Kritik am Ministerratsbeschluss zur Förderung der LPG Typ III
31. Mai 1963
Bericht Nr. 347/63 über einige Schwächen und Unklarheiten bei der Durchsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 15. März 1963
Dem MfS liegen Hinweise vor, aus denen hervorgeht, dass es bei der Übergabe bzw. beim Verkauf der Technik an LPG und bei der Bildung einheitlicher Leitungen für Feldbaubrigaden und Traktoristen in verschiedenen Bezirken noch Unklarheiten und Schwächen gibt.
Nach den Informationen hat es unter den Genossenschaftsbauern und Traktoristen über den Beschluss vom 15.3.19631 starke Auseinandersetzungen gegeben, wobei neben einer Vielzahl zustimmender Erklärungen noch eine ganze Reihe Unklarheiten über die Verwirklichung oben genannter Maßnahmen auftraten. Teilweise werden auch Meinungen geäußert, die offensichtlich auf die politisch-ideologische Diversion2 des Gegners zurückzuführen sind.
Insgesamt ist jedoch einzuschätzen, dass neben der versuchten Einflussnahme durch westliche Rundfunk- und Fernsehstationen die Ursache für die noch auftretenden unterschiedlichen Meinungen hauptsächlich in der ungenügenden ideologischen Arbeit zum Inhalt dieser Maßnahmen unter der Landbevölkerung zu sehen ist.
Die bekannt gewordenen Unklarheiten beziehen sich vornehmlich auf folgende Hauptprobleme:
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Der Kauf der Technik stärke nicht die LPG, weil er eine zu große Belastung in finanzieller Hinsicht sei, eventuell könne man durch die Streichung geplanter genossenschaftlicher Bauvorhaben einen Ausgleich schaffen.
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Dem Kauf der Technik könne man entgehen, indem wieder in kleinen Flächen bestellt würde; diese Art der Bewirtschaftung könne ganz gut mit Pferden geschehen.
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Ausnutzung des Ministerratsbeschlusses zu bestimmten Spekulationen von ehemaligen Großbauern bzw. starken Mittelbauern.
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Die Maßnahmen des Übergangs zu industrieähnlichen Methoden in der Feldwirtschaft würden zu übereilt erfolgen und würden aufdiktiert; außerdem sei die Arbeitsorganisation in den MTS besser gewesen als in den meisten LPG.
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Wenn schon Technik übernehmen, dann ohne Traktoristen, weil das die LPG zusätzlich belaste; man könne sicher mit eignen Kräften auskommen.
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Bei Traktoristen sind es vorwiegend Fragen der finanziellen und sozialen Sicherung, der Verdienstmöglichkeiten für das Jahr 1964; es wird teilweise angezweifelt, dass von den LPG die angeschlossenen Spezialistenverträge eingehalten werden.
Solche Meinungen gibt es – mit bestimmten Abweichungen – in einer ganzen Reihe von Bezirken.
Zum überwiegenden Teil treten diese Fragen besonders in den LPG vom Typ I3 auf.
Sehr oft wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, die LPG vom Typ III würden besonders bevorzugt, und es gibt Bestrebungen, durch schnellen Zusammenschluss von LPG verschiedener Typen zu LPG vom Typ III einem Kauf von Maschinen zu entgehen. Auf der gleichen Linie liegen solche Absichten, bei LPG Typ I eine Brigade abzuspalten, die zum Typ III übergeht, die Technik unterstellt bekommt und die Flächen der gesamten LPG damit bestellt (Bezirk Gera, Suhl).
Am verbreitetsten sind solche Stimmen, die den Kauf von Maschinen aus privaten Mitteln ablehnen. Vielmehr wird gefordert, der Staat solle die Technik den LPG Typ I leihweise zur Verfügung stellen, weil ein Kauf der Technik zu große finanzielle Belastungen mit sich bringe.
Die LPG Typ I seien nach Durchführung solcher Maßnahmen nicht mehr rentabel.
Nur der Staat könne auf die Dauer die Technik in der Landwirtschaft unterhalten, wenn er sich nicht doch entschließen würde, den Kauf mittels größerer, langfristiger Kredite zu ermöglichen. In diesem Falle würde man auch gerne Großmaschinen kaufen (z. B. Bezirke Halle, Neustrelitz4).
Andere Meinungen besagen wiederum, es sei immer noch günstiger, Maschinen zu kaufen, die entsprechend den Bedürfnissen der LPG eingesetzt werden können, als hohe MTS-Tarife zu zahlen. Der Kauf der Technik würde sie auch unabhängiger machen, und niemand könne dann so schnell verlangen, zu einem höheren Typ überzugehen.
