Verhinderter Fluchtversuch am Grenzübergang Marienborn mit Lkw
29. August 1963
Einzelinformation Nr. 507/63 über einen verhinderten Grenzdurchbruch mittels Kfz am GKP Marienborn am 27. August 1963
Am 27.8.1963, gegen 22.25 Uhr, durchbrach der [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1938, wohnhaft Magdeburg, [Straße, Nr.], mit dem Sanitätskraftwagen des DRK Magdeburg (Kennzeichen HZ 55–04), von der Autobahn kommend, den ersten Schlagbaum am GKP Marienborn in Richtung Westdeutschland. Daraufhin wurde vom Posten der Zollverwaltung die Alarmanlage betätigt und von den übrigen Sicherungskräften das Feuer auf das Fahrzeug eröffnet.
Es wurden insgesamt 48 MPi- und sechs Pistolenschüsse auf das Fahrzeug abgegeben. Durch die Schusseinwirkung – Vorderreifen und Benzintank wurden zerschossen – kam der Sankra vom Typ Phänomen hinter dem durchbrochenen Schlagbaum (im Bereich des Grenzkontrollpunktes) zum Stehen.
Der Fahrer sprang aus dem Wagen und versuchte zu flüchten. Durch die erlittenen Schussverletzungen (an beiden Füßen) brach er jedoch ca. 3 m vom Fahrzeug entfernt zusammen und konnte festgenommen werden.
Wie die vom MfS geführten Untersuchungen ergaben, drang [Name 1], der als Kraftfahrer beim DRK Magdeburg beschäftigt war, am 27.8.1963, gegen 21.30 Uhr, in angetrunkenem Zustand in das Objekt des DRK in Magdeburg, Olvenstedterstraße ein und bemächtigte sich des dort abgestellten DRK-Sanitätskraftwagens. Die Versuche des Hausmeisters des Objektes, [Name 2], sowie des Hauptreferenten des DRK, [Name 3], den [Name 1] an seinem Vorhaben zu hindern, schlugen fehl. In der Auseinandersetzung mit den vorgenannten Personen äußerte [Name 1], dass er nur zwei Möglichkeiten habe, um seine Familienangelegenheiten zu regeln – entweder Selbstmord oder gewaltsamer Grenzdurchbruch.
[Name 1] durchbrach mit dem Lkw das geschlossene Tor des Objektes des DRK und fuhr in Richtung Olvenstedt zur Autobahn. Unmittelbar nachdem [Name 1] das DRK-Objekt verlassen hatte, benachrichtigte [Name 3] die Volkspolizei, die in Zusammenarbeit mit dem MfS entsprechende Fahndungsmaßnahmen einleitete.
Nach erfolgter Festnahme wurde [Name 1] in die Medizinische Akademie Magdeburg eingeliefert. Den Angaben der Ärzte zufolge ist [Name 1] aufgrund der erlittenen Verletzungen an beiden Beinen noch nicht vernehmungsfähig.
Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen liegt das Motiv der Tat in den zerrütteten familiären Verhältnissen. Die Untersuchungen der konkreten Ursachen und Umstände sind jedoch noch nicht abgeschlossen.