Bahnbetriebsunfälle (Auffahrunfälle)
4. Oktober 1963
Einzelinformation Nr. 597/63 über einige Bahnbetriebsunfälle bei der Deutschen Reichsbahn
In der letzten Zeit ereigneten sich bei der Deutschen Reichsbahn mehrere Bahnbetriebsunfälle mit hohem Sachschaden.
Die Schadensfälle wurden vornehmlich durch routinemäßiges Arbeiten im Fahrdienst verursacht. In jedem Fall führten Übertretungen der Dienstvorschriften der Deutschen Reichsbahn durch die verantwortlichen Eisenbahner zu den Havariefällen.
Durch das MfS wurde bereits mit seiner Information vom 26.9.19631 auf die Gefährdung des Fahrbetriebes durch Schäden im Gleisoberbau hingewiesen.
Nachfolgend einige Beispiele des subjektiven Versagens von Reichsbahnangehörigen, die zu den Havariefällen im Fahrbetrieb führten.
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Am 29.9.1963, gegen 22.00 Uhr, fuhr auf dem Bahnhof Berlin-Schöneweide der Güterzug 7116 auf den Güterzug 10902 auf. Vom Güterzug 10902 wurden die letzten vier Güterwagen zertrümmert und vom Güterzug 7116 entgleisten die Lokomotive und drei Güterwagen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 30 000 DM.2 Das Stellwerkpersonal hatte vor Einfahrt des Güterzuges 7116 ungenügend den Fahrweg geprüft und diesem Zug die Einfahrt in das mit dem Güterzug 10902 besetzte Gleis freigegeben.
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Am 30.9.1963, gegen 21.50 Uhr, fuhr auf dem Bahnhof Rambin, [Kreis] Rügen, der Transitteilzug 5611 auf den Güterzug 8044 auf. Die Lokomotiven beider Züge und fünf Güterwagen entgleisten. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 27 000 DM. Fahrdienstleiter und Weichensteller hatten den Fahrweg des einfahrenden Transitteilzuges falsch festgelegt.
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Am 1.10.1963 fuhr auf dem Bahnhof Plau am See der Güterzug 7518 auf den Nahgüterzug 8557 auf. Eine Lokomotive und zwölf Güterwagen entgleisten. Die Schadensumme beträgt etwa 70 000 DM. Die Durchgangsgleise der Strecke Neustadt/Dosse – Güstrow waren für mehrere Stunden gesperrt. Die Fahrwegprüfung durch den Fahrdienstleiter und die Weichensteller war oberflächlich, da auf dem Stellwerk keine Hilfssperren angelegt waren.
Die aus den o. g. Beispielen ersichtliche oberflächliche Arbeitsweise von Angehörigen der Fahrdienstleitungen zeigt sich außerdem in einigen Beispielen der Zuggefährdung.
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So erhielt am 20.9.1963 gegen 3.00 Uhr auf dem Bahnhof Löbau ein Güterzug Einfahrt auf ein mit einer Diesellok besetztes Gleis.
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Am 1.10.1963 erhielt auf dem Bahnhof Buchenhorst (Strecke Rostock – Stralsund) eine Lokomotive Einfahrt in ein mit dem Nahgüterzug 8664 besetztes Gleis.
Bei diesen Zuggefährdungen hätten schwere Unfälle eintreten können, wenn nicht durch die Reaktionsschnelligkeit des fahrenden Personals die einfahrenden Züge schnell gebremst worden wären.