Feindliche Handlungen Jugendlicher
31. Januar 1963
Bericht Nr. 71/63 über feindliche Handlungen Jugendlicher und über einige damit im Zusammenhang stehende Erscheinungen
Dem MfS vorliegende Einschätzungen, Hinweise, Berichte und Untersuchungsergebnisse beweisen, dass die Teilnahme jugendlicher Täter an der Begehung von Verbrechen staatsgefährdenden Charakters u. ä. feindlicher Handlungen nach dem 13.8.19611 zugenommen hat. Bei den vom MfS seit dem 13.8.1961 bearbeiteten und aufgeklärten feindlichen Handlungen waren erwiesenermaßen mit 46,5 % fast die Hälfte aller Täter Jugendliche. Circa 87 % davon waren im Alter von 18 bis 25 Jahren.
Die steigende Tendenz der Teilnahme von Jugendlichen an der Begehung von Verbrechen ist aber nicht nur bei den vom MfS bearbeiteten Delikten festzustellen. Wie eine Analyse der Hauptabteilung »K«2 des Ministeriums des Innern für das 1. Halbjahr 1962 (ähnlich auch im 2. Halbjahr 1962) ebenfalls beweist, ist auch in der Entwicklung der Jugendkriminalität allgemein eine gleiche Tendenz zu beachten. Nach dieser Analyse waren an den kriminellen Delikten zu 50,4 % Jugendliche als Täter beteiligt und haben die Altersgruppen von 18 bis 25 Jahren einen ähnlich hohen Anteil.
Nach den Materialien des MfS ist die Beteiligung von Jugendlichen an Verbrechen nach dem 13.8.1961, in Zeiträume unterteilt, folgendermaßen angestiegen:
Betrug z. B. der durch das MfS ermittelte Anteil jugendlicher Täter an begangenen Verbrechen in der Zeit vom 13.8.1961 bis 31.12.1961 rund 42 %, so stieg dieser Anteil im 1. Halbjahr 1962 bereits auf über 46 % und von Juli 1962 bis November 1962 sogar auf über 58 %.
Es ist typisch, dass ein erheblicher Teil dieser jugendlichen Täter den dekadenten Einflüssen des Westens stark erlegen ist und bereits vor den Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR vom 13.8.1961 aufgrund dieser Beeinflussung gegen die Gesetze der DDR verstoßen hatte. So handelt es sich beispielsweise bei rund ein Viertel aller vom MfS nach dem 13.8.1961 verhafteten jugendlichen Täter um Rückkehrer, Erstzuziehende und ehemalige Grenzgänger.3 Außerdem waren über 12 % aller seit dem 13.8.1961 inhaftierten Jugendlichen bereits vorbestraft und z. T. direkt in Jugendwerkhöfen4 untergebracht.
Rund 49 % der wegen Verbrechen inhaftierten Rückkehrer hatten nach ihrer Republikflucht Verbindungen zu ausländischen und westdeutschen Geheimdiensten und Agentenzentralen5 und betrieben dort bereits Geheimnisverrat.
Ferner ist für die Einschätzung der Täterkreise charakteristisch, dass fast ein Drittel der vom MfS inhaftierten Jugendlichen zur Zeit ihrer Festnahme noch ohne erlernten Beruf war. Davon standen jedoch nur 18,1 % in Lehrverhältnissen, während der übrige Teil das Berufsziel und in der Mehrzahl vorher bereits das Ziel der schulischen Ausbildung nicht erreicht hatte.
Außerdem war festzustellen, dass sich auch die Beteiligung von Fach- und Oberschülern und von Studenten an der Organisierung und Durchführung von feindlichen Handlungen gegen die DDR erhöht hat.
Die Analysierung der sozialen Herkunft der vom MfS inhaftierten Jugendlichen ergab, dass der Anteil der aus Arbeiterkreisen stammenden Täter über zwei Drittel ausmacht, während das restliche Drittel vornehmlich kleinbürgerlichen Kreisen entstammt.
Die Ernsthaftigkeit dieser Entwicklung besteht aber nicht nur in einer allgemein zunehmenden Beteiligung jugendlicher Täter an strafbaren Handlungen, sondern vor allem auch darin, dass diese Jugendlichen nach dem 13.8.1961 in erheblich stärkerem Maße Verbrechen vorbereiteten und begingen, die einen höheren Grad an Gesellschaftsgefährlichkeit aufweisen.
