisierten Einflussnahme auf den Wahlausgang nicht gesprochen werden kann.
Unter den Mitgliedern der SPD-Organisationen im demokratischen Berlin5 hat sich anlässlich der Wahl der Differenzierungsprozess weiter verstärkt. Im Ergebnis haben eine Vielzahl von SPD-Anhängern offen gewählt, obwohl zu verzeichnen ist, dass unter dem Motto »nicht anecken bzw. nicht auffallen« die Stimmabgabe erfolgte.
In Treptow ließ sich ein Teil der Sozialdemokraten verleugnen und blieb der Wahl fern, so u. a. auch der 1. Vorsitzende Greh und das Mitglied des Kreisvorstandes Bahlke. Im Stadtbezirk Prenzlauer Berg war festzustellen, dass in den bekannten Zentren der SPD eine verstärkte Flüsterpropaganda betrieben wurde, die teilweise durch selbstgefertigte Flugblätter (Mendelsohn- und Greifenhagener Str.) unterstützt wurde.
Die 799 Nichtwähler (= 2,2 %), 13 Gegenstimmen und 19 ungültige Stimmen in Radebeul b. Dresden, werden im Wesentlichen auf den Einfluss der Sozialdemokratie, ausgeschlossener ehem. SED-Mitglieder und einiger ehem. aktiver Faschisten zurückgeführt.
Als Einzelerscheinung muss an Konzentrationspunkten ehem. Umsiedler die geringe Wahlbeteiligung eingeschätzt werden. In Beeskow/Frankfurt/O. waren 50 % der Nichtwähler (64) ehem. Umsiedler.
Im Wahlkreis 21 des Wahlbezirkes 28 in der Stadt Magdeburg, einem Ortsteil mit großen Anteil ehem. Umsiedler an der Wohnbevölkerung, war eine relativ größere Ablehnung zu verzeichnen. Dieser Ortsteil führt inoffiziell die Bezeichnung eines »Danziger Dorfes«.
Der einzige bisher bekanntgewordene operative Schwerpunkt von Rückkehrern und Erstzuziehenden aus Westdeutschland ist die Gemeinde Friedrichroda/Erfurt. Mit 77 Nichtwählern und 33 Gegenstimmen ist diese Gemeinde zugleich als neuer operativer Schwerpunkt des Bezirkes Erfurt aufgetreten.
Negative Einstellung zu den Volkswahlen unter den Angehörigen der med. Intelligenz, dem mittleren med. Personal und dem staatlichen Gesundheitswesen traten nur vereinzelt auf, sodass keinesfalls von einem operativen Schwerpunkt gesprochen werden kann.
Einzelerscheinungen blieben das direkte Verweigern der Stimmenabgabe, indem Ärzte während der Wahlzeit sich von ihrem Wohnsitz entfernten bzw. bei Aufsuchen durch Agitatoren der Nationalen Front die Stimmenabgabe direkt ablehnten (Leipzig, Bezirkskrankenhaus St. Georg; Bezirkskrankenhaus Potsdam Chefarzt, Dr. Horn, war gegen die Maßnahmen des 13.8. eingenommen; Oberärztin am Städtischen Krankenhaus Berlin-Buch verweigerte die Stimmenabgabe.) In geringfügigem Umfang gingen frei praktizierende Ärzte mit dem Bemerken zur Wahl, dass sie nach der Wahl erneut Maßnahmen durch die Regierung der DDR erwarten, die sie in ihrem Arbeitsbereich einschränken könnten.
In den Bezirken Potsdam, Frankfurt/O. und besonders im demokratischen Berlin wurde eingeschätzt, dass etwa 50 bis 60 % aller Grenzgänger ihre Stimmenabgabe nur nach außen hin mit positiven Stellungnahmen verbanden. Diese Hinweise zeigen, dass die Mehrzahl der Grenzgänger nur der Wahlpflicht nachkam, um keine Beschränkungen durch die staatlichen Organe auferlegt zu bekommen. Das Grenzgängertum hat in gewissem Umfang Einfluss auf den Wahlausgang in diesen Bezirken gehabt. (Z. B. Nauen, Staaken und Falkensee hatten zusammen 476 Nichtwähler.)
An der Staatsgrenze im demokratischen Berlin, Bernauer Str., Harzer Str. usw. bewirkten die Maßnahmen zur Sicherung der Staatsgrenze in einem bestimmten Umfang eine unter dem Durchschnitt liegende Wahlbeteiligung.
Die Aufklärungstätigkeit und Arbeit mit den Jungwählern war in der Periode der Wahlvorbereitung unzureichend entwickelt, sodass am Wahltag selbst besonders die jugendlichen Wähler teilweise sehr schleppend von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten. Schwerpunktmäßig traten hierbei einige Wahlbezirke des demokratischen Berlin, Grenzgemeinden am Ring von Berlin sowie vereinzelt auch einige größere Städte der DDR in Erscheinung.
Die Ablehnung der Wahlbeteiligung und negative Argumente zur Kommentierung der Wahl beinhalten im Einzelnen:
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Das sind keine freien Wahlen, zu so einem derartigen »Theater« brauchen wir nicht gehen. (besonders unter Zuzüglern und Rückkehrern verbreitet)
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Solange nicht die Möglichkeit gegeben ist, Verwandte in Westdeutschland zu besuchen (PM 12 a)6 werden wir nicht wählen. (relativ weit verbreitetes Argument)
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Da uns die Westantennen abgebaut wurden,7 werden wir nicht wählen.
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Ungeklärte örtliche Gegebenheiten, insbesondere ungeklärte Wohnraumangelegenheiten, waren vorgeschobene Begründungen für das Ablehnen der Wahlbeteiligung.
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In einigen LPG wurde die Wahlbeteiligung unter Hinweis auf »Ungerechtigkeiten« und Verletzung der innergenossenschaftlichen Demokratie abgelehnt.
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Unter einem Teil der Ärzteschaft war die Ablehnung der Wahlbeteiligung mit dem Argument verbunden, dass nach der Wahl wieder neue Maßnahmen gegen die Tätigkeit der frei praktizierenden Ärzte eingeleitet werden würden.