Verlust von 4 Sonderausweisen bei der Volksmarine
24. September 1963
Einzelinformation Nr. 567/63 über den Verlust von 4 Sonderausweisen in der Dienststelle für Spezialbewaffnung der Volksmarine in Kühlungsborn, [Bezirk] Rostock
Bei einer Kontrolle in der Dienststelle für Spezialbewaffnung der Volksmarine in Kühlungsborn wurde am 20.9.1963 festgestellt, dass vier Sonderausweise, die zum Betreten der Wirtschaftszone des Objektes berechtigen, fehlen. Dabei handelt es sich um die Ausweise der Angehörigen des Wachzuges Maat [Name 1, Vorname], Matrose [Name 2, Vorname], Matrose [Name 3, Vorname] und Matrose [Name 4, Vorname].
Die drei letztgenannten NVA-Angehörigen verließen am 10.9.1963 nach Abgabe des Sonderausweises und Erhalt ihres Dienstausweises die Dienststelle und begaben sich zum Ausgang nach Kühlungsborn. Nach ihrer Rückkehr zum Objekt, gegen 2.00 Uhr, wurde das Fehlen der Sonderausweise festgestellt, ohne dass darüber Meldung erstattet und die erforderlichen Such- und Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet wurden. In der Folgezeit konnten die NVA-Angehörigen das Objekt ohne Sonderausweis betreten, weil sie den diensthabenden Posten bekannt waren. Erst am 19.9.1963, 20.00 Uhr, wurde dem OvD der Verlust der Ausweise gemeldet und durch eine am 20.9.1963 durchgeführte Kontrolle der Verlust eines weiteren Sonderausweises bekannt. Durch die sofort eingeleiteten Untersuchungsmaßnahmen konnte der Ausweis des Maats [Name 1] im Objekt aufgefunden werden, während der Verbleib der restlichen drei Ausweise noch ungeklärt ist. Durch die Verzögerung der Verlustmeldung werden die Untersuchungen besonders erschwert, da auch die am 10.9.1963 eingesetzten Posten keine konkreten Hinweise mehr über den Umstand der Ausweisverluste geben können.
Nach den bisherigen Feststellungen liegen die Ursachen für den Verlust der Sonderausweise vor allem in einer äußerst mangelhaften militärischen Disziplin und Ordnung und in einer völlig unzureichenden Kontrolle durch die Leitung der Dienststelle begründet. In der Untersuchung wurde z. B. festgestellt, dass die Ausweise nicht unter Verschluss aufbewahrt und im Technischen Kontrollpunkt (TKP) kein Nachweis über die Ausgabe der Sonderausweise geführt wurde. War der TKP unbesetzt, so entnahm sich jeder selbst seinen Ausweis.
Die große Vernachlässigung der Wachsamkeit zeigt sich weiterhin darin, dass die Ausweise nicht immer persönlich an die zum Betreten des Objektes befugten Personen ausgegeben wurden, sondern oft einzelne Angehörige die Ausweise für mehrere Personen mitnehmen konnten. Über die Benutzung der Ausweise fehlte daher jegliche Kontrolle. Von der Leitung der Dienststelle wurden die Posten im TKP nur ungenügend kontrolliert und keine Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Ausweise und zur Nachweisführung getroffen.
Durch das MfS werden im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen weitere Untersuchungen geführt. Gleichzeitig wurden sämtliche Ausweise eingezogen und verändert und Maßnahmen zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherung des Objektes eingeleitet.