Großbrand in der Gemeinde Alt Meteln
8. August 1964
Einzelinformation Nr. 632/64 über einen Großbrand in der Gemeinde Alt Meteln, [Bezirk] Schwerin, am 7. August 1964
Am 7.8.1964, gegen 12.00 Uhr, brach in einer Scheune der LPG Typ III1 »Freies Leben« in Alt Meteln, [Bezirk] Schwerin, ein Brand aus, der sich, durch Trockenheit, Windverhältnisse und Wassermangel begünstigt, zu einem Großbrand entwickelte. Trotz sofortigem Einsatz von vier Freiwilligen Feuerwehren und sechs weiteren Löschzügen wurden
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2 kombinierte Stallscheunen (LPG),
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1 kombiniertes Wohn- und Stallgebäude (LPG),
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1 Wohngebäude (LPG),
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2 kleine Schweineställe (LPG),
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1 Holzschuppen (LPG),
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1 Scheune (Privateigentum)
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und ca. 900 dt. Heu vernichtet.
Nach vorläufiger Übersicht beträgt der Schaden
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insgesamt 281 000 MDN, davon
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200 000 MDN an Gebäuden,
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70 000 MDN an Hausrat,
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6 000 MDN an Heu,
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5 000 MDN an landwirtschaftlichen Geräten.
In der Untersuchung wurde als Ursache Brandlegung durch Kinder ermittelt. Als Brandverursacher wurden [Vorname 1 Name], geboren [Tag, Monat] 1954 [und] [Vorname 2 Name], geboren [Tag, Monat] 1956 festgestellt, die während der Abwesenheit der Eltern Streichhölzer aus der elterlichen Wohnung entnahmen und damit in der Scheune spielten. Die Scheune war unverschlossen, obwohl nach einer schriftlichen Festlegung der LPG der Feldbaubrigadier für das Schließen der Scheune und anderer landwirtschaftlicher Gebäude verantwortlich zeichnet. Wie weiter festgestellt wurde, haben beide Kinder in der Vergangenheit schon des Öfteren mit Streichhölzern in der Scheune gespielt und »Lagerfeuer« angelegt, die bisher immer von ihnen selbst wieder gelöscht werden konnten. Anschließend haben sie die Brandstellen mit Stroh und Heu abgedeckt, sodass die Brandstiftungen bisher nicht bemerkt wurden.
Die Eltern der Kinder befanden sich zur Tatzeit auf Arbeit. Beide sind parteilos und werden als gute Genossenschaftsbauern beurteilt.