Errichtung eines Schlammteiches der SDAG Wismut
26. Februar 1963
Einzelinformation Nr. 119/63 über einige Fragen der Errichtung eines Schlammteiches der SDAG Wismut in der Gemeinde Culmitzsch, [Kreis] Greiz, [Bezirk] Gera
In der Umgebung der Gemeinde Culmitzsch, [Kreis] Greiz, errichtet gegenwärtig die SDAG Wismut1 auf einem 110 ha großen Gelände einen Schlammteich.
Unter der Bevölkerung dieser Gemeinde entstand vor kurzer Zeit beträchtliche Unruhe, da Gerüchte über eine angebliche Bruchgefahr der aufgeschütteten Dämme kursierten. Von den Volksvertretern und dem Bürgermeister der Gemeinde Culmitzsch erfolgte eine Aufforderung an die Generaldirektion der SDAG Wismut, vor der Gemeindevertretung und im Rahmen der Nationalen Front eine Versicherung über die Haltbarkeit der aufgeschütteten Schlammteichdämme abzugeben.
Mehrere leitende Mitarbeiter der Generaldirektion der SDAG Wismut, so u. a. der 1. Stellvertreter des Generaldirektors, Richter,2 begaben sich Anfang Februar in die Gemeinde Culmitzsch und überprüften die bestehenden Verhältnisse unter Zuhilfenahme von anderen Experten und Fachleuten.
Dabei wurde im Einzelnen bekannt:
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Ende Januar stellte die Bevölkerung eine verstärkte Schüttungstätigkeit an den Schlammteichdämmen fest, die sie zu der Schlussfolgerung veranlasst haben kann, dass größere Gefahrenmomente für die Gemeinde Culmitzsch bestehen. Diese Verdachtsmomente wurden von einigen Kipperfahrern noch genährt. Ende Januar waren jedoch größere Planrückstände entstanden, sodass sich ein verstärktes Anfahren des Schüttgutes erforderlich machte.
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Die Fachexperten stimmen in ihrem Urteil über die Festigkeit der aufgeschütteten Schlammteichdämme überein, räumen jedoch gewisse, geringfügige Qualitätsminderungen in der Ausführung in solchen Fällen ein, wo größere Brocken gefrorenen Schüttmaterials nicht mit der notwendigen Sorgfalt nachbehandelt wurden. Sie weisen jedoch darauf hin, dass selbst unter diesen Bedingungen keine Gefahren für die Ortschaft Culmitzsch entstehen würden.
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Am Ostteil des Norddammes (Hauptdamm) sind die Schüttarbeiten in Verzug. An gleicher Stelle erfolgte am 1.10.1962 ein Schlammdurchbruch (rund 5 000 m³ Schlammwasser ergossen sich seinerzeit auf die umliegenden Flächen).
In Anbetracht der vorhandenen Unsicherheit unter der Bevölkerung von Culmitzsch wäre es zweckmäßig, trotz aller laufenden Überprüfungen und Kontrollen der verantwortlichen Mitarbeiter der SDAG Wismut, wenn geeignete Experten der Wasserwirtschaft gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Obersten Bergbehörde3 der DDR an Ort und Stelle nochmals die vorhandenen Zustände der Schlammteichdämme überprüfen und der Bevölkerung der Gemeinde Culmitzsch die notwendigen, sachkundigen Hinweise vermitteln würden.4