Dabei ist nach den Materialien des MfS, die mit Einschätzungen der VP übereinstimmen, schwerpunktmäßig eine konzentrierte Beteiligung jugendlicher Täter bei folgenden Verbrechen festzustellen:
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Verbreitung staatsgefährdender Propaganda und Hetze,6
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Verstöße gegen das Passgesetz7 und die Gesetze zum Schutze der Staatsgrenze,8
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Verstöße gegen das Waffengesetz,9
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Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum10 sowie
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Verbrechen der schweren Kriminalität wie Notzucht- und Sexualverbrechen, vorsätzliche Körperverletzung, Raub und Erpressung.
(Die zuletzt genannten Verbrechen der schweren Kriminalität, wo sich der prozentuale Anteil ebenso erhöht hat, werden besonders deshalb angeführt, weil sie oft in Verbindung mit Banden- und Rowdytum stehen, weil sie besonders deutlich den westlichen Einfluss (wie er durch Schund- und Schmutzliteratur z. B. erfolgt), zeigen und weil diese Handlungen oft auch Ausgangspunkt – wie der bereits erwähnte Anteil Vorbestrafter beweist – für staatsgefährdende Verbrechen sind.)
In einer Reihe abgeschlossener Vorgänge wird nachgewiesen, dass die jugendlichen Täter ihre staatsgefährdenden Handlungen mit der direkten Zielstellung planten, vorbereiteten und z. T. auch schon begingen, die Bevölkerung und insbesondere gegnerische Elemente in der DDR zu beeindrucken und zu feindlichen Handlungen aufzuputschen. Nach dem 13.8.1961 waren Jugendliche am stärksten mit an der Verbreitung staatsgefährdender Propaganda und Hetze beteiligt. Fast ein Drittel der vom MfS inhaftierten jugendlichen Täter beging solche Verbrechen.
Die Verbreitung der staatsgefährdenden Propaganda und Hetze durch Jugendliche in mündlicher und schriftlicher Form erfolgte in starkem Maße durch junge Facharbeiter, Oberschüler und Studenten.
In der mündlichen Form der staatsgefährdenden Propaganda und Hetze wurde vor allem gegen führende Funktionäre der DDR, gegen die sozialistischen Produktionsverhältnisse und das Produktionsaufgebot in der DDR sowie gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen vom 13.8.1961 gehetzt. Häufig wurde dabei auch die Verbreitung politischer Witze und an den Schulen die Störung des Gesellschaftsunterrichts als Methode angewandt.
Als einer der Hauptausgangspunkte für die feindlichen Handlungen wurde in den Untersuchungen immer wieder das ständige Abhören von Hetzsendungen gegnerischer Rundfunk- und Fernsehanstalten festgestellt, die neben ihren Hetzsendungen und -kommentaren in letzter Zeit auch verstärkt zur Verbreitung politischer Witze hetzerischen Inhalts übergegangen sind.
Ferner ist festzustellen, dass von einem Teil der Jugendlichen die faschistische Vergangenheit verherrlicht wird, obwohl sie keine persönlichen Erfahrungen mit dem Faschismus gemacht haben, und offensichtlich ebenfalls durch die Westsender, aber vermutlich auch durch [das] Elternhaus und noch faschistisch eingestellte Personen in diesem Sinne beeinflusst wurden.
So traten z. B. in der Berufsschule in Eisenberg, [Bezirk] Gera, als in einer Klasse über den Faschismus gesprochen wurde, 18-jährige Schüler auf, die den Faschismus regelrecht verherrlichten. Sie hießen die Judenpogrome der Nazis, den Bau von »KdF-Schiffen«,11 das Volkswagensparen und den Autobahnbau für gut, u. a. auch mit dem hetzerischen »Argument«, dass die Autobahnen heute noch in gutem Zustand wären, während es die DDR nicht einmal fertigbrächte, die Straßen in Ordnung zu halten. In der Mehrzahl sind diese Jugendlichen bei privaten Handwerksmeistern tätig und haben z. T. republikflüchtige Angehörige in Westdeutschland.
