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Verhalten der westlichen Besatzungsmächte in Ostberlin, Jan.–Mai 1963

12. Juni 1963
Einzelinformation Nr. 369/63 über provokatorisches Verhalten von Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin bei Fahrten mit Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik

Aufgrund der fortgesetzten Provokationen von Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte1 in Westberlin bei ihren Aufklärungsfahrten im demokratischen Berlin2 sieht sich das MfS veranlasst, nachfolgend auf einige wesentliche Verstöße gegen die Souveränität und die Gesetze der DDR durch die westlichen Militärangehörigen aufmerksam zu machen.

Dem MfS liegt eine Vielzahl von Beweisen vor, dass die von den in Westberlin stationierten Besatzungsmächten organisierten Aufklärungsfahrten in das demokratische Berlin in großem Umfange zur Feindtätigkeit gegen die DDR, besonders zur Spionage, zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Agentenverbindungen und zur Erkundung von Möglichkeiten subversiver Tätigkeit ausgenutzt werden.

Allein in der Zeit vom 1.1. bis 31.5.1963 unternahmen die westlichen Besatzungsmächte in Westberlin mit Militärfahrzeugen – ähnlich wie die in Potsdam ansässigen Militärverbindungsmissionen3 – 2 991 Aufklärungsfahrten in das demokratische Berlin.

An diesen 2 991 festgestellten Fahrten waren beteiligt:

  • 1 845 amerikanische Militärfahrzeuge,

  • 443 britische Militärfahrzeuge,

  • 703 französische Militärfahrzeuge.

Diese Fahrzeuge waren in der Regel mit zwei bis vier Militärangehörigen besetzt.

Vor allem die Angehörigen der amerikanischen Besatzungsmacht, die sich mit ihren Militärfahrzeugen bis zu fünf Stunden im demokratischen Berlin aufhalten, betreiben eine systematische Aufklärungstätigkeit. Selbst während der Nachtzeit werden von ihnen die provokatorischen Fahrten ohne Unterbrechung fortgesetzt, sodass sich ständig mehrere Militärfahrzeuge, die über Funk mit ihren Dienststellen in Westberlin in Verbindung stehen, im demokratischen Berlin aufhalten. Bei diesen routinemäßigen Aufklärungsfahrten zeigen die US-Militärfahrzeuge besonders Interesse für militärische Objekte und Anlagen der Sowjetarmee, der NVA, des MfS und der VP. Aber auch andere interessierende Objekte werden bei diesen Fahrten näher aufgeklärt.

Die englischen Besatzungsmächte fahren täglich mit drei bis vier Militärfahrzeugen – jeweils mit drei bis vier Uniformierten besetzt – in das demokratische Berlin ein, wo sie sich bis zu zwei Stunden aufhalten. Seit dem 20.4.1963 ist festzustellen, dass die britischen Militärfahrzeuge – besonders in den späten Abendstunden bzw. Nachtstunden – in das demokratische Berlin einfahren und in dieser Zeit, offensichtlich in Abstimmung mit den anderen Besatzungsmächten, ihre Aufklärungsfahrten durchführen.

Weiterhin halten sich täglich ca. sieben französische Militärfahrzeuge im demokratischen Berlin auf, die sich nicht in erster Linie auf militärische Objekte, sondern stärker auf Vorgänge in der Innenstadt konzentrieren.

Aus diesem Vorgehen und anderen vorliegenden Informationen ist ersichtlich, dass die Aufklärungsfahrten der westlichen Besatzungsmächte im demokratischen Berlin weitgehend untereinander abgestimmt sind und offensichtlich nach einem einheitlichen Plan erfolgen. An folgenden Objekten erfolgen ständig und systematisch Aufklärungshandlungen durch die Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin:

Regierungsobjekte

  • Klosterstraße – Sitz des Ministerpräsidenten

  • Pankow – Staatsrat

Objekte der Grenzbereitschaft

Am Kupfergraben, Am Treptower Park, Rummelsburg, Hauptstraße Köpenick – Seelenbinderstraße, Rahnsdorf – Fürstenwalder Allee, Pankow, Buchholzerstraße

