Aufklärung einer Flugblattverbreitung
17. Juni 1964
Einzelinformation Nr. 493/64 über die Aufklärung der feindlichen Flugblattverbreitung im Raum Teltow und Stahnsdorf, Kreis Potsdam
Am 11.6.1964, gegen 3.00 Uhr, wurden durch die Grenzsicherungskräfte der NVA im Abschnitt Kleinmachnow, Nähe Max-Reimann-Werk, die Personen [Vorname Name], geboren [Tag, Monat] 1944 in Berlin, Beruf: Wasserbaufacharbeiter, zuletzt Hilfsschwimmmeister im Schwimmbad Stahnsdorf, wohnhaft Stahnsdorf, [Straße, Nr.], und Hans-Uwe Engelmann, geboren [Tag, Monat] 1946 in Stahnsdorf, Oberschüler an der EOS Stahnsdorf, wohnhaft Stahnsdorf, [Straße, Nr.], wegen versuchten Grenzdurchbruchs festgenommen. ([Name] wurde aus der 6. Klasse entlassen. Seine Eltern sind im NVA-Objekt Stahnsdorf als Verkaufskräfte tätig und weder im Wohngebiet noch auf der Arbeitsstelle negativ in Erscheinung getreten. Parteipolitisch sind sie nicht organisiert. Bei dem Engelmann handelt es sich um einen leistungsschwachen und versetzungsgefährdeten Oberschüler. Seit 1961 gehört er der FDJ ohne Wahlfunktion an. Der Vater des Engelmann ist als Schwimmmeister im Schwimmbad Stahnsdorf tätig und gehört keiner politischen Partei an. Die Mutter des E. arbeitet als Kassiererin im Lichtspiel-Theater Stahnsdorf. Über die Eltern des E. sind ebenfalls keine negativen Momente bekannt.)
Die vom MfS aufgrund operativer Hinweise geführten Untersuchungen erbrachten den Beweis, dass beide Personen, zum Teil gemeinschaftlich handelnd, für die Verbreitung selbstgefertigter Flugblätter im Raum Teltow/Stahnsdorf, Kreis Potsdam, zum 14. Jahrestag der DDR 1963,1 im Januar 1964 und am 30.4.1964 verantwortlich sind.
Insgesamt wurden von ihnen, insbesondere von Schick, 500 Stück Flugblätter angefertigt und 450 davon durch Ankleben an Fensterscheiben und Häuserwänden, Einstecken in Hausbriefkästen und Ablage auf den Straßen verbreitet.
Am 14. Jahrestag der DDR 1963 fertigte [Name] 100 Hetzschriften (Größe DIN A5) mittels Kinderdruckkasten an, die sich gegen den Aufbau des Sozialismus in der DDR und die gesellschaftlichen Verhältnisse richteten und verbreitete sie in Teltow und Stahnsdorf. Ebenfalls durch [Name] wurden am 12.1.1964 wiederum 100 Stück Hetzzettel mit gleichem Druckkasten angefertigt und verbreitet, wobei sich der Inhalt dieser Flugblätter vor allem gegen den Staatsratsvorsitzenden richtete. Zur Vorbereitung und Durchführung einer Flugblattaktion am 30.4.1964 gewann [Name] den Engelmann. Gemeinschaftlich handelnd fertigten sie mit dem Kinderdruckkasten 300 Hetzschriften (Größe DIN A5) an, die sich inhaltlich gegen den 1. Mai und die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR richteten. 250 Hetzschriften verbreiteten sie gemeinsam im Raum Teltow/Stahnsdorf. Die übrigen 50 Hetzflugblätter wollen sie angeblich vernichtet haben.
Weiter planten [Name] und Engelmann anlässlich des 17.6.1964 sowie des 15. Jahrestages der DDR erneut Flugblatt-Aktionen in noch größerem Umfang. In Vorbereitung der von ihnen geplanten Flugblattaktion zum 17.6.1964 fertigten [Name] und Engelmann gemeinsam 200 Stück Hetzflugblätter an, in denen Hetzparolen zum 17.6. und gegen die in der DDR 1963 durchgeführten Wahlen enthalten sind. Diese Flugblätter wollten sie am 16.6.1964 im Raum Stahnsdorf/Teltow zur Verteilung bringen.
Anfang Juni 1964 wurde von den Eltern des [Name] aufgrund in der Wohnung vorgefundener Hetzflugblätter – die o. g. zum 17.6. vorbereiteten – festgestellt, dass ihr Sohn Hersteller dieser Hetzmaterialien ist. Die Eltern des [Name] hatten daraufhin mit ihrem Sohn eine längere Auseinandersetzung, in deren Verlauf sie die Herstellung weiterer Flugblätter verboten und den Sohn aufforderten, das vorhandene Hetzmaterial zu vernichten. ([Name] gibt an, die Hetzschriften inzwischen auch vernichtet zu haben. Nähere Überprüfungen werden noch geführt.) [Name] verließ nach dieser Auseinandersetzung mit seinen Eltern aus Furcht, die Eltern könnten Anzeige gegen ihn erstatten, für einige Tage das Elternhaus. (Eine Anzeige wurde von den Eltern des [Name] nicht erstattet.) [Name] verständigte weder seine Eltern über sein gemeinschaftliches Handeln mit Engelmann, noch Engelmann über die Auseinandersetzung mit seinen Eltern.
Aus Furcht, die Sicherheitsorgane könnten infolge der Auseinandersetzung mit seinen Eltern von seinen feindlichen Handlungen Kenntnis erhalten, überredete [Name] den Engelmann am 10./11.6.1964, mit ihm gemeinsam illegal die Staatsgrenze der DDR zu überschreiten, bei deren Versuch beide von den Grenzsicherungsorganen festgenommen wurden.
Beide Beschuldigte begründen ihre Handlungsweise mit ihrer feindlichen Einstellung gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR. Sie geben an, fortgesetzt die gegen die DDR gerichteten feindlichen Sendungen des RIAS und SFB, wie z. B. die Sendungen »Aus der Zone für die Zone«2, abgehört zu haben, wobei sie zu der Meinung gelangt seien, die Politik der DDR befände sich im Widerspruch zu den Interessen der Bevölkerung der DDR. Ihre feindlichen Handlungen hätten sie mit dem Ziel durchgeführt, bei der Bevölkerung die Existenz einer sogenannten Widerstandsgruppe vorzutäuschen.
Zur weiteren Aufklärung der Vorkommnisse werden vom MfS weitere Untersuchungen durchgeführt, insbesondere auch in der Richtung, inwieweit Hintermänner zur Beeinflussung der Jugendlichen beigetragen haben.