Festnahme von zwei Deserteuren der Volksarmee der ČSSR
22. September 1964
Einzelinformation Nr. 799/64 über die Festnahme von zwei Deserteuren der Volksarmee der ČSSR in Raum Crostau, [Kreis] Bautzen, am 18. September 1964
Von Organen der ČSSR wurden wir informiert, dass zwei bewaffnete Banditen in den Morgenstunden des 15.9.1964 von der ČSSR aus in das Gebiet der DDR eingedrungen sind. Im Ergebnis sofort eingeleiteter umfangreicher Fahndungsmaßnahmen durch die Organe der DDR wurden diese Personen am 18.9.1964, gegen 19.30 Uhr, im Raum südwestlich von Crostau, [Kreis] Bautzen, [Bezirk] Dresden, durch die VP-Bereitschaft festgenommen. Es handelt sich bei ihnen um die Deserteure der Volksarmee der ČSSR [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1944 in Opruno, Wehrpflichtiger seit 1.10.1963, Soldat im Pionier-Bataillon 6333, und [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1945 in Trmice, Wehrpflichtiger seit 1.10.1963, Soldat im Pionier-Bataillon 6173.
Die Deserteure hatten bereits am 15.9.1964 bei dem Versuch der Festnahme den VP-Anwärter, geboren [Tag, Monat] 1940, wohnhaft in Dresden N 6, [Straße, Nr.], 8. VP-Bereitschaft Dresden, durch 39 gezielte Schüsse aus MPi tödlich verletzt. (Die zuständigen Organe der ČSSR wurden von der Festnahme informiert.)
In der bisherigen Untersuchung wurde festgestellt, dass beide bereits vorbestraft sind und [Name 1] vor seinem Eintritt in die Armee wegen Diebstahl und Landstreicherei drei Jahre inhaftiert gewesen ist und gegenwärtig ein erneutes Strafverfahren gegen ihn läuft. [Name 1] hat Anfang 1964 einen Lkw entwendet, mit diesem einen Unfall verursacht, wobei ein Schaden von 28 000 Kronen entstand. Die Gerichtsverhandlung gegen [Name 1] war für den 16.9.1964 festgesetzt. [Name 2] erhielt am 25.8.1964 eine 21-tägige und [Name 1] am 2.9.1964 eine 10-tägige Arreststrafe wegen unerlaubter Entfernung von der Gruppe. Durch die gemeinsame Unterbringung in einer Arrestantenzelle wurden sie näher miteinander bekannt. Dabei fassten sie den Entschluss, nach Verbüßung ihrer Arreststrafe gemeinsam zu desertieren und über das Gebiet der DDR nach Westdeutschland zu gelangen. Entsprechend ihren Festlegungen drangen [Name 1] und [Name 2] am 14.9.1964, gegen 24.00 Uhr, in das unbewachte Waffenlager ihrer Einheit ein und entwendeten zwei MPi »M 58«,1 eine Pistole, Kaliber 7.62 mm, 18 Magazine für die MPi, ca. 600 Schuss Munition für MPi und Pistole, zwei Bajonette, acht Übungshandgranaten und einen Feldstecher. Anschließend entwendeten sie einen Lkw, Typ Tatra 111,2 und fuhren in Richtung Grenze.
Am 15.9.1964, gegen 6.00 Uhr, trafen sie in Rumburk ein, wo sie den Lkw auf dem Marktplatz abstellten und anschließend die Grenze zur DDR überschritten.
Bis zu ihrer Festnahme am 18.9.1964 durch die Sicherheitsorgane der DDR hielten sie sich in Wäldern im Grenzgebiet und im Raum Crostau, [Kreis] Bautzen, auf.
Nach Abschluss der Untersuchungen wird das Verfahren dem Generalstaatsanwalt zur Anklageerhebung vor dem zuständigen Gericht der DDR übergeben.