Objekte der NVA

Grünau – Regattastraße, Biesdorf – Alt-Friedrichsfelde – Marzahner Chaussee

Objekte der Volkspolizei

Mitte – Glinkastraße, Neue König Straße, Kaulsdorf – Hellersdorfer Straße

Objekte der Sowjetarmee

Karlshorst – Hermann-Duncker-Straße, Weißensee – Klement-Gottwald-Allee sowie das Übungsgelände zwischen Biesdorf, Kaulsdorf und Hellersdorf, auf dem ständig Übungen der Sowjetarmee sowie der Nationalen Volksarmee stattfinden

Objekte des MfS

Bei diesen routinemäßigen Aufklärungsfahrten durch die Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin wird fortgesetzt legal Spionage betrieben und werden willkürlich bestehende Gesetze der DDR ignoriert, Weisungen der Angehörigen der Organe der DDR, Verbotszeichen usw. missachtet und unerlaubt und rechtswidrig Fahrten in militärische Sperrgebiete unternommen. Allein in der Zeit vom 1.1. bis 31.5.1963 wurden – nach unvollständigen Meldungen – 20 Sperrgebietsverletzungen festgestellt. Am häufigsten werden dabei die Sperrgebiete in Marzahn, Hellersdorf, Biesdorf, Kaulsdorf, Johannisthal, Karlshorst und Friedrichshagen verletzt.

Zum Beispiel verletzte am 11.3.1963, gegen 13.20 Uhr, das amerikanische Militärfahrzeug BC4 16 das Sperrgebiet Kaulsdorf – Biesdorf. Das Fahrzeug hielt sich in der für westliche Militärangehörige gesperrten Oberfeldstraße auf, von wo aus die Fahrzeuginsassen Übungen sowjetischer Panzereinheiten beobachteten und aufklärten.

Die Insassen des Militärfahrzeuges BC 127 verletzten am 14.3.1963, 11.40 Uhr, das Sperrgebiet in der Hermann-Duncker-Straße. Sie ignorierten das Verbotsschild für westliche Militärfahrzeuge und fuhren direkt an den Zaun des Objektes der Sowjetarmee heran. Von dort aus führten sie Beobachtungen durch.

Das britische Militärfahrzeug 10 XJ 03 fuhr am 19.3.1963, gegen 15.20 Uhr, unter Missachtung der Verbotsschilder direkt in das als Sperrgebiet gekennzeichnete Übungsgelände in Marzahn ein und sammelte dort Spionageinformationen.

Neben der umfassenden visuellen Beobachtungstätigkeit fotografieren sie die interessierenden militärischen u. a. Objekte und Anlagen einschließlich der Sicherungseinrichtungen an der Staatsgrenze und nehmen Karteneintragungen vor. Weiterhin verfolgen sie Kfz der Sowjetarmee, der NVA und anderer bewaffneter Organe der DDR, um die Stammobjekte bzw. den Einsatzort der Fahrzeuge festzustellen und Kennzeichen und Typen an Fahrzeugen und Geräten der bewaffneten Einheiten zu dokumentieren.

Zur Durchführung ihrer Spionagetätigkeit sind die westlichen Militärfahrzeuge mit optischen Geräten sowie mit einer Funkanlage ausgestattet, die ihnen eine ständige Funkverbindung mit ihren Dienststellen in Westberlin ermöglicht.

Von Januar bis Mitte April 1963 wurde festgestellt, dass allein von den amerikanischen Militärangehörigen in 38 Fällen – z. T. äußerst provozierend – militärische Objekte im demokratischen Berlin fotografiert wurden.

Zum Beispiel fotografierten die Insassen des amerikanischen Kfz BC 60 am 21.5.1963, um 12.00 Uhr, alle vor der VPI Köpenick parkenden VP-Fahrzeuge.

Am 16.2.1963, um 11.45 Uhr, fotografierten die Insassen des Militärfahrzeuges BC 62 das NVA-Objekt und die Staatsgrenze in der Bouchéstraße Der gleiche Pkw trat auch am 29.1.1963 am Regierungsobjekt in der Klosterstraße provokatorisch in Erscheinung, wo die Insassen durch Täuschung der Posten Einblick in das Objekt nehmen wollten. Die Insassen fuhren bis unmittelbar vor das Tor und hupten dort, um beim Öffnen des Tores in das Objekt einsehen zu können. Nachdem der Posten das Tor geöffnet hatte, stieß das Fahrzeug zurück und entfernte sich.