In Berlin-Prenzlauer Berg wurde eine Gruppe von sechs Jugendlichen festgenommen, die ständig im Jugendclubheim Braunsberger Straße 11 verkehrte, dort unter den Jugendlichen fortwährend staatsgefährdende Propaganda und Hetze gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR betrieb, Gewalttätigkeiten gegen Angehörige der VP vorbereitete sowie Trinkgelage organisierte und durchführte, bei denen an Mädchen unsittliche Handlungen vorgenommen wurden. Diese Jugendlichen waren ehemalige Grenzgänger und ständige Besucher Westberliner Grenzkinos. Ihre feindlichen Handlungen leiteten sie aus der dabei erfolgten Beeinflussung sowie aus dem ständigen Abhören von Hetzsendungen der NATO-Sender12 ab. Eine Vielzahl weiterer Beispiele dieser Art liegt vor.
Die Verbreitung staatsgefährdender Propaganda und Hetze in schriftlicher Form durch Jugendliche umfasst nicht nur das Anbringen von Hetzschmierereien und Hetzlosungen in öffentlichen Anlagen, Gebäuden, Schulen und Betrieben (u. a. in Form von faschistischen Losungen und Symbolen und Bezeichnungen von Terrororganisationen wie »OAS«,13 »Rote Hand«14 usw.), sondern auch das Auslegen und Ausstreuen von Flugblättern und Hetzschriften, die in der Mehrzahl von den jugendlichen Tätern selbst angefertigt wurden. Wie die Untersuchungen ergaben, holten sie sich die Anregungen dazu ebenfalls aus Hetzsendungen der NATO-Sender und aus eingeschleusten Flugblättern und Hetzschriften der Agentenzentralen des Gegners.
In der Hauptsache hatten diese Hetzschriften Aufrufe zu Umsturz- und Terrorhandlungen, Streikaufforderungen, Hetze gegen die Partei und Regierung, gegen einzelne Staatsfunktionäre sowie gegen die Sicherungsmaßnahmen vom 13.8.1961, gegen das Wehrpflichtgesetz15 und gegen das Produktionsaufgebot zum Inhalt. In zahlreichen Fällen wurde von den Tätern versucht, durch eine entsprechende Abfassung des Inhalts sowie die Verwendung von Organisationsbezeichnungen die Existenz von starken Untergrund- und Oppositionsgruppen vorzutäuschen. Für die Herstellung dieser Hetzschriften und Hetzflugblätter wurden verstärkt Handdruckkästen, Linolschnitte, Schreibmaschinen und Vervielfältigungsapparate benutzt.
So wurde z. B. am 10.2.1962 vom MfS in Neustrelitz eine Gruppe Jugendlicher verhaftet, die nach Erlass des Wehrpflichtgesetzes in der Wohnung eines Beschuldigten in größerer Zahl Hetzschriften herstellte, deren Inhalt sich gegen die Einführung der Wehrpflicht richtete. Diese Hetzschriften verbreiteten sie in Mirow und Neustrelitz, wobei sie gestellt wurden. Zur Herstellung dieser Hetzschriften hatten sie beim Rat der Stadt Mirow einen Vervielfältigungsapparat entwendet. Initiator dieser Gruppe war ein Oberschüler der »Clara-Zetkin-Oberschule« in Neustrelitz. Der Gruppe gehörten noch weitere Oberschüler sowie ein jugendlicher Arbeiter an.
In Halle wurde 1962 eine Gruppe Jugendlicher inhaftiert, die sich ebenfalls mit der Herstellung und Verbreitung von Hetzschriften befasste. Diese Jugendlichen standen alle noch im Lehrverhältnis, waren streng katholisch erzogen und gehören der Jugendgemeinde »Heilig Kreuz« in Halle an. Mit einer Schreibmaschine, die sie sich für diesen Zweck mit finanzieller Unterstützung des Leiters dieser katholischen Jugendgemeinde anschafften, fertigten sie bis zu ihrer Festnahme etwa 600 Hetzschriften an, wovon sie die Hälfte bereits in Halle verbreitet hatten. Der Initiator dieser Handlungen stand im Rahmen des Adressenaustausches der katholischen Jugend mit einem [Vorname Name 5] aus Düsseldorf in Briefverbindung, von dem er beeinflusst wurde, aktiv gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR aufzutreten.
