Ermordung eines Lehrers in Grabow
27. Juni 1964
Einzelinformation Nr. 522/64 über die Ermordung eines Lehrers in [Ort], am [Tag, Monat] 1964 durch einen Schüler
In den Abendstunden des [Tag, Monat] 1964 wurde der [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1924 in Angermünde, wohnhaft in [Wohnort], Lehrer an der Polytechnischen Oberschule [Schulort], Mitglied der SED, ermordet.
Als Täter wurde am [Tag, Monat] 1964 der Jugendliche [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948 in [Wohnort], wohnhaft in [Wohnort], Schüler der 9. Klasse der Polytechnischen Oberschule in [Schulort], ermittelt.1 [Name 2] hat die Tat in vollem Umfang gestanden. Die vorliegenden Beweise bestätigen das Geständnis.
Die Untersuchungen des Tatmotivs sowie des Tatherganges ergaben Folgendes: [Name 2] wurde am [Tag, Monat] 1964 von seinem Klassenlehrer [Name 1] unterrichtet, dass er am Abend des gleichen Tages mit den Eltern des [Name 2] eine Aussprache durchführen wolle, da [Name 2] auf mehreren Entschuldigungszetteln die Unterschrift seiner Eltern gefälscht hatte. Nach Angaben des [Name 2] fürchtete er sich vor dieser Aussprache und wollte diese unter allen Umständen verhindern. Er begab sich deshalb am [Tag, Monat] 1964, gegen 18.00 Uhr, mit dem Fahrrad nach [Ort] zu einer Familie [Name 3], wo [Name 1] gerade eine Elternaussprache durchführte. Dabei nahm [Name 2] bereits einen Spaten mit, den er auf dem Wege nach [Ort] in einem Roggenfeld versteckte. In [Ort] überredete [Name 2] den [Name 1], nicht mit zu seinen Eltern zu kommen, da seine Mutter eine Besorgung zu erledigen hätte. [Name 2] und [Name 1] legten den Weg nach dem [Wohnort] gemeinsam zurück. [Name 2] benutzte dabei ein Fahrrad, [Name 1] ein Motorrad. Nach eigenen Angaben hatte [Name 2] anfangs noch die Absicht, [Name 1] entweder zu überreden, den Elternbesuch zu unterlassen oder durch eine Körperverletzung diesen Besuch zu verhindern.
In Höhe des Tatortes stach jedoch [Name 2] mit einem Trokadeur (ca. 20 cm langer Dorn mit Griffstück) [Name 1] in den linken Brustkorb, wodurch letzterer mit dem Motorrad zu Fall kam. Daraufhin brachte [Name 2] dem [Name 1] noch weitere 23 Stichverletzungen bei und zertrümmerte anschließend mit einem Feldstein die Schädeldecke des Opfers.
Die Leiche und die Aktentasche des Geschädigten vergrub [Name 2] im Wald, die Ausweispapiere des [Name 1] nahm er mit nach Hause. Das Tatwerkzeug warf er weg und lehnte das Motorrad gegen einen Baum.
Die durchgeführten Ermittlungen sowie der Obduktionsbefund bestätigen die Angaben des [Name 2]. [Name 2] zeigte während der gesamten bisherigen Untersuchung keine innere Regung. Der Täter hatte in der Gemeinde einen guten Leumund.
Die Eltern des [Name 2] sind seit vier Jahren LPG-Mitglieder, nachdem sie ab 1946 eine Neubauernsiedlung bewirtschafteten. Beide vollbringen in der LPG gute Arbeitsleistungen. Der Vater ist Mitglied der DBD, leistet jedoch keine politische Arbeit.