Probleme bei der Beförderung von Exportgütern in die Sowjetunion
7. November 1963
Einzelinformation Nr. 679/63 über Schwierigkeiten in der Beförderung von Exportgütern nach der Sowjetunion auf der Eisenbahn-Transitstrecke Frankfurt/O – Terespol – Brest
Seit Ende September 1963 gibt es bei der Beförderung von Exportgütern nach der Sowjetunion auf der oben genannten Transitstrecke große Schwierigkeiten, weil vonseiten der polnischen Staatsbahn die vereinbarte tägliche Anzahl von fünf bis neun Zügen mit Exportgut für die Sowjetunion nicht immer abgenommen wird.
Ferner teilte der Minister für Verkehrswesen der VR Polen am 19.10.1963 fernschriftlich mit, dass die polnische Staatsbahn in der Zeit vom 19. bis 21.10.1963 gar keine Frachten der DDR für die Sowjetunion abfertigen wird, weil es Schwierigkeiten im Umschlag dieser Güter und in der Annahme durch die sowjetische Staatsbahn gebe.
Obwohl für den Monat November den Ministerien für Verkehrswesen der UdSSR und der VR Polen vom Ministerium für Verkehrswesen der DDR bereits am 18. Oktober 1963 ein Transitangebot in Höhe von 82,8 Tausend Tonnen unterbreitet worden war, treten diese Schwierigkeiten auch jetzt noch auf.
Deshalb wurden die Ministerien für Verkehrswesen der UdSSR und der VR Polen am 19.10.1963 erneut gebeten, umgehend Maßnahmen einzuleiten, die eine Abnahme der vereinbarten Menge garantieren.
Während vom Ministerium für Verkehrswesen der UdSSR die Abnahme dieser Menge zugesichert wurde, erfolgte vom Ministerium für Verkehrswesen der VR Polen keine Antwort.
(Entsprechend den internationalen Gepflogenheiten ist es so, dass eine Bestätigung der Übernahme dieser Menge nicht unbedingt erfolgen muss und bei Nichtbeantwortung dieses Angebots automatisch das angeschriebene Ministerium die angebotene Menge akzeptiert.)
Auf eine nochmalige Bitte des Ministers für Verkehrswesen der DDR Genossen Kramer,1 mit dem Hinweis auf die ernsthaften Auswirkungen, antwortete der Chefdispatcher der polnischen Staatsbahn am 4.11.1963, dass sie ab 4.11.1963 in der Lage sind, täglich nur zwei Transitzüge zu übernehmen.
Aufgrund der ungenügenden Abnahme durch die polnische Staatsbahn wurde vom Chefdispatcher der Deutschen Reichsbahn im Auftrage des Stellvertreters des Ministers für Verkehrswesen Genossen Scholz2 am 31.10.1963 ein Wagenstellverbot für Exportgüter nach der Sowjetunion ausgesprochen.
(Eine Ausnahmegenehmigung wurde dem VEB Thüringer Möbelwerke Zeulenroda3 in Höhe von 50 Wagen erteilt, da bei diesem Betrieb infolge Lagermangels Produktionsschwierigkeiten eintraten. Diese Wagen werden beladen und dann auf dem Gebiet der DDR abgestellt.)
Am 7.11.1963 beläuft sich die Zahl der auf dem Gebiet der DDR abgestellten Züge mit Transitfrachten für die Sowjetunion (sogenannte Rückstauzüge) auf 31.
Wegen der äußerst schädlichen Auswirkung dieser Situation auf das Transportwesen der DDR und wegen möglicher Auswirkungen auch auf Produktionsbetriebe wurde am 6.11.1963 durch den Minister für Verkehrswesen der DDR erneut ein Fernschreiben an die Minister für Verkehrswesen der UdSSR und der VR Polen gesandt und gebeten, bis auf Weiteres täglich unbedingt 5 000 Tonnen zu übernehmen, was bei der derzeitigen Auslastung einer Anzahl von zehn Zügen entspricht.
Wie vom Verkehrsattaché der Deutschen Reichsbahn in Moskau Genossen Lehmann4 mitgeteilt wird, sei die sowjetische Staatsbahn bereit, täglich 4 200 Tonnen abzunehmen.
Der Verkehrsattaché der Deutschen Reichsbahn in Warschau Prickler5 teilt mit, dass die polnische Staatsbahn bereit sei, täglich fünf Züge á 60 Doppelachsen zu übernehmen.
Eine offizielle Zusage von sowjetischer bzw. polnischer Seite liegt jedoch bis jetzt noch nicht vor.