Schusswaffengebrauch einer NVA-Streife mit tödlichem Ausgang
24. September 1963
Einzelinformation Nr. 564/63 über einen Schusswaffengebrauch einer NVA-Streife mit tödlichem Ausgang in Burg Stargard, [Bezirk] Neubrandenburg, am 22. September 1963
In der Nacht vom 21. zum 22.9.1963 kontrollierte die NVA-Streife des Nachrichten-Bataillon 5, bestehend aus Unterleutnant [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1938 und Unteroffizier [Name 2, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1942, die im Ausgang befindlichen NVA-Angehörigen in Burg Stargard. Bei einer Kontrollfahrt überprüften sie u. a. gegen 0.20 Uhr auch zwei volltrunkene NVA-Angehörige, denen der Streifenführer Unterleutnant [Name 1] befahl, sich auf den Streifenwagen (Lkw) zu begeben.
In diesem Augenblick mischte sich der [Name 3, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1941, wohnhaft Hangelsberg, [Kreis] Fürstenwalde, verheiratet, beschäftigt: VEB Kühlanlagenbau, Berlin (ehemaliger Angehöriger der NVA/Volksmarine), ein, fiel dem Unterleutnant [Name 1] in den Arm und schlug auf ihn ein. Unteroffizier [Name 2], der den Vorgang vom Streifenwagen aus beobachtete, verließ das Fahrzeug und forderte [Name 3] auf, den Streifenführer nicht zu behindern. Daraufhin schlug [Name 3] auch auf den Unteroffizier [Name 2] ein, der wiederum zurückschlug. Anschließend griff [Name 3] den Postenführer erneut an, schlug ihn zu Boden und versuchte zu flüchten.
Um die Flucht zu verhindern, gab Unteroffizier [Name 2] zwei Warnschüsse ab und forderte [Name 3] auf, stehen zu bleiben. Da der Flüchtende auf den Anruf des Unteroffiziers nicht reagierte und die Flucht fortsetzte, gab Unteroffizier [Name 2] zwei gezielte Feuerstöße (sechs Schuss) aus seiner MPi ab, wodurch [Name 3] von zwei Schüssen getroffen wurde und vor dem Grundstück Klüschenbergstraße 7 tödlich verletzt liegen blieb. (Nach den Aussagen von Unteroffiziers [Name 2] habe er auf die Beine des [Name 3] gezielt.)
[Name 3], der zum Besuch seiner Eltern in Burg Stargard weilte, kam von einer Tanzveranstaltung und stand unter Alkoholeinfluss. Durch das MfS werden in Verbindung mit den anderen zuständigen Organen weitere Untersuchungen geführt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen eingeleitet, um negativen Stimmungen der Bevölkerung entgegenzuwirken.