Eine weitere vier Mann starke Gruppe im Bezirk Halle, die ebenfalls aus Lehrlingen bestand (VEB Deutsches Hydrierwerk Rodleben, Dessau16) stellte – beeinflusst durch ständiges Abhören der NATO-Sender – ein schriftliches konterrevolutionäres Programm auf, verbreitete in zahlreichen Fällen selbstangefertigte Hetzschriften und versuchte, mit Feindzentralen17 Verbindung aufzunehmen.
In Berlin-Lichtenberg wurde Anfang 1962 eine Gruppe Facharbeiterlehrlinge des VEB Elektrokohle inhaftiert, die unter Leitung des Beschuldigten [Name 6, Vorname] fortgesetzt innerhalb ihres Lernaktivs, besonders aber im Gesellschaftsunterricht der Berufsschule, nach dem 13.8.1961 staatsgefährdende Propaganda und Hetze betrieben. Ihre Tätigkeit reichte von Hetze gegen das Produktionsaufgebot, gegen die sozialen und politischen Grundlagen unseres Staates, gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen vom 13.8.1961 und gegen die Grenzkräfte der DDR bis zu konterrevolutionären Forderungen. Dabei versuchte der Beschuldigte [Name 6] mit aktiver Unterstützung der Beschuldigten [Name 7] und [Name 8] das gesamte Lernaktiv in einer Bande zusammenzufassen, der sie den Namen »Eigentumsgründende Partei Deutschlands« gaben und für die sie ein Statut und Ausweise entwarfen.
Diese Beispiele könnten ebenfalls noch erweitert werden.
Besonders soll noch auf ein Beispiel verwiesen werden, wo ein hauptamtlicher FDJ-Funktionär, der seit Jahren die verschiedensten politischen Funktionen bekleidete und mit zahlreichen Medaillen ausgezeichnet wurde, eine feindliche Tätigkeit durchführte. Es handelt sich dabei um den 1930 geborenen [Vorname Name 9], zuletzt FDJ-Sekretär an der »Ernst-Abbe-Oberschule« Eisenach. [Name 9], der trotz seiner zahlreichen Schwächen (ständiger Arbeitsplatzwechsel, Unregelmäßigkeiten, moralische Schwächen) immer wieder teils in verantwortlichen Funktionen eingesetzt wurde, war eifriger Abhörer des westdeutschen Rundfunks und Fernsehens und entwickelte sich unter diesem Einfluss zum Feind. Wiederholt schmierte er mittels Kreide im Stadtgebiet von Eisenach Hetzlosungen und Morddrohungen gegen führende Funktionäre an.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beteiligung Jugendlicher an Verbrechen gegen das Passgesetz und gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen vom 13.8.1961. Der ebenfalls hohe Anteil und eine zunehmende Tendenz geht aus der Tatsache hervor, dass fast 40 % der vom MfS inhaftierten jugendlichen Täter solche Straftaten begingen. Die Beteiligung der Jugendlichen erstreckte sich dabei vom Verleiten zum Verlassen der DDR über die Teilnahme an Personenschleusungen bis zu planmäßig vorbereiteten Versuchen, die Grenzsicherung nach Westdeutschland und Westberlin gewaltsam zu durchbrechen.
Wie die vom MfS erfolgte Aufklärung von Verbrechen gegen das Passgesetz und gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR ergab, hatten ca. 42,5 % der jugendlichen Täter die Absicht, ihre geplanten, vorbereiteten und versuchten Grenzdurchbrüche unter Anwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen gegen die Grenzsicherungskräfte der DDR durchzuführen. Die Waffen dazu hatten sich die Jugendlichen auf die verschiedenartigste Weise beschafft. Die Tatsache, dass an den bekannt gewordenen und aufgeklärten Waffendelikten, auf die noch näher eingegangen wird, fast zur Hälfte der Fälle Jugendliche beteiligt waren, steht damit im engen Zusammenhang. Dadurch wird der besonders gesellschaftsgefährdende Charakter derartiger Handlungen noch unterstrichen. 81 % aller vom MfS allein seit dem 1.1.1962 festgenommenen Täter, die mittels Waffengewalt die Staatsgrenze durchbrechen wollten, waren Jugendliche, davon über die Hälfte im Alter von 18 bis 21 Jahren.