In diesem Zusammenhang wurden Meinungen bekannt, die zum Ankauf der Technik benötigten Mittel von den geplanten Investitionen für genossenschaftliche Bauvorhaben abzusetzen (z. B. Bezirke Halle, Karl-Marx-Stadt, Schwerin).
Bei einer Reihe von Genossenschaften hat der Beschluss vom 15.3.1963 Bestrebungen ausgelöst, wieder zur Einzelbewirtschaftung überzugehen. Dadurch könne man dem kostspieligen Kauf der Technik entgehen und wieder verstärkt Pferde einsetzen. Um solche Absichten zu verschleiern, müssten praktisch unerfüllbare Forderungen beim Kauf von Maschinen gestellt werden, dann könne man auch eine verstärkte Pferdezucht begründen.
Andere LPG versuchen, die neuen MTS-Tarife als Grund für eine umfangreiche Pferdezucht anzuführen. Diese Tarife seien zu hoch, der Einsatz von Pferden sei im Verhältnis dazu rentabler (z. B. Bezirke Gera, Cottbus, Suhl).
Sollte sich der Kauf von Maschinen nicht umgehen lassen, dann schon lieber individuell, weil man sich dadurch am besten auf eine eventuelle Auflösung der LPG vorbereiten könne. (Solche Beispiele wurden besonders von starken ehemaligen Mittelbauern im Bezirk Karl-Marx-Stadt bekannt, die versuchen, möglichst viele Maschinen und Geräte für den eigenen Bedarf zu kaufen.)
Andere Meinungen besagen, durch Umwandlung von recht viel Ackerland in Wiesen könne man den Umfang der benötigten Technik weitgehend einschränken, weil die Pflege von Wiesen und Weideländern mit anderen, einfacheren Mitteln durchgeführt werden könne (Bezirk Suhl).
Neben den bisher aufgeführten Erscheinungen gibt es Anzeichen über Versuche ehemaliger Großbauern bzw. starken Mittelbauern (besonders Typ I), den Ministerratsbeschluss vom 15.3.1963 zu spekulativen Zwecken auszunutzen.
Sie vertreten die Auffassung, ein Kauf der Technik in ihren LPG käme nur infrage, wenn die LPG-Mitglieder, die die nötigen Mittel hierzu vorschießen, solange Eigentümer der Maschinen blieben, bis die LPG die vorgeschossenen Gelder mit Zinsen zurückerstattet hätte.
Zum anderen gibt es vereinzelte Bestrebungen, einen möglichst großen Maschinenpark in einer LPG zu konzentrieren, als eine Art »kleine MTS«, um auf diese Weise die umliegenden schwächeren Genossenschaften abhängig zu machen (Bezirk Gera).
Vereinzelt wird von Genossenschaftsbauern eine solche Meinung vertreten, der Ministerratsbeschluss vom 15.3.1963 lasse sich nicht mit den Beschlüssen des VI. Parteitages5 in Einklang bringen. Dort sei festgelegt worden, die Übergabe der Technik an die LPG nur schrittweise, keinesfalls aber übereilt und ohne ausführliche Diskussion mit den LPG vorzunehmen. Das werde jetzt praktisch umgangen und einfach diktiert.
Außer den zu erwartenden finanziellen Belastungen müsse auch mit Organisationsschwierigkeiten gerechnet werden, denn die LPG, die anderen Genossenschaften zukünftig mit der Technik aushelfen müssten, würden in erster Linie ihre eigenen Belange sehen.
Bisher habe das mit der MTS ganz gut geklappt, diese Garantie sei jetzt nicht mehr gegeben.
Man solle zumindest die Geräte – auch Kleinstgeräte – bei den MTS belassen, die durch einzelne Genossenschaften nicht ausgelastet werden könnten.
Später würden die Reste der MTS sowieso mit LPG vereinigt, warum soll man sie denn jetzt schon auseinanderreißen (Bezirke Karl-Marx-Stadt, Gera, Suhl).
Im Bezirk Karl-Marx-Stadt trat z. B. der Zustand ein, dass die LPG, die bereits über ausreichende Traktoren verfügen, sich weigern, diese zu den jetzt geltenden MTS-Tarifen bei anderen LPG einzusetzen. Letztere erklären sich nicht bereit, die Grundkosten zu ersetzen. Auf diese Weise stehen wertvolle Maschinen und Geräte teilweise unausgenutzt.