Die Insassen des britischen Kfz 10 XJ 03 (ein Leutnant und ein Fahrer) versuchten am 25.3.1963 in provokatorischer Form Einblick in ein Objekt der NVA in Köpenick zu nehmen. Der Weisung des Postens weiterzufahren kamen sie nicht nach. Einen hinzukommenden Hauptmann der NVA, der diese Weisung wiederholte, beschimpften sie mit gemeinen Redensarten.

Wenige Minuten später versuchten sie in der gleichen provokatorischen Form den Posten eines Objektes der NVA/Grenze5 ebenfalls in Berlin-Köpenick zum Einsteigen in ihren Wagen zu bewegen und ebenfalls Einblick in das Objekt zu nehmen. Als sie aufgefordert wurden, sich vom Objekt zu entfernen, beschimpften sie den OvD mit den gleichen gemeinen Redensarten und fuhren mit Vollgas auf einen Unteroffizier zu, so als wollten sie ihn umfahren. Als dieser Unteroffizier daraufhin mit dem Fuß gegen das Auto stieß, stieg der englische Leutnant aus, beschimpfte ihn und drohte ihm sogar mit Tätlichkeiten, indem er ihm die Faust unter das Kinn hielt. Anschließend fuhren sie in provokatorischer Form nochmals auf einen auf der Straße befindlichen Angehörigen der NVA/Grenze zu und entfernten sich dann mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Friedrichshagen.

Auf dieser Fahrt überfuhren sie wenige Minuten später auf der Fürstenwalder Allee in Friedrichshagen den 11-jährigen [Vorname 2 Name], der an den Folgen verstarb.6

Diese und ähnliche Fälle provokatorischen Verhaltens ereignen sich noch weitaus öfters, werden aber nicht immer registriert.

Die geschilderte Methode, durch Provozieren und Täuschen der eingesetzten Bewachungskräfte und andere Mittel und Methoden unmittelbaren Einblick in die Objekte zu erhalten, ist in der letzten Zeit verstärkt praktiziert worden.

Die Fahrzeuginsassen des [Militärfahrzeuges] BC 62 notierten am 15.3.1963 ganz offen und provokatorisch mehrere Nummern von Fahrzeugen der Sowjetarmee und der NVA. Am Bahnhof Kaulsdorf fotografierten sie einen auf der Verladerampe stehenden sowjetischen Panzer.

Am 6.6.1963, von 11.20 bis 11.50 Uhr, beobachteten und registrierten die Insassen des US-Militärfahrzeuges BC 104 alle Fahrzeuge, die das Objekt des MfNV in der Schnellerstraße anfuhren oder verließen. Nach Aufforderung durch den VK-Posten, den Standort zu verlassen, wechselte das Fahrzeug lediglich in die Rixdorferstraße, von wo aus die Beobachtung des Objektes fortgesetzt wurde. Zu diesem Zweck verließen zwei Insassen das Fahrzeug, von denen der eine Besatzer zur Schnellerstraße ging und das Objekt des MfNV weiter beobachtete, während der zweite das Fahrzeug absicherte.

Besonders aktiv ist das amerikanische Militärfahrzeug BC 62 an den Provokationen beteiligt.

Unter anderem versuchten die Insassen dieses Pkw am 3.3.1963, gegen 0.08 Uhr, an der Dynamo-Sporthalle eine DTSB-Fahne zu entwenden. Zu diesem Zweck verließen Uniformierte den Wagen und versuchten den Fahnenstock umzulegen und die Fahne umzureißen. Als sie dabei von einem Bürger überrascht wurden, bestiegen sie den Wagen und fuhren ohne Licht in Richtung Weißensee weiter.

Zur Charakterisierung des Verhaltens der westlichen Militärangehörigen bei ihren Aufklärungsfahrten wird noch auf die von Angehörigen der NVA, der VP und des MfS unternommenen Versuche hingewiesen, die Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte an der Durchführung ihrer legalen Spionagetätigkeit zu hindern. Übereinstimmend wurde dabei festgestellt, dass sich die westlichen Militärangehörigen äußerst provozierend verhielten, entsprechende Aufforderungen zur Weiterfahrt usw. ignorierten und sich, da unsererseits außer Aufforderungen keine anderen Mittel angewandt werden konnten, über unser Vorgehen lustig machten. Wiederholt brachten sie dabei offen zum Ausdruck, dass sie die Anweisungen der Organe der DDR nicht zu respektieren beabsichtigen, sondern machen was sie wollen.