Im Vergleich zu anderen Straftaten ist jedoch auch der Anteil von Jugendlichen unter 18 Jahren (18,5 %) wesentlich höher und angewachsen.
Typisch für die Verbrechen gegen die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR sind folgende Beispiele, die nur auf einige der insgesamt weitaus vielseitigeren Methoden hinweisen sollen:
In Berlin wurde eine Gruppe von vier Jugendlichen festgenommen, die seit Sommer 1962 plante, gewaltsam die Grenze zu durchbrechen. Zu diesem Zweck fertigten sich die Jugendlichen selbst Pistolen an und beschafften sich dazu Munition. Mit diesen selbstgefertigten Kleinkaliberwaffen drangen am 22.10.1962 die Jugendlichen [Name 10] und [Name 11] in das Objekt des Mineralöllagers Berlin-Adlershof ein und überfielen dort zwei Angehörige des Betriebsschutzes, wobei ein VP-Oberwachtmeister durch einen Schuss aus einer dieser selbstgefertigten Pistolen tödlich verletzt wurde. Anschließend entwendeten die Beschuldigten die Dienstwaffe dieses VP-Angehörigen mit acht Schuss Munition. Mit dieser u. a. auf ähnliche Art geraubten Pistolen wollte diese Gruppe dann zu einem geeigneten Zeitpunkt gewaltsam die Grenze durchbrechen.
In Schwerin wurde im März 1962 eine Gruppe von vier einschlägig vorbestraften Jugendlichen festgenommen, die beabsichtigten, in einem Faltboot gewaltsam über die Ostsee die Grenze zu durchbrechen und dabei Schuss- und Sprengwaffen gegen Grenzsicherungskräfte einzusetzen, wenn sie gestellt werden sollten. Nachdem ein versuchter Durchbruch aufgrund mangelhafter technischer Ausrüstung von den Jugendlichen aufgegeben wurde, ist es durch die Festnahme nicht zur Ausführung eines weiteren Versuchs gekommen.
Diese Gruppe war bei der Festnahme im Besitz eines Karabiners Modell 98, 459 Schuss Karabinermunition, 30 Schuss Pistolenmunition 9 mm, 24 Schuss Jagdkarabinermunition, einer Büchse mit Sprengstoff, zwei Stück Zündschnur sowie mehrerer Einzelteile von Karabinerschlössern und Sprengzündern. Diese Waffen und Munition hatten sie zum Teil schon vor den Grenzsicherungsmaßnahmen als Fundwaffen aus den Gewässern um Schwerin geborgen, wiederhergestellt bzw. umgebaut und in einem Waldgelände in der Nähe von Schwerin vergraben.
Die in Berlin vom MfS verhaftete Gruppe [Name 12] u. a. wollte den von ihr geplanten Grenzdurchbruch mit Waffen erzwingen, die sie sich vor dem 13.8.1961 in Westberlin von kriminellen Elementen beschafft hatte und bis zur Festnahme in Wohnungen im demokratischen Berlin18 aufbewahrte.
Auch durch eine Reihe anderer Untersuchungen wurde bekannt, dass die jugendlichen Täter bemüht waren, sich von Verwandten und Bekannten in Westberlin bzw. Westdeutschland für beabsichtigte Grenzdurchbrüche Schusswaffen besorgen zu lassen. So wandte sich z. B. der Jugendliche [Vorname Name 13] brieflich an seinen in Oldenburg wohnhaften Bruder und forderte diesen auf, ihm einen gefälschten Reisepass, Westgeld und eine Pistole mit Munition zu beschaffen und durch die Verlobte seines Bruders in das demokratische Berlin überbringen zu lassen. [Name 13] plante, mit gefälschtem Pass nach Westberlin zu gelangen. Falls dies nicht gelingt, wollte er unter Anwendung der Pistole gewaltsam einen Grenzdurchbruch erzwingen.
