Großbrand in der LPG »Roter Stern« in Schmargendorf
10. Juli 1964
Einzelinformation Nr. 558/64 über einen Großbrand in der LPG Typ III »Roter Stern« in Schmargendorf, Kreis Angermünde, Bezirk Frankfurt/O.
Am 7.7.1964, gegen 24.00 Uhr, wurde in der Scheune des LPG-Bauern [Name 1] ein Brand bemerkt, von dem zu diesem Zeitpunkt die gesamte Scheune erfasst war. Außer dem verspäteten Bemerken verzögerte sich auch noch der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr, weil erst nach ca. einer Stunde Wasser zur Brandbekämpfung zur Verfügung stand, sodass die Scheune und ein angrenzendes Stallgebäude vollkommen vernichtet wurden. Die in der Scheune untergebrachten 52 Aufzuchtrinder der LPG konnten nicht mehr gerettet werden, während die im Stallgebäude untergebrachten Jungrinder noch in Sicherheit gebracht werden konnten.
Der Freiwilligen Feuerwehr gelang es nur mit äußerster Anstrengung, die beiderseits vom Brandherd angrenzenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude vor einem Übergreifen des Brandes zu bewahren.
Der Schaden beträgt rd. 90 TDM. Das Rinderaufzuchtprogramm der LPG wird wesentlich beeinträchtigt.
Sofort eingeleitete Untersuchungen zur Brandursache schließen technische Mängel aus.
Die eingeleiteten Ermittlungen zum Täter führten zur Festnahme des [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1939 in Stettin, wohnhaft Schmargendorf, [Kreis] Angermünde, Traktorist der LPG Typ III1 »Roter Stern«, verheiratet, ein Kind, parteilos.
Der Täter befand sich am Abend des 7.7.1964 in der Konsumgaststätte des Ortes und trank Bier und Schnaps. Nach 23.00 Uhr verließ er die Gaststätte, um angeblich austreten zu gehen. Er begab sich jedoch von der Gaststätte zum Gehöft des LPG-Bauern [Name 1] und zündete in der Scheune lagerndes Stroh durch Streichhölzer an. Anschließend kehrte er in die Gaