Synode der Evangelischen Kirche der Union in Ostberlin (3)
28. Juni 1963
3. Einzelinformation Nr. 407/63 über die Synode der Evangelischen Kirche der Union (EKU) vom 24. bis 27. Juni 1963 im Stöckerstift in Berlin-Weißensee
Am letzten Tage der Synode gab es im Plenum folgende Auseinandersetzungen und Entscheidungen:
Nach der Verlesung des Briefes an die Regierung der DDR über die Rückgängigmachung der Maßnahme vom 13.8.19611 (Anlage 22 unserer 1. Einzelinformation) und des Briefes an den amtierenden Ministerpräsidenten3 (Anlage 14 unserer 1. Einzeinformation) gab es heftige Diskussionen.
Die Gruppe um Präses Kreyssig5 billigte beide Protestschreiben und lehnte alle Änderungen am Wortlaut ab. Ein anderer Teil der Diskussionsredner verlangte vor allem Änderungen in der Formulierung des Briefes an den amtierenden Ministerpräsidenten. Einige Synodale vertraten die Auffassung, diesen Brief überhaupt nicht abzusenden.
Erstmalig nahm Bischof Krummacher,6 der seit dem Nachmittag des 26.6.1963 an der Synode teilnahm, das Wort. Er sprach sich gegen beide Briefe aus, angeblich um der Regierung der DDR »keine weiteren Anlässe zu Angriffen gegen die Kirche« zu geben. Diese Ausführungen Krummachers lösten unter dem reaktionären Teil der Synodalen große Verwirrung aus.
In der weiteren Diskussion forderte vor allem Pfarrer Hamel7 (Naumburg), die Formulierungen in beiden Briefen aufrechtzuerhalten und die Briefe abzusenden.
Aufgrund der Meinungsverschiedenheiten – 13 Synodale sprachen sich dagegen aus, den Brief überhaupt zu schreiben – wurde festgelegt, den Brief an den amtierenden Ministerpräsidenten zwar zu schreiben, jedoch eine Kommission einzusetzen, die diesen Brief noch einmal auf seine Aktualität hin überarbeiten sollte.
Dieser Kommission gehörten
- –
Oberkirchenrat Fränkel8 (Görlitz),
- –
Oberkirchenrat Ringhandt9 (Rüdersdorf),
- –
- –
Oberkirchenrat Ammer12 (Magdeburg),
- –
Missionsinspektor Brennecke13 (demokratisches Berlin) und
- –
Pfarrer Hamel (Naumburg)
an, also nur solche Synodale, die bisher als Gegner der DDR zum Teil offen in Erscheinung getreten waren.
Beide Briefe wurden dann von der Kommission am Abend wiederum der Synode zur Abstimmung vorgelegt. Obwohl ihr inhaltlicher Kern keinerlei Abänderungen erfahren hatte, wurden sie von der Synode dann angenommen und sollen abgesendet werden.
Die Absendung der am 25.6.1963 im Berichtsausschuss zur Diskussion gestellten Eingabe an den Staatsratsvorsitzenden14 (Protest gegen die Einreiseverweigerung für die westlichen Synodalen) wurde von der Synode abgelehnt.15
Stattdessen wurde beschlossen, den ursprünglich an den amtierenden Ministerpräsidenten gerichteten Brief an den Vorsitzenden des Staatsrates zu senden.16
Der letzte Diskussionsgegenstand der Synode war dann noch einmal das »Wort an die Gemeinden«. Der Synode wurde dafür vom Berichtsausschuss ein Entwurf vorgelegt. Die Synode beschloss jedoch, dass diese Verlautbarung noch nicht den Gemeinden überreicht werden soll. Zuerst soll die Reaktion der Regierung und des Staatssekretariats für Kirchenfragen der DDR auf die übrigen Eingaben abgewartet werden. Danach soll in sechs bis acht Wochen im Auftrage des Rates der EKU in den Gemeinden ein solches »Wort an die Gemeinden« verlesen werden.
Im Interesse der Sicherheit der Quellen ist der Inhalt dieser Information streng vertraulich zu behandeln.