Zugentgleisung im Kreis Templin, Bezirk Neubrandenburg
26. September 1963
Einzelinformation Nr. 578/63 über die Entgleisung eines Wagens des D-Zuges 169 (Karl-Marx-Stadt – Wolgast-Hafen) zwischen den Bahnhöfen Hammelspring und Templin am 26. September 1963
Am 26.9.1963, 6.04 Uhr, entgleiste der an zweiter Stelle hinter der Lok laufende Wagen des D-Zuges 169 (verkehrt zwischen Karl-Marx-Stadt und Wolgast-Hafen) zwischen den Bahnhöfen Hammelspring und Templin mit einem Drehgestell. Als Unfallursache wurde ein Schienenbruch ermittelt. (Aus dem Gleis waren 1,5 m Schiene herausgebrochen.) Von den im Zug befindlichen Reisenden wurde niemand verletzt. Größerer Sach- und Personenschaden wurde durch die schnelle Reaktion des Lok-Führers verhindert, der den Schienenbruch rechtzeitig bemerkte und sofort die Schnellbremsung einleitete. Dadurch wurde die Gefahrenstelle mit stark verminderter Geschwindigkeit befahren. Die Reisenden wurden anschließend in einem bereitgestellten Reserve-Wagenpark weiterbefördert.
Bei der Untersuchung des Unfalls wurden folgende Hinweise über den erneuerungsbedürftigen Oberbau der Strecke Löwenberg – Templin – Prenzlau bekannt:
Die letzte technische Überprüfung des Streckenabschnittes Hammelspring – Templin durch die Deutsche Reichsbahn fand im Jahre 1962 statt. Dabei wurde bereits festgestellt, dass sich Richtung und Höhenlage der Gleise in einem ungenügenden Zustand befanden. Aus diesem Grunde ist der genannte Streckenabschnitt nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zugelassen. (Die Spurweite ist noch befriedigend.) Durchschnittlich treten auf dem Streckenabschnitt Hammelspring – Templin im Vierteljahr ein bis zwei Schienenbrüche auf. Allein in den Monaten Januar und März 1963 waren es jedoch insgesamt 13. Diese Schienenbrüche wurden rechtzeitig durch Streckenwärter bemerkt, sodass es zu keinen Unfällen kam.
(Auf dem Streckenabschnitt Löwenberg – Templin verkehren außer Güterzügen täglich zwei D-Zug-Paare und sechs Personenzugpaare.)