Grenzprovokation des Bundesgrenzschutzes
15. Februar 1963
Einzelinformation Nr. 98/63 über die Grenzprovokation des Bundesgrenzschutzes am 14. Februar 1963 im Raum Mödlich, Kreis Ludwigslust
Die Überprüfung der oben genannten Grenzprovokation, die auch in der Westpresse erwähnt wurde,1 ergab:
Am 14.2.1963, gegen 11.45 Uhr, beobachteten die im Abschnitt der Kompanie Mödlich2, 3. Grenzbrigade Perleberg, eingesetzten Posten, Postenführer Unteroffizier [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1942, NVA seit 8.1.1961, Posten Gefreiter [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1941, NVA seit 13.9.1961, beide Angehörige der Kompanie Mödlich, wie sich von westdeutschem Gebiet aus drei Angehörige des BGS aus dem Abschnitt 500 m östlich der westdeutschen Ortschaft Vietze gegenüber dem DDR-Hafen Mödlich in Richtung DDR-Gebiet näherten.
Die BGS-Angehörigen kamen zunächst auf der zugefrorenen Elbe bis auf 80 m an die Ostseite der Hafeneinfahrt Mödlich heran, wobei sie zu diesem Zeitpunkt 50 m – von Mitte der Elbe-Fahrrinne aus gerechnet, die dem Grenzverlauf entspricht3 – in DDR-Gebiet eindrangen. Von diesem Punkt aus bewegten sie sich in westlicher Richtung parallel zur Hafeneinfahrt Mödlich bis an die Westspitze der Hafeneinfahrt. Damit befanden sich die drei BGS-Angehörigen ca. 100 m von der Fahrrinne der Elbe entfernt auf dem Eis im Gebiet der DDR.
Die BGS-Angehörigen legten insgesamt eine Wegstrecke von 150 m von der Ost- zur Westseite der Hafeneinfahrt auf der Eisdecke der Elbe und auf dem Gebiet der DDR zurück, wobei sie das DDR-Ufer der Elbe nicht betraten und keine Handlungen ausführten.
Die BGS-Angehörigen wurden von den genannten Posten ständig beobachtet.
Um die Bewegung der drei BGS-Angehörigen der Kompanie-Leitung zu melden, befahl Unteroffizier [Name 1] dem Gefreiten [Name 2], eine Sprechstelle des Grenznetzes anzulaufen. Gefreiter [Name 2] – ca. 50 m vom Postenführer entfernt und im Begriff, sich in das Grenzmeldenetz einzuschalten – beobachtete die weitere Bewegungsrichtung der drei BGS-Angehörigen in Richtung Hafen Mödlich und vermutete, dass sie den Postenführer Unteroffizier [Name 1] entführen wollten. Aus diesem Grunde gab Gefreiter [Name 2] sechs gezielte Schüsse aus seinem Karabiner auf die BGS-Angehörigen ab. Danach eröffnete auch der Postenführer Unteroffizier [Name 1] das gezielte Feuer aus seiner MPi (drei Feuerstöße – 14 Schuss) auf die drei BGS-Angehörigen, die daraufhin sofort in Deckung gingen und sich auf westliches Gebiet zurückzogen. Auf westlichem Elbufer bestiegen die drei BGS-Angehörigen sofort ihren Jeep und entfernten sich ins Hinterland. Feststellungen über Verletzungen der BGS-Angehörigen konnten von unserer Seite nicht getroffen werden.
Gegen 13.15 Uhr trafen auf westlicher Seite 20 BGS-Angehörige mit zwei Jeeps und vier Pkw ein. Die BGS-Angehörigen begaben sich in Stellung und beobachteten in Richtung DDR-Gebiet. Von Insassen des Pkw wurden das DDR-Grenzgebiet fotografiert und Entfernungsmessungen vorgenommen.
Gegen 14.00 Uhr verließen die BGS-Angehörigen ihre gedeckten Stellungen und bewegten sich offen im westlichen Grenzgebiet. Zum gleichen Zeitpunkt erschien auf westlichem Gebiet eine Gruppe BGS-Offiziere, die sich ebenfalls offen bewegte.