In einer Reihe von Bezirken wird neben den bereits angeführten Vorstellungen die Meinung vertreten, die Technik zu kaufen bzw. zu übernehmen, aber nicht mit Traktoristen.
Der Kauf der Maschinen beanspruche Mittel genug, es seien Voraussetzungen vorhanden, die gekauften Maschinen selbst zu bedienen. Jetzt würde sich die frühere Ausbildung der Schichttraktoristen endlich bezahlt machen.
Dabei spielen solche Gedanken eine Rolle, nicht alle LPG könnten den Traktoristen eine angemessene Entlohnung bieten, zum anderen würde eine bessere Bezahlung im Vergleich zu den LPG-Mitgliedern Unstimmigkeiten, Missgunst und Neid innerhalb der Genossenschaften hervorrufen.
Im Zusammenhang damit stehen solche Meinungen, Traktoristen nur als Mitglieder, nicht aber als Spezialisten zu übernehmen.
In einigen Bezirken ist die Tendenz zu verzeichnen, sich vorwiegend auf die Gewinnung von Traktoristen als LPG-Mitglieder zu konzentrieren (z. B. Erfurt, Neustrelitz, Suhl).
Aus den vorliegenden Materialien ist ersichtlich, dass die politisch-ideologische Arbeit unter den Traktoristen zur Aufklärung über den Inhalt dieser Maßnahmen sehr unterschiedlich erfolgt. Teilweise wurden zu wenig Aussprachen mit ihnen geführt, sodass noch eine ganze Reihe Unklarheiten – vorwiegend in Fragen der materiellen Sicherstellung – vorhanden sind, die die Traktoristen vorerst teilweise vom Eintritt in die LPG bzw. vom Abschluss eines Spezialistenvertrages abhalten.
In einer Reihe von Bezirken versuchen Traktoristen in die Industrie überzuwechseln, weil dort eine sichere Entlohnung vorhanden sei (z. B. Halle, Magdeburg, Neustrelitz, Gera).
Vereinzelt ist eine abwartende, zum Teil auch pessimistische Haltung unter den Traktoristen zu verzeichnen. Es wird die Meinung vertreten, man könne sich nicht »an die LPG binden«, der Spezialistenvertrag sei nur der erste Schritt zum Mitglied. Vereinzelt bringen Traktoristen sogar ärztliche Atteste bei, nicht mehr auf einem Traktor fahren zu können, ohne ernsten gesundheitlichen Schaden zu erleiden.
Darüber hinaus tragen Äußerungen leitender Mitarbeiter der MTS, sie wüssten selbst nicht, wo sie nach Übergabe der Technik verbleiben würden, nicht dazu bei, Klarheit bei den Traktoristen zu schaffen (Bezirk Neubrandenburg).
Weit verbreitet sind Befürchtungen von Traktoristen über die Entlohnung im Jahr 1964. Für dieses Jahr habe man wohl eine zufriedenstellende Regelung getroffen, niemand könne jedoch Auskunft geben, wie es in den kommenden Jahren sein wird.
Im Bezirk Karl-Marx-Stadt tauchte wiederholt die Frage auf, wie die Bezahlung im Winterhalbjahr oder an Regentagen aussehen würde.
Vereinzelt treten Traktoristen mit negativen Äußerungen oder provokatorischen Forderungen auf.
Im Bezirk Neubrandenburg bestehen einige Traktoristen auf ihren Arbeitsvertrag mit der MTS. Wenn die MTS weniger Traktoristen brauche, müsse sie kündigen und die Traktoristen hätten demzufolge das Recht, dort zu arbeiten, wo Entlohnung und auch soziale Betreuung gesichert seien.
Im Kreis Pößneck, [Bezirk] Gera, wurden von Traktoristen folgende Forderungen aufgestellt:
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45-Stunden-Woche,
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Lohnzuschläge an Feiertagen 100 %, an Sonntagen 50 %, bei Überstunden 25 %,
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17 Tage Urlaub,
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0,15 bis 0,20 DM6 Wegegeld pro km,
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die Zeit für Maschinenpflege, Ölwechsel und Reparaturen mit 20 % Zuschlag zu vergüten,
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Lohnausgleich für weggefallene Lebensmittelkarten von 20,00 DM,
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kostenlose Arbeitskleidung,
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Einstellung bei LPG als Fahrer mit 14-tägiger Kündigungsfrist,
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aanständige und saubere Arbeit muss garantiert sein bei einem Stundenlohn von 2,50 DM.
Unter diesen Voraussetzungen würde man mit der LPG einen Vertrag abschließen.
Weitere Einzelheiten über die im Bericht angeführten Probleme liegen vor.