Brand eines Güterzuges in Guben, Bezirk Cottbus
31. Dezember 1963
Einzelinformation Nr. 817/63 über einen Brand von vier Kesselwagen und zehn Güterwagen auf dem Bahnhof Wilhelm-Pieck-Stadt Guben, [Bezirk] Cottbus, am 31. Dezember 1963
Am 31.12.1963, gegen 7.14 Uhr, lief auf dem Bahnhof Wilhelm-Pieck-Stadt Guben, Cottbus, der aus der VR Polen kommende Durchgangsgüterzug 88483 ein.
Bei einer Kontrolle gegen 8.00 Uhr stellte der Wagenmeister [Name 1, Vorname] in Begleitung des Oberwachtmeisters der Transportpolizei [Name 2] ein undichtes Ventil an einem Kesselwagen fest. Beim Versuch, das Ventil abzudichten, brach der Bolzen und fiel die Karbidlampe des Wagenmeisters auf den Boden, wodurch das ausströmende Rohöl Feuer fing. Durch die schnelle Ausdehnung des Brandes gerieten insgesamt vier Kesselwagen mit Rohöl in Brand, wovon ein Wagen total ausbrannte. Von einem auf dem Nebengleis stehenden Steinkohlenzug gerieten ebenfalls sieben Wagen in Brand und erlitten Totalschaden; weitere vier leere O-Wagen1 wurden beschädigt. Gegen 9.30 Uhr konnte der Brand durch die Feuerwehr Guben gelöscht werden. Der Gesamtschaden beträgt ca. 100 000 DM.2
Gegen den Wagenmeister [Name 1] wurde von der Trapo in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ohne Haft wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet (Nichtbeachtung der Vorschriften beim Umgang mit leichtbrennbarem Material). [Name 1] ist seit fünf Jahren bei der DR beschäftigt. Vorher war er vier Jahre hauptamtlich bei der Feuerwehr in Guben tätig.
Dem Ministerium für Verkehrswesen sollte empfohlen werden, dafür zu sorgen,
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dass die Beschäftigten der DR systematisch über die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen (und Unfallschutzmaßnahmen überhaupt) belehrt werden,
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zu überprüfen, inwieweit Personal, das mit leicht brennbaren Gütern umgeht, mit Batterielampen ausgerüstet werden kann.