Neben der ungehinderten Sammlung von Spionageinformationen werden die Fahrten der westlichen Militärfahrzeuge in das demokratische Berlin auch dazu benutzt, Kontakte und Verbindungen mit Bürgern der DDR herzustellen und offensichtlich für eine feindliche Tätigkeit geeignet erscheinende Bürger aufzuklären.

Die Verbindungsaufnahme erfolgt meistens in den Abendstunden, unter Ausnutzung der Dunkelheit und an wenig belebten Orten. Aus einer Reihe von Hinweisen, an denen noch operativ gearbeitet wird, ist ersichtlich, dass bei diesen Fahrten auch Treffs mit Agenten der imperialistischen Geheimdienste durchgeführt, Anwerbungen vorgenommen oder andere Aufträge für die Geheimdienste durchgeführt werden.

Zum Beispiel wurde beobachtet, wie das amerikanische Militärfahrzeug BC 110 am 10.5.1963 gegen 12.00 Uhr eine Zivilperson aus der Parkstraße 59 in Pankow aufnahm und mit ihr davonfuhr.

Die Insassen des amerikanischen Pkw F II 640 (zwei Uniformierte) betraten am 4.3.1963, 13.40 Uhr, in Friedrichshain das Haus Lebuser Straße 12 und suchten dort eine Person in ihrer Privatwohnung auf.

Am 17.4.1963 nahm ein Insasse des französischen Militärfahrzeuges FZ 0699 Verbindung zu einer DDR-Bürgerin in der Türrschmidtstraße 37 in Lichtenberg auf.

Am 16.3.1963, 12.25 Uhr, parkte das BC-Fahrzeug 62 im Wald bei Rahnsdorf, wo sich die Besatzung mit zwei Jugendlichen traf und sich mit ihnen längere Zeit unterhielt.

Am 6.6.1963, gegen 10.30 Uhr, versuchten die vier Insassen des US-Pkw BC 104 an der Baustelle Markgrafenbrücke in Baumschulenweg mit Bauarbeitern Kontakt aufzunehmen. Zu diesem Zweck unterhielten sie sich ca. zehn Minuten an der Baustelle mit den Arbeitern.

Gegen 11.30 Uhr versuchte die Besatzung des gleichen Fahrzeuges mit den Arbeitern der Tankstelle in Niederschöneweide, Schneller-/Rixdorfer Straße (in unmittelbarer Nähe militärischer Objekte), in Verbindung zu kommen.

Die Versuche zur Kontaktaufnahme mit Bürgern der DDR sind häufig damit verbunden, dass sie bei ihren Fahrten Genussmittel wie Südfrüchte, Süßwaren und Zigaretten verteilen und dabei Gespräche anzuknüpfen bzw. »Sympathien« zu gewinnen versuchen. Dabei wandten sie sich wiederholt auch an Kinder. Zum Beispiel verteilte die Besatzung des Pkw BC 65 am 3.2.1963 am Friedrichshain, Ecke Lippehner Straße an Kinder Apfelsinen. Erst als ein Funkstreifenwagen der VP kam, entfernte sich das BC-Fahrzeug.

Am 14.4.1963, von 18.30 bis 19.00 Uhr, postierte sich das Fahrzeug BC 52 auf dem Parkplatz am Tierpark in Friedrichsfelde. Die Fahrzeuginsassen verteilten Zigaretten und führten Gespräche mit Bürgern der DDR.

Am 25.4.1963 verteilten die Besatzer des Kfz BC 104 auf der Brücke am S-Bahnhof Kaulsdorf an Kinder Süßigkeiten. Einige Stunden später verteilte an der gleichen Stelle die Besatzung des US-Fahrzeuges BC 16 an Kinder Kaugummi.

Bei ihren Aufklärungsfahrten durch das demokratische Berlin verstoßen die westlichen Militärfahrzeuge fast täglich gegen die Straßenverkehrsordnung. Sie gefährden durch ihr provokatorisches Verhalten das Leben und die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer aufs Ernsthafteste, ohne dass konkrete Möglichkeiten vorhanden wären, um sie für ihre Handlungsweise zur Verantwortung ziehen zu können.