In Zwickau wurde im August 1962 eine Gruppe von drei Jugendlichen aus Karl-Marx-Stadt festgenommen, als sie versuchte, auf dem Flugplatz der GST zum Zwecke des gewaltsamen Grenzdurchbruchs nach Westdeutschland ein Flugzeug vom Typ »Jak 18«19 zu entwenden. Die Handhabung dieses Flugzeugs hatten sie sich vorher bereits von Monteuren und Fluglehrern der GST in Karl-Marx-Stadt erklären lassen, da keiner der Jugendlichen flugtechnische Kenntnisse besaß. Für den Fall des Misslingens dieses Vorhabens hatte der kriminell vorbestrafte Leiter dieser Gruppe, [Name 14], vorgesehen, sich mit der ihm bekannten sogenannten »Y-Bande«20 an die Staatsgrenze zu begeben. Dort sollte diese Bande die Grenzsicherungskräfte ablenken, damit die Beschuldigten an einer dadurch weniger bewachten Stelle die Grenze durchbrechen könnten.
Wie allein schon diese Beispiele beweisen, erfolgte die Beteiligung von Jugendlichen an Verstößen gegen das Waffengesetz vielfach in der Absicht, die dadurch in Besitz bekommenen Waffen zur Durchführung anderer feindlicher Handlungen und Verbrechen zu verwenden.
So erstreckte sich die zunehmende Beteiligung jugendlicher Täter an Waffendelikten nicht nur auf den illegalen Waffenbesitz schlechthin, sondern in stärkerem Maße auf die illegale Waffenbeschaffung und die Selbstherstellung von Schuss-, Spreng-, Hieb-, Stich- und Schlagwaffen.
Die Methoden, die dabei von Jugendlichen angewandt wurden, waren sehr vielfältig und stellten, was die Waffenbeschaffung betrifft, häufig schon selbst Verbrechen äußerst gesellschaftsgefährdenden Charakters dar. Dies war besonders der Fall, wo die Waffenbeschaffung durch terroristische Überfälle auf Waffenträger oder durch Diebstähle in Waffenlagern und durch illegale Einfuhr aus Westdeutschland und Westberlin erfolgte bzw. erfolgen sollte.
Zu einem großen Teil stehen auch die Waffendiebstähle in den Waffenlagern der GST mit derartigen Verbrechen im Zusammenhang. Nach vorliegenden Informationen wurden 1962 aus den Waffenbeständen der GST insgesamt sieben KK-Gewehre, neun KK-Pistolen und ca. 1 500 Schuss Munition gestohlen. In einer Reihe von aufgeklärten Waffendiebstählen wurde nachgewiesen, dass die Täter die Waffen mit der Zielstellung stahlen, damit bewaffnete Grenzdurchbrüche durchzuführen.
In Klingenthal, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt, z. B. entwendete eine Gruppe Jugendlicher vier KK-Pistolen, womit sie einen Grenzdurchbruch begehen wollten.
In Hamersleben, [Bezirk] Magdeburg, entwendete eine Gruppe negativ eingestellter Jugendlicher zwei KK-Waffen aus dem Waffenschrank in der dortigen Pumpenfabrik, wobei ihr Ziel ebenfalls die Durchführung eines bewaffneten Grenzdurchbruchs war.
Dabei kam den Tätern oft zugute, dass sie durch ihre Mitgliedschaft in der GST genauestens über Mängel und Schwächen in der Aufbewahrung, andererseits aber auch mit der Handhabung dieser Waffen genauestens vertraut waren.
In Berlin wurde im November 1962 eine Gruppe von elf Jugendlichen inhaftiert, die sich unter der Leitung des 19-jährigen [Vorname Name 15] gebildet hatte. Ein Teil dieser Jugendlichen war in Besitz von Totschlägern und Schlagringen. Diese Gruppe hatte geplant, innerhalb von kurzer Zeit unter Anwendung dieser Schlagwaffen Überfälle auf VP-Objektposten durchzuführen, um sich in den Besitz der Schusswaffen dieser VP-Angehörigen zu setzen und diese Waffen dann bei dem anschließend geplanten Grenzdurchbruch anzuwenden.
