Streiks deutscher und polnischer Arbeiter im Südosten der DDR
17. Oktober 1963
Einzelinformation Nr. 630/63 über Unzufriedenheit und Arbeitsniederlegungen in den Bezirken Karl-Marx-Stadt und Cottbus infolge administrativer Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitszeitverkürzungen bzw. nachlässiger und fehlerhafter Lohnabrechnung
Im Bezirk Karl-Marx-Stadt ist in einer Reihe wichtiger Industriebetriebe eine starke Unzufriedenheit unter Arbeitern aufgetreten, wobei es im VEB Industriewerk Karl-Marx-Stadt zu zwei Arbeitsniederlegungen kam. Die Stimmung richtete sich gegen die Durchsetzung der Arbeitszeitveränderungen infolge Stromkontingentierung, die nach bisherigen Feststellungen mit administrativen Maßnahmen, ohne vorherige Absprache mit den Arbeitern und entsprechende Überzeugungsarbeit über die Notwendigkeit, durchgeführt wurden.
Bei Bekanntwerden der Arbeitszeitveränderungen in der ersten Monatshälfte Oktober kam es unter Arbeitern der Industriebetriebe im Bezirk Karl-Marx-Stadt bereits zu heftigen Diskussionen und ablehnenden Äußerungen (u. a. im VEB Industriewerk Karl-Marx-Stadt, VEB 1. Maschinenfabrik,1 Fett-Chemie, Nähwirkmaschinenbau Malimo, Webstuhlbau, Spinn- und Zwirnereimaschinenbau, Getriebewerk, Schleifmaschinenfabrik).2
In einigen Betriebsabteilungen von Industriebetrieben wurden schriftliche Protestresolutionen organisiert, wobei z. B. im VEB Industriewerk Karl-Marx-Stadt über 200 Arbeiter unterschrieben. Ferner kam es zu Verweigerungen der FDGB-Beitragszahlung, zu Austrittserklärungen aus dem FDGB und zu Ankündigungen, nicht an den Wahlhandlungen3 teilzunehmen.
Als Ursache der Ablehnung wurde von den Arbeitern angeführt, dass bei Arbeitszeitveränderungen, insbesondere bei Einführung einer 3. Schicht, große Erschwernisse durch fehlende oder ungenügende Abstimmung mit den Fahrplänen der Reichsbahn und anderer Verkehrsmittel entstehen würden (z. B. müssten Arbeiter aus Wolkenburg bei einem neuen Arbeitsbeginn um 8.00 Uhr in Karl-Marx-Stadt bereits um 5.30 Uhr nach Glauchau fahren, da später keine Verkehrsverbindung mehr bestehe). Vorwiegend von berufstätigen Frauen wird angeführt, bei den derzeitigen Ladenöffnungszeiten in Karl-Marx-Stadt keine Einkaufsmöglichkeiten mehr zu haben.
Obwohl die Leitungen der betreffenden Betriebe von den Diskussionen unter den Arbeitern Kenntnis hatten, wurden nur ungenügende Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet. Im Industriewerk Karl-Marx-Stadt kam es deshalb am 16.10.1963 von 6.00 bis 9.00 Uhr zu einer Arbeitsniederlegung in zwei Brigaden mit insgesamt 50 Beschäftigten (1. Schicht). In beiden Brigaden war am 15.10.1963 eine Gewerkschaftsversammlung durchgeführt worden, in der über das Problem Arbeitszeitveränderung und Einführung des Drei-Schichten-Systems beraten, aber keine Klarheit erzielt wurde.
Die Arbeiter fanden sich daraufhin am 16.10.1963 bei Arbeitsbeginn in Gruppen zusammen und diskutierten weiterhin ablehnend zur bevorstehenden Veränderung.
Sie nahmen ihre Arbeit erst auf Veranlassung von Funktionären der Partei-, Gewerkschafts- und Werkleitung wieder auf, nachdem sie die Zusicherung erhalten hatten, dass noch am gleichen Tag eine klärende Aussprache stattfinden wird.
Zehn Arbeiter der 2. Schicht des gleichen Werkes verließen am 16.10.1963 für eine Stunde ebenfalls aus Unzufriedenheit über die Arbeitszeitveränderung ihren Arbeitsplatz und nahmen geschlossen an der von der Partei- und Werkleitung mit der 1. Schicht vereinbarten Zusammenkunft teil.
Die Arbeiter sahen während der Versammlung die Notwendigkeit einer Arbeitszeitveränderung infolge Stromkontingentierung ein und brachten zum Ausdruck, sie hätten bei Bekanntwerden der Maßnahmen sachlicher reagiert, wenn man ihnen die Gründe bereits früher erläutert hätte. Trotzdem werden weiterhin noch Einwände erhoben hinsichtlich der ungenügenden Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben und dadurch eintretenden größeren zeitlichen Belastungen infolge verlängerter Anfahrtszeiten. Ferner treten vereinzelt unklare Meinungen auf über die Frage, wozu ein Energieverbundnetz der sozialistischen Länder bestehe und warum jetzt im Herbst schon Stromeinschränkungen erfolgen müssten.
Am 16.10.1963 kam es im BKK Lauchhammer, [Bezirk] Cottbus, zu Arbeitsniederlegungen von insgesamt 85 polnischen Arbeitern. (In der 1. Schicht um 6.00 Uhr fuhren 25 Arbeiter und in der 2. Schicht 60 polnische Arbeiter nicht ein.)
Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass Lohnminderungen während der Restzahlung Anfang Oktober Anlass der unzufriedenen Stimmung der polnischen Arbeiter waren. Neben einer geringfügigen Lohnminderung wegen ungenügender Arbeitsleistungen einiger polnischer Arbeiter waren Lohnkürzungen in Höhe bis zu 90,00 DM4 durch eine ungenaue und mangelhafte Lohnabrechnung und durch Rechenfehler in der Lohnbuchhaltung entstanden. In sechs Fällen wurden bisher Rechenfehler, verursacht in der Lohnbuchhaltung, nachgewiesen. Die Missstände in der Lohnabrechnung sind durch eine unterschiedliche Verrechnung des Leistungsgrundlohnes sowie der Wettbewerbsprämie – wonach die polnischen Arbeiter teilweise bis zu 60,00 DM weniger Prämie erhalten als die deutschen Arbeiter – noch vergrößert worden.
Teilweise berechtigte Abzüge für polnische Arbeiter – sie werden als Praktikanten nach einer anderen Lohnstufe entlohnt – erfolgten administrativ, ohne den Arbeitern aus der VR Polen die Gründe dafür darzulegen.
Darüber hinaus werden aber auch Beschwerden durch deutsche Arbeiter des BKK Lauchhammer aufgrund falscher Lohnabrechnung und angeblich unbegründeter Lohnabzüge geführt.
Aus vorliegenden Materialien geht hervor, dass Lohnabzüge infolge Nichterfüllung der Betriebspläne im BKK Lauchhammer erfolgen, ohne vor den Arbeitern darüber eine Erklärung abzugeben.
Verantwortliche Wirtschaftsfunktionäre nehmen zur Richtigstellung der bisherigen fehlerhaften Verrechnung mit einer Delegation polnischer Arbeiter im Lohnbüro des Werkes Überprüfungen vor.
Die Arbeiter aus der VR Polen haben sich inzwischen verpflichtet, die versäumte Arbeitszeit nachzuholen.
Durch das MfS wurden in Zusammenarbeit mit der Partei Maßnahmen zur restlosen Klärung der noch vorhandenen Unstimmigkeiten eingeleitet.