Angriff auf zwei Angehörige der Transportpolizei
8. Dezember 1964
Einzelinformation Nr. 1090/64 über einen Angriff auf zwei Angehörige der Transportpolizei durch jugendliche Rowdys in Plauen, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt, am 7. Dezember 1964
Am 7.12.1964, gegen 0.30 Uhr, befand sich die Streife der Transportpolizei (in Zivil) Oberwachtmeister [Name 1] / Oberwachtmeister [Name 2] auf einem Streifengang in der Nähe des Bahnhofes in Plauen, wobei sie auf eine Gruppe streitender Jugendlicher traf. Die Transportpolizisten wurden dabei von zwei Jugendlichen angepöbelt, setzten jedoch, ohne darauf einzugehen, ihren Streifengang fort. Auf dem Rückweg zum Bahnhof trafen die Trapo-Angehörigen am Platz der Roten Armee wiederum auf die Jugendlichen, wobei sie von einigen Jugendlichen angerempelt und mit Schneebällen beworfen wurden. Nachdem sich die Trapo-Angehörigen ordnungsgemäß ausgewiesen und die Rowdys zur Ruhe ermahnt hatten, wurden sie von den Jugendlichen weiter verfolgt. An der Ecke Friedensstraße wurde der Oberwachtmeister [Name 1] von mehreren Personen dieser Gruppe hinterrücks überfallen und niedergeworfen. Dabei wurde ihm die Pistole (Makarow) aus dem Halfter gerissen. Oberwachtmeister [Name 2], der einige Meter vor [Name 1] ging, gab sofort nach Bemerken des Überfalls einen Warnschuss ab, sodass die Rowdys vom Oberwachtmeister [Name 1] abließen. Der Jugendliche, der sich der Waffe des Oberwachtmeister [Name 1] bemächtigt hatte, versuchte sich zu entfernen und gab dabei acht Schuss in Richtung des Transportpolizei-Angehörigen ab. Mithilfe eines weiteren VP-Angehörigen, der sich aufgrund der Schießerei an den Ort der Handlung begab, konnten alle beteiligten Personen festgenommen und dem VPKA Plauen zugeführt werden.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben Folgendes: Bei der Gruppe handelt es sich um sieben Personen im Alter von 21 bis 26 Jahren, die in der Gaststätte »Casino« in Plauen größere Mengen Alkohol zu sich genommen hatten. Auf dem Heimweg kamen sie zunächst mit zwei Ehepaaren in Streit, ohne dass es zu größeren Auseinandersetzungen führte. Die zum gleichen Zeitpunkt vorbeikommende Trapo-Streife wurde ebenfalls angepöbelt und, weil sie nicht darauf reagierte, anschließend verfolgt.
Als Initiator trat dabei der in Zivil befindliche Bereitschaftspolizist [Name 3, Vorname] (1. Bereitschaft Schwerin-Basdorf)1 auf, der bei der Festnahme auch im Besitz der Pistole des Oberwachtmeisters [Name 1] war. Er übergab die Pistole mit dem Bemerken, sie einem unbekannten Bürger abgenommen zu haben. Zu diesem Vorgang gibt er weiter an, am Platz der Roten Armee bei zwei Personen Pistolen festgestellt zu haben. Dabei sei ihm die Vermutung gekommen, dass es sich um einen ungesetzlichen Waffenbesitz handeln könne. Deshalb habe er gemeinsam mit den anderen die Personen gestellt und ihnen die Pistolen abgenommen. [Name 3] hat bereits am 10.10.1963 mit anderen Jugendlichen eine Fahne abgerissen und ist auch als Mitinitiator bei anderen rowdyhaften Handlungen in Erscheinung getreten.
Alle Beteiligten sagen übereinstimmend aus, dass die Handlung keinen organisierten Charakter trug. Die Untersuchungen werden fortgesetzt.