Einen besonders starken Anteil an Waffendelikten hat die intensive Suche und die Ausgrabung alter Waffen aus der Zeit des Faschismus und des Zweiten Weltkrieges sowie deren Wiederherstellung oder Umbau zu gebrauchsfähigen Schuss-, Spreng-, Hieb- und Stichwaffen durch Jugendliche. So hatte z. B. die bereits erwähnte Gruppe Jugendlicher in Schwerin die Sprengsätze, die sie beim Grenzdurchbruch anwenden wollten, aus den Sprengsätzen und dem Pulver faschistischer Geschützgranaten hergestellt, die sie aus den Gewässern um Schwerin bargen.
An der Kreuzschule Dresden wurden zwei jugendliche Abiturienten verhaftet, die seit September 1961 nicht nur fortschrittliche Einwohner Dresdens durch anonyme Anrufe terrorisierten, in denen sie gegen die DDR hetzten und gegen diese Bürger Drohungen und Mordhetze zum Ausdruck brachten, sondern die auch mittels selbstgefertigten Sprengstoffes bereits zwei Sprengungen in öffentlichen Anlagen Dresdens vornahmen.
In Ilfeld, [Kreis] Nordhausen, [Bezirk] Erfurt, wurden im November 1962 die Lehrlinge im Schlepperwerk Nordhausen, [Vorname Name 16] und [Vorname Name 17] wegen illegalen Waffenbesitzes festgenommen. Bei der Hausdurchsuchung wurden bei [Name 17] eine Pistole 7,65 mm sowie zwei Magazine mit insgesamt 15 Schuss und bei [Name 16] 30 Karabinerpatronen sowie 800 g Pulverladung aus Karabinergeschossen sichergestellt. Dabei handelt es sich um Fundwaffen und Fundmunition. Die Untersuchung hat weiter ergeben, dass sich [Name 16] nach den Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR vom 13.8.1961 mit dem Gedanken trug, mit selbstgefertigten Sprengsätzen die Fernsehverstärkeranlage bei Ilfeld und Hochspannungsmasten zu sprengen. Mit Zyankali, das er im VEB Schlepperwerk Nordhausen gestohlen hatte, wollte [Name 16] Viehvergiftungen in LPG hervorrufen. Ferner beabsichtigte er, Brände in der Landwirtschaft zu legen und staatsfeindliche Flugschriften herzustellen und zu verbreiten. Er und [Name 17] besaßen bereits mehrere eingeschleuste Hetzschriften, die dazu als Vorlagen dienen sollten.
Alle bisher geschilderten sowie eine große Anzahl weiterer Beispiele beweisen aber auch gleichzeitig, dass sich die Jugendlichen nach dem 13.8.1961 zur Begehung von Verbrechen in stärkerem Maße zu Gruppen und direkten Banden zusammenschlossen.
Nach den Untersuchungen des MfS – ähnliche Feststellungen wurden auch von der VP getroffen – handelten bei den aufgeklärten Verbrechen 55 % der seit dem 13.8.1961 inhaftierten jugendlichen Täter gemeinschaftlich in Gruppen bzw. Banden, wobei sich eine deutlich ansteigende Tendenz zeigt. (In der Zeit vom 13.8. bis 31.12.1961 waren es z. B. 47 %, 1962 60 %.) Besonders typisch ist das bei jugendlichen Tätern unter 18 Jahren, wo ca. 75 % aller Verbrechen in Gruppen begangen werden.
Wie bei den Beispielen z. T. schon erwähnt wurde, ist fast ausschließlich die feindliche westliche Beeinflussung (in der Hauptsache die NATO-Rundfunksender, das westdeutsche Fernsehen und in geringem Maße auch eingeschleuste feindliche Flugblätter) Ausgangspunkt feindlicher Handlungen durch Jugendliche.
Konkrete Verbindungen zu feindlichen Agentenzentralen oder zu anderen eine Feindtätigkeit gegen die DDR durchführenden Dienststellen und Organisationen – wie sie u. a. das nachfolgende Beispiel zeigt – konnten dabei nur in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden.