Hauptsächlich handelt es sich dabei um eine rücksichtslose Raserei, um das Befahren gesperrter Straßen und das Nichtbeachten von gegebenen Weisungen und Signalen der VP-Verkehrsposten. Selbst während des Winters wurden trotz Eis- und Schneeglätte im Stadtgebiet Höchstgeschwindigkeiten bis 120 km/h gefahren.

Immer wiederkommt es durch das schuldhafte Verhalten der Fahrer der westlichen Militärfahrzeuge zu Unfällen, ohne dass die Verantwortlichen wegen Fehlens entsprechender Befugnisse dafür belangt werden können.

Zum Beispiel verursachte am 25.3.1963, gegen 16.45 Uhr, das englische Fahrzeug 10 XJ 03 am Fürstenwalder Damm in Friedrichshagen einen Verkehrsunfall, bei dem der Schüler [Vorname 2 Name] schwer verletzt wurde und an den Folgen der Verletzungen im Krankenhaus verstarb.

Am 9.3.1963, gegen 19.20 Uhr, verursachte das Fahrzeug BC 104 in der Karl-Marx-Allee/Ecke Andreasstraße einen Verkehrsunfall mit einem Motorroller, bei dem Sachschaden an beiden Fahrzeugen entstand. Das BC-Fahrzeug veränderte seine Fahrtrichtung, ohne dies anzuzeigen und den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Das amerikanische Militärfahrzeug verließ den Unfallort bereits vor der Unfallaufnahme.

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass die in Verkehrsunfälle verwickelten Angehörigen westlicher Besatzungsmächte die Weisungen der Verkehrspolizei ignorieren, konkrete Angaben verweigern und nach Belieben ihre Fahrt fortsetzen.

Am 14.2.1963, gegen 14.40 Uhr, durchfuhr das BC-Fahrzeug 65 mehrere an der Staatsgrenze liegende, für den Durchgangsverkehr gesperrte Straßen. In der Kurstraße missachtete das Fahrzeug das durch einen VK-Posten gegebene Stoppzeichen, streifte den VP-Posten und setzte seine Fahrt rücksichtslos fort.

Am 16.3.1963 durchfuhr der Pkw BC 62 die Fürstenwalder Allee in Köpenick mit 100 km/h.

Das Fahrzeug BC 104 durchfuhr am 2.5.1963 die Müggelheimer Straße in Köpenick mit 120 km/h. Beim Einbiegen in die Wendenschlossstraße kam der Wagen ins Schleudern und rutschte gegen die Bordsteinkante, wodurch weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Durch schuldhaftes Verhalten verursachte das französische Militärfahrzeug FZ 0188 am 13.3.1963, gegen 16.45 Uhr, auf dem Marx-Engels-Platz einen Verkehrsunfall mit einem Taxi.

(Eine Vielzahl weiterer Beispiele liegt vor.)

Wie eine dem MfS vorliegende interne amerikanische Instruktion für die Ein- und Ausfahrt ins bzw. vom demokratischen Berlin und über das Verhalten im demokratischen Berlin beweist, wird das provokatorische Verhalten der Insassen von US-Militär- und Regierungsfahrzeugen im demokratischen Berlin durch die vorgesetzten US-Dienststellen gebilligt, legalisiert und in versteckter Form direkt gefordert.

Diese Instruktion erhalten auch zivile Insassen von Privatfahrzeugen, die mit einem amerikanischen Nummernschild ausgestattet sind. Zum Unterschied zu Militärangehörigen müssen jedoch diese Zivilpersonen die Instruktion vor Einfahrt ins demokratische Berlin am sogenannten Checkpoint Charlie zurückgeben, während den Militärangehörigen diese Instruktion mit ins demokratische Berlin gegeben wird, damit sie sich ständig nach ihr orientieren können.

In der Instruktion werden die Insassen oben genannter Fahrzeuge angewiesen, bei Vorkommnissen – gleich welcher Art – jegliche Verhandlungen mit deutschen Personen abzulehnen, keinen Ausweis vorzuzeigen und Anweisungen der DDR-Organe nicht zu befolgen.

Besonderer Wert wird in diesem Zusammenhang darauf gelegt, nur in Uniform ins demokratische Berlin zu fahren, um dann unter Hinweis auf die Uniformen jeder Form der Legitimation gegenüber DDR-Organen auszuweichen. Sie sollen laut Instruktion wörtlich erklären: »Meine Uniform weist mich als einen Angehörigen der US-Streitkräfte aus, und ich bin nicht verpflichtet, mich anderweitig auszuweisen.«

Auch bei besonderen Vorkommnissen, die ein Einschreiten der Sicherheitsorgane der DDR erfordern, sollen das Vorzeigen des Ausweises sowie jegliche Auskünfte an deutsche Personen verweigert und ein sowjetischer Offizier verlangt werden, auch bei Unfällen.

