Flucht im Raum Hermannsfeld
8. Dezember 1964
Einzelinformation Nr. 1092/64 über einen schweren Grenzdurchbruch im Raum Hermannsfeld, [Kreis] Hildburghausen, [Bezirk] Suhl, in der Nacht vom 5. zum 6. Dezember 1964
Am 6.12.1964, gegen 6.00 Uhr, wurden im Bereich Hermannsfeld, [Kreis] Hildburghausen, [Bezirk] Suhl, Spuren von mehreren Personen in Richtung DDR – Westdeutschland festgestellt.
Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass in den späten Abendstunden des 5.12.1964 im genannten Abschnitt die Jugendlichen [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1946, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], Kfz-Lehrling in der PGH »Motor«, Meiningen (Rückkehrer), [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1948, wohnhaft Meiningen, [Straße, Nr.], Schlosserlehrling beim VEB Kraftverkehr Meiningen, [Name 3, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Vachdorf/Meiningen, Schlosserlehrling im RAW Meiningen (Rückkehrer), [Name 4, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Untermaßfeld/Meiningen, Schlosserlehrling im RAW Meiningen, und eine weitere noch unbekannte Person die Staatsgrenze nach Westdeutschland durchbrochen haben.
[Name 1] hatte bereits einmal am 16.10.1963 die DDR im gleichen Grenzabschnitt verlassen. (Als Ursache führte er Auseinandersetzungen seitens der Lehrfirma mit ihm wegen disziplinlosen Verhaltens an. Er war damals als Kfz-Lehrling bei Simson in Suhl beschäftigt.) Am 9.11.1963 kehrte er aus Westdeutschland zurück. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater des [Name 1] 1. Kreissekretär der SED-Kreisleitung Meiningen. Gegenwärtig ist der Vater Mitarbeiter der Bezirksleitung der SED in Suhl.
[Name 4, Vorname] war am 16.12.1963 wegen Vorbereitung zum illegalen Verlassen der DDR angefallen. Er hatte sich mit zwei anderen männlichen Personen nach Sülzhayn begeben, in der Absicht, die Staatsgrenze nach Westdeutschland zu durchbrechen. Im Grenzgebiet traten sie jedoch von ihrem Vorhaben zurück. Der Vater des [Name 4] ist Hauptmann der VP und Polit-Stellvertreter in der Strafvollzugsanstalt Untermaßfeld.
[Name 3, Vorname] überschritt ebenfalls am 9.11.1963 im o. g. Abschnitt die Staatsgrenze nach Westdeutschland und kehrte am 11.2.1964 zurück. Zum illegalen Verlassen der DDR soll er von anderen Personen, die ebenfalls republikflüchtig geworden sind, überredet worden sein.
Nach den bisherigen Untersuchungen gibt es außer dem bereits angeführten kurzfristigen Verlassen der DDR bzw. den Vorbereitungshandlungen des [Name 4] keine Hinweise auf eine Teilnahme an negativen bzw. feindlichen Gruppierungen oder Handlungen.
Die Untersuchungen zur Ermittlung eventuell weiterer beteiligter Personen sowie der näheren Ursachen, Umstände und Zusammenhänge des Grenzdurchbruchs werden fortgesetzt.