Sprengstoffanschlag gegen die Grenzsicherungsanlagen der DDR in Berlin
11. Januar 1963
Einzelinformation Nr. 23/63 über einen Sprengstoffanschlag gegen die Grenzsicherungsanlagen der DDR an der S-Bahnunterführung in Berlin, Wilhelm-Kuhr-Straße am 10. Januar 1963
Am 10.1.1963, gegen 22.10 Uhr, wurde an der Wilhelm-Kuhr-Straße, unterhalb der S-Bahnunterführung von Westberliner Seite aus ein Sprengstoffanschlag gegen unsere Grenzsicherungseinrichtungen verübt. Durch die Detonation wurde ein Loch von 50 × 50 cm in die Grenzmauer gesprengt. Der ca. 2 m von der Sprengstelle entfernte Brückenpfeiler wurde unterhalb der Wölbung stark eingerissen, sodass der S-Bahnverkehr auf der Strecke Bornholmer Straße – Schönholz stark gefährdet ist.
Durch die Druckwelle wurden Gesteinsbrocken bis zu 20 m in unser Hinterland geschleudert, wobei der Postenführer, Gefreiter [Name], durch Steinsplitter an der rechten Hand leicht verletzt wurde. Nur dadurch, dass sich die Posten entsprechend der gegebenen Weisung in Deckung befanden, wurden größere Verletzungen vermieden.
Nach Beobachtungen der Grenzposten erschien gegen 22.05 Uhr ein Pkw in der Wilhelm-Kuhr-Straße, dessen Insassen sich ca. fünf Minuten bei dem Posten der Westpolizei aufhielten.
Kurz nachdem der Pkw in das westliche Hinterland zurückgefahren war, erfolgte die Detonation.
Eine Annäherung von Personen an die Grenzsicherungsanlagen, die sich in diesem Gebiet ca. 30 m auf unserem Territorium befinden (bedingt durch die S-Bahnanlagen), konnte nicht festgestellt werden.
Wenige Minuten nach der Detonation erschienen mehrere Westpolizisten und Zivilpersonen in der Nähe der S-Bahnunterführung auf Westberliner Gebiet. Zum gleichen Zeitpunkt trafen vier französische Besatzer mit einem Jeep ein, die sich in Richtung unserer Grenzsicherungsanlagen begaben und dabei das DDR-Territorium verletzten.1 Auf dem Bahnkörper hielten sich zum gleichen Zeitpunkt fünf Angehörige der Westpolizei auf.
Da zum Zeitpunkt der Detonation eine größere Rauchwolke entstand, konnte nicht festgestellt werden, ob auf Westberliner Seite größere Schäden entstanden.
Durch das MfS wurden entsprechende Maßnahmen zur weiteren Aufklärung der näheren Umstände der Provokation und des möglichen Täterkreises eingeleitet.