Während der Wartezeit soll in kurzen Abständen versucht werden, auf alle Fälle – auch gewaltsam – den Standort zu verlassen. Die in der Instruktion gebrauchte Formulierung – »nach Möglichkeit niemanden dabei umzufahren« – ist nichts anderes als ein Freibrief, notfalls auch vor dem Überfahren oder Anfahren von Personen nicht zurückzuschrecken, wenn es keine andere »Möglichkeit« gebe. (Das praktische Verhalten in solchen Fällen bestätigt dies.)

Dass damit neben dem politischen Aspekt in erster Linie auch einer Entlarvung ihrer staatsfeindlichen Handlungen, besonders der Spionage, vorgebeugt werden soll, geht deutlich aus der ebenfalls in der Instruktion enthaltenen Aufforderung hervor, wonach die mit einer 2-Linien-Funkverbindung7 ausgerüsteten Militärfahrzeuge bei »Schwierigkeiten« unverzüglich über Funk G 28 informieren müssen.

Diese G 2-Stelle ist die beim Stab der Brigade Berlin9 der US-Armee befindliche Koordinierungsstelle zwischen der militärischen Abwehr und Aufklärung. Sie ist mit geheimdienstlich ausgebildeten und ausgesuchten verantwortlichen Offizieren des militärischen Geheimdienstes besetzt, was offensichtlich macht, dass die US-Militärfahrzeuge in der Regel in geheimdienstlichem Auftrage ins demokratische Berlin fahren. Diese Stelle wird dann auch per Funk weitere Instruktionen für das Verhalten der »in Schwierigkeiten« geratenen Militärfahrzeuge geben.

Weiterhin ist festzustellen, dass die westlichen Militärangehörigen bei ihren Fahrten im demokratischen Berlin in größerem Umfange Einkäufe tätigen und damit gegen die Gesetze zum Schutze des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des innerdeutschen Handels10 verstoßen. Bevorzugt werden Schallplatten, Bücher, Kristall- und Porzellangegenstände und Fotoausrüstungen gekauft und nach Westberlin eingeschleust. Zum Beispiel kauften die Insassen des amerikanischen Pkw B–3520 am 8.3.1963 in der Zentralmarkthalle für 180 DM11 Vasen und Gläser. In einem Geschäft in der Wilhelm-Pieck-Straße 164 kauften sie Kristallgegenstände und Gemälde. Die Insassen des Pkw FFA 122945 kauften am 13.2.1963 in der Zentralmarkthalle für 360,60 DM optische Geräte (Vergrößerungsapparat und Zubehör). Am 21.3.1963 erwarben die Insassen des Fahrzeuges FFA 211–4091 im »Haus der ČSSR-Kultur« für 90,00 DM Schallplatten, Glasschalen und Bücher.

Insgesamt ist einzuschätzen, dass im Zusammenhang mit dem provokatorischen Verhalten der westlichen Militärangehörigen bei ihren Fahrten im demokratischen Berlin bei den betreffenden Organen der DDR keine Klarheit darüber besteht, welche Maßnahmen und Mittel sie anwenden können, um gegen die ständig zunehmende Verletzung und Missachtung der Gesetze der DDR durch Militärangehörige der westlichen Besatzungsmächte in Westberlin vorgehen zu können.12

  1. Zum nächsten Dokument Sprengstoffanschlag und geplante Sprengstoffanschläge in Ostberlin

    17. Juni 1963
    Einzelinformation Nr. 374/63 über einen Sprengstoffanschlag in der Nacht vom 16. zum 17. Juni 1963 und über zwei weitere geplante Sprengstoffanschläge in der gleichen Nacht

  2. Zum vorherigen Dokument Direktor der Kinderklinik der Charité (1)

    7. Juni 1963
    Einzelinformation Nr. 365/63 über Prof. Dr. med. habil. Dieckhoff, Josef, Direktor der Kinderklinik der Charité und Professor mit Lehrstuhl für Kinderheilkunde an der Humboldt-Universität zu Berlin