Herstellung von Flugblättern durch Jugendliche in Zeuthen
4. November 1963
Einzelinformation Nr. 668/63 über die Durchführung staatsfeindlicher Handlungen nach § 19 des StEG durch eine Gruppe Jugendlicher im Kreis Königs Wusterhausen, [Bezirk] Potsdam
Am 30.10.1963 wurde durch VP und MfS in Zeuthen, Kreis Königs Wusterhausen, eine Gruppe Jugendlicher festgestellt, die staatsfeindliche Handlungen nach § 19 des StEG1 durchgeführt hatte und weitere Handlungen vorbereitete.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben Folgendes:
Im Raum Zeuthen hatten sich sieben Schüler im Alter von 14 bis 15 Jahren zu einer Gruppe zusammengeschlossen, die Hetzschriften anfertigen und verteilen sowie gegen den Genossen K.-E. von Schnitzler2 einen Gewaltakt durchführen wollten.
Zwei der Jugendlichen stellten mithilfe von Linol-Schnitten Hetzschriften (Größe DIN A5) her, deren Inhalt sich gegen den Staatsratsvorsitzenden der DDR Genossen Walter Ulbricht3 richtete. Einer der Jugendlichen sollte diese unter Benutzung seines Mopeds im Raum Zeuthen verteilen.
Durch das rechtzeitige Bekanntwerden dieser Handlungen wurde die Verbreitung der Hetzschriften sowie die Ausführung weiterer staatsfeindlicher Handlungen verhindert.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Königs Wusterhausen entschied in Absprache mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, gegen die Jugendlichen [Name 1] und [Name 2] Haftbefehl zu erlassen und vorerst U-Haft anzuordnen. Diese beiden Jugendlichen waren die aktivsten Mitglieder der Gruppe.
Der Vater des [Name 1] ist selbstständiger Schneidermeister, der bis zum 13.8.19614 Grenzgänger5 war und wegen illegalen Waffenbesitzes vorbestraft ist.
Der Stiefvater des [Name 2] arbeitet als Ingenieur im VEB Schwermaschinenbau Wildau.
Ein weiterer Jugendlicher soll in einem Jugendwerkhof6 untergebracht werden; die anderen Jugendlichen werden entlassen.
Das Vorkommnis wird an den Schulen des Kreises Königs Wusterhausen ausgewertet.