Fehlleitung eines Waggons aus sowjetischem Munitionstransport (1)
17. Dezember 1964
Einzelinformation Nr. 1124/64 über falsch geleitete Waggons mit Munition der Sowjetarmee
Am 14.12.1964 wurde im Zementwerk Karsdorf/Nebra zwischen Leerwagen ein mit Panzermunition beladener Waggon festgestellt, der für das Versorgungslager der Sowjetarmee in Naumburg/Saale bestimmt war.
Die Untersuchungen ergaben Folgendes: Am 14.12.1964, gegen 7.37 Uhr, lief im Bahnhof Naumburg/Ost der Sonderzug 19044 ein. Der Transport bestand aus zehn Rungenwagen, beladen mit Fahrzeugen, und fünf gedeckten Güterwagen. Nach Ankunft des Zuges auf dem Bahnhof Naumburg/Ost wurde durch den sowjetischen Transportleiter angewiesen, zwei von ihm bestimmte gedeckte Güterwagen vom Zug abzuhängen und in das sowjetische Arsenal zu überführen. Bei diesem Vorgang war der sowjetische Transportleiter zugegen. Die restlichen drei gedeckten Waggons wurden dem Wagendienst des Bahnhofes Naumburg/Ost zurückgegeben, wobei der sowjetische Transportleiter bemerkte, dass es sich um sogenannten Schutzwagen gehandelt hätte, die nicht mehr benötigt würden.
Aufgrund dieser Rückgabe wurde vom Wagendienst des Bahnhofes über die Waggons weiter verfügt. Die Wagen wurden als leer bezettelt und je ein Wagen nach Karsdorf (Zementwerk), Krauschwitz und Naumburg-Hauptbahnhof überführt.
Gegen 11.30 Uhr erschien der sowjetische Transportleiter beim Dienstvorsteher des Bahnhofes Naumburg/Ost und teilte mit, dass er die Waggons verwechselt habe und die in das Arsenal überführten Wagen leer waren. Er bat gleichzeitig um Unterstützung, die beiden Munitionswagen aufzufinden und zurückzuführen.
Bei der sofort eingeleiteten Kontrolle wurden beide Munitionswaggons festgestellt und Maßnahmen zur Zurückführung bzw. Entladung durch Einheiten der Sowjetarmee aus Naumburg eingeleitet.
Die geführten Untersuchungen ergaben, dass ein schuldhaftes oder bewusstes Handeln zu einer Wagenfehlleitung durch die Angehörigen der Deutschen Reichsbahn nicht vorliegt. Der sowjetische Transportleiter hat die ins Arsenal zu überführenden Waggons selbst bestimmt und die restlichen Wagen an die Deutsche Reichsbahn als Leerwagen zur weiteren Verfügung zurückgegeben.