Kontrolle eines Südkoreaners am Grenzübergang Friedrich-/Zimmerstraße
8. Juli 1963
Einzelinformation Nr. 427/63 über ein Vorkommnis mit dem Südkoreaner [Name 1, Vorname] und Vertretern der Botschaft der VR Korea in der DDR am 5. Juli 1963 am KPP Friedrich-/Zimmerstraße
Am 5.7.1963, gegen 18.00 Uhr, wurde am KPP Friedrich-/Zimmerstraße der Südkoreaner [Name 1, Vorname] geb. [Tag, Monat] 1932, wohnhaft Frankfurt/M., Pass-Nr. [Nr.], der nach Westberlin ausreisen wollte, kontrolliert.
Dabei wurde festgestellt, dass [Name 1] bereits am 3.7.1963 um 17.15 Uhr ins demokratische Berlin1 eingereist war, aber keine Aufenthaltsberechtigung bis 5.7.1963 besaß. Er wurde deshalb einer gründlichen Kontrolle unterzogen.
Gleich zu Beginn dieser Kontrolle legte er von sich aus vier Briefe vor. Der Aufforderung, die Briefe zu öffnen, kam er ohne Zögern nach. Dabei wurde festgestellt, dass sich in einem der Briefe 400 Dollar befanden. Da der Besitz dieser 400 Dollar einen Verstoß gegen die Gesetze der DDR darstellte, wurden die 400 Dollar und die vier in koreanischer Schrift abgefassten Briefe – die noch nicht übersetzt werden konnten – vorläufig beschlagnahmt.
Nachdem [Name 1] anschließend die Ausreise nach Westberlin gestattet wurde, verständigte er jedoch daraufhin die Botschaft der VR Korea in der DDR in einem Telefongespräch. Aufgrund dieses Anrufes schickte die Botschaft zwei Mitarbeiter zum KPP Friedrichstraße. Eine dieser Personen wies sich mit einer grauen Klappkarte als Mitarbeiter der Botschaft namens [Name 2] aus.
Dieser Mitarbeiter versuchte, die Briefe unbedingt in seinen Besitz zu bekommen, zuerst in höflicher Form, später aber – nachdem eine Übergabe der Briefe abgelehnt wurde – in sehr unhöflicher Art und Weise.
Unter anderem bot er dem Mitarbeiter des KPP an, er könne die Dollars behalten, wenn er die Briefe zurückgebe. Ferner versuchte er, den Inhalt der Briefe als unwichtig hinzustellen. Nach einem von ihm geführten Telefongespräch (vermutlich mit seiner Botschaft) erklärte er:
Die Briefe seien Geheimsache der VR Korea und würden unsere Organe nichts angehen. Das Zurückhalten der Briefe verschlechtere die Beziehungen zwischen der DDR und der VR Korea und zwischen deren Parteien.
Dann forderte er, die gesetzlichen Grundlagen für die Beschlagnahme zu erfahren und eine übergeordnete Dienststelle des KPP zu sprechen. Dem Mitarbeiter des KPP wollte er ein Schriftstück diktieren, das dieser unterschreiben sollte. Ferner schlug er vor, die Briefe nach Einsichtnahme durch ihn persönlich zu versiegeln. Und schließlich bot er an, die Briefe übersetzen zu wollen.
Alle diese Ansinnen und Forderungen wurden mit dem höflich abgegebenen Hinweis abgelehnt, dass es am zweckmäßigsten sei, eine Klärung dieses Vorkommnisses auf diplomatischem Wege mit den Organen der DDR herbeizuführen, weil der Südkoreaner [Name 1] gegen die Gesetzte der DDR verstoßen hat.
[Name 2] machte sich während dieser Unterhaltungen ständig Notizen.
Anschließend begaben sich [Name 1] und die beiden Mitarbeiter der Botschaft ins demokratische Berlin zurück.
[Name 1] reiste dann am 6.7.1963 nach Westberlin aus.