Festnahme von zwei VP-Angehörigen
[ohne Datum]
Einzelinformation Nr. 245/63 über die Festnahme von zwei VP-Angehörigen der 4. VP-Bereitschaft Magdeburg wegen unerlaubtem Waffen- und Munitionsbesitz
Am 11.4.1963 wurde der VP-Wachtmeister in der 4. VP-Bereitschaft Magdeburg [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1943 in Gommern, wohnhaft Ebendorf, [Straße, Nr.], VP seit 7.6.1961, in einer Strafsache wegen Diebstahl durch die VP – K verhört. Der als Zeuge in dieser Sache ebenfalls verhörte VP-Wachtmeister der 4. VP-Bereitschaft [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1938 in Farsleben, wohnhaft Farsleben, Kreis Wolmirstedt, VP seit 2.9.1961, sagte aus, von [Name 1] 60 Schuss MPi-Munition erhalten zu haben, die von ihm zu Hause aufbewahrt würden.
Eine sofortige Haussuchung bei [Name 2] führte zur Sicherstellung folgender Waffen und Munition:
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1 Pistole (Fabrikat »Steyr« Baujahr 1914, 9 mm),
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1 Trommelrevolver,
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97 Schuss MPi-Munition,
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15 Schuss Pistolenmunition Kal. 9 mm,
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10 Schuss KK-Munition,
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30 Platzpatronen.
(Die Pistolen befanden sich in beschussfähigem Zustand.)
Da in der 4. VP-Bereitschaft bereits in letzter Zeit ein schwerwiegendes Waffendelikt aufgeklärt wurde, übernahm das MfS die weitere Untersuchung.
Bisher liegen folgende Ergebnisse vor:
Der [Name 2] gibt an, die bei ihm gefundenen Waffen würden noch von seinem Vater stammen, der 1961 verstorben ist. Dieser habe sie aus dem Ersten Weltkrieg mitgebracht. Die Waffen seien 1961 durch den Schwager des [Name 2], [Name 3, Vorname], wohnhaft in Farsleben, Kreis Wolmirstedt, beschäftigt als Schmied in einem Magdeburger Großbetrieb, im Schuppen des [Name 2] gefunden und dem Beschuldigten übergeben worden. Letzterer versteckte sie wieder an der gleichen Stelle. Der [Name 2] sagt weiter aus, Waffen und Munition hätte er schon vor längerer Zeit abliefern wollen, konnte sich aber nicht dazu entschließen, weil er gern mit Waffen umginge. Mit einer Pistole habe er schon Schießübungen durchgeführt, dabei sei sein Schwager [Name 3] zugegen gewesen.
Die angeführten 97 Schuss MPi-Munition sind vor kurzer Zeit aus Beständen der 4. VP-Bereitschaft gestohlen worden.
Weiter gibt [Name 2] an, der Bereitschaftspolizist [Name 4, Vorname], wohnhaft Fahrsleben, Kreis Wolmirstedt, hätte vor seinem Eintritt in die VP einen Tesching1 besessen. Die Vernehmung des [Name 4] ergab, dass er diese Waffe an einen ehemaligen Grenzpolizisten verkaufte, der im Jahre 1961 nach Westdeutschland fahnenflüchtig wurde.
Im Verlaufe einer nochmaligen Haussuchung durch Mitarbeiter des MfS wurden bei [Name 2] westliche Schundliteratur, Aufzeichnungen über das westliche Fernsehprogramm, faschistische Kriegsauszeichnungen und 2,50 DM-BdL2 (West) gefunden.
Die weiteren Untersuchungen des MfS werden besonders in der Richtung geführt, genauere Angaben über die Herkunft der sichergestellten Munition zu erhalten sowie aufzuklären, ob dieses Waffendelikt eventuell in Verbindung zu staatsfeindlichen Handlungen steht.
Anlage zur Information Nr. 245/63
[Schreiben von Oberst Jamin,3 Leiter der MfS-HA VII, an Mielke über die Festnahme zweier VP-Mitarbeiter]
Im Zusammenhang mit der Untersuchung von Gelddiebstählen in der SPW-Kompanie der 4. Bereitschaft Magdeburg in Höhe von 240 DM4 und einer Dienstuniform wurde der VP-Angehörige Wachtmeister [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1943, VP seit 7.6.1961, ledig, vernommen. Dabei gab er an, dem Wachtmeister [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1938, VP seit 2.3.1961, verheiratet, 60 Schuss MPi-Munition, welche er vor Kurzem aus dem Bestand der Einheit entwendet hatte, übergeben zu haben.
Die durch den Militärstaatsanwalt veranlasste Haussuchung führte zur Sicherstellung folgender Waffen und Munition:
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1 Trommelrevolver (gebrauchsfähig),
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1 Pistole 9 mm Typ »Steyr« (gebrauchsfähig),
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96 Schuss MPi-Munition,
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15 Schuss Pistolenmunition,
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30 Schuss Platzpatronen,
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10 Schuss KK-Munition.
Über die Sicherstellung der angeführten Waffen und Munition informierte der Militärstaatsanwalt sofort den zuständigen Abwehroffizier der Bereitschaft, der die sofortige Arretierung über den Kommandeur veranlasste und die Hauptabteilung VII5 informierte.
Nach Absprache mit der Hauptabteilung IX6 und dem Leiter der Bezirksverwaltung Magdeburg wurde vereinbart, beide Beschuldigte zu übernehmen und der Abt. IX der Bezirksverwaltung Magdeburg zuzuführen.
Maßnahmen:
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Durch die Untersuchung der Abt. IX der BV Magdeburg werden die Zusammenhänge und Absichten ermittelt und fernschriftlich die Hauptabteilung VII von dem Ergebnis unterrichtet.
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Eine gründliche Haussuchung durch Mitarbeiter der Abt. VIII7 und unserem Mitarbeiter erfolgt zurzeit.
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Die weitere Aufklärung im Objekt wird unter Leitung des Leiters der Abt. VII mit dem zuständigen Abwehroffizier in der Bereitschaft geführt.
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Eine Überprüfung der Bestände und der Nachweisführung der Munition in der 4. Bereitschaft ist durch den Kommandeur eingeleitet.
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Die Koordinierung der weiteren Maßnahmen übernimmt der stellvertretende Leiter der Hauptabteilung VII/7, Major Helbing.8
Leiter der Hauptabteilung VII | Oberst | Jamin9