Der am 28.9.1962 festgenommene jugendliche Rückkehrer [Name 18] hatte sich seit Februar 1959 in Westberlin und Westdeutschland aufgehalten und war dort zuletzt Gruppenleiter in der revanchistischen Organisation »Deutsche Jugend des Ostens«.21 Bereits im Aufnahmeheim für Rückkehrer und Erstzuziehende22 forderte [Name 18] eine Reihe jugendlicher Übersiedler aus Westdeutschland auf, in ihren zukünftigen Wohnorten in der DDR Untergrundgruppen zu bilden, um später Diversions- und Terrorhandlungen durchführen zu können. Er vereinbarte mit diesen Jugendlichen eine ständige Verbindung für organisierte gemeinsame Aktionen.
Für die Art und Weise des westlichen Einflusses und für die unter diesen Kreisen der Jugendlichen noch stark verbreitete pro-westliche Einstellung sind nach den Sicherungsmaßnahmen vom 13.8.1961 besonders folgende Erscheinungen typisch:
Anstelle der nicht mehr möglichen mehr oder weniger regelmäßigen Besuche Westberlins ist ein verstärktes Abhören der westlichen Sender einschließlich der politischen Sendungen getreten. Dabei wird vielfach den Hetzargumenten des Gegners Glauben geschenkt (z. B. dem Argument von der »Unmenschlichkeit der Mauer«) und – wie die Beispiele zur Genüge beweisen – feindliche Handlungen davon abgeleitet.
Typisch ist ferner das Anwachsen der brieflichen Verbindungen Jugendlicher nach Westdeutschland und Westberlin, wobei besonders die brieflichen Kontakte zu den sogenannten Film- und Starclubs eine Rolle spielen. Wurden in der Vergangenheit in überwiegendem Maße Bilder von Schauspielern durch die sogenannten Film- und Starclubs verschickt, so zeigt sich jetzt, dass im stärkeren Maße Literatur und auch Schallplatten dekadenten Inhalts in die DDR eingeschleust werden.
Außerdem wurde festgestellt – vor allem im demokratischen Berlin und in den Randbezirken Potsdam und Frankfurt[/O.] –, dass sich besonders solche Jugendliche, die vorher ständige Westberlin-Besucher waren, zu sogenannten Parties in Privatwohnungen, teilweise auch in Gaststätten zusammenfinden, um dort weiterhin nach »westlichem Stil« aufzutreten.
Aber nicht nur auf diesen »konspirativen« Zusammenkünften wird der westliche Einfluss deutlich, sondern es liegen auch eine Reihe Hinweise vor, die in Auswertung des Kommuniqués des Politbüros zu Fragen der Jugend23 teilweise gebildeten Jugendclubs in diesem Sinne umzugestalten.
So haben z. B. Mitglieder der FDJ-Wohngruppe 208 in Karl-Marx-Stadt unter dem Deckmantel der FDJ-Arbeit einen Ted-Herold-Club24 gebildet und in organisierter Form NATO-Sender gehört und Schundliteratur ausgetauscht.
Im Jugendclub in der Karl-Marx-Straße in Leipzig wollten die dort zusammenkommenden Jugendlichen die FDJ ausschalten und unkontrolliert wirksam werden. Sie fertigten aus diesem Grunde eigene Clubausweise an und erhoben Mitgliedsbeiträge.
Typisch dafür sind auch die bereits im Bericht erwähnten Vorgänge im Klubheim Braunsberger Straße in Berlin, wo es außer den feindlichen Erscheinungen auch zu unmoralischen Exzessen nach westlichem Muster kam.
Begünstigend auf diese schädliche Entwicklung wirkte sich teilweise aus, dass von verschiedenen staatlichen Organen und auch von Leitungen der FDJ-Organisationen bei der Verwirklichung des Kommuniqués des Politbüros zu Fragen der Jugend nur zu einseitig die materielle Seite gesehen wurde und nicht genügend politisch-ideologischer Einfluss ausgeübt wurde, um z. B. die Arbeit in solchen Jugendclubs sinnvoll zu gestalten.
In diesem Zusammenhang muss auch festgestellt werden, dass ein beträchtlicher Teil der feindlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen, besonders bei den in Gruppen auftretenden Jugendlichen, Mitglied der FDJ war, aber meist keinerlei Verbandsarbeit leistete und vielfach längere Zeit keine Beiträge zahlte, oft über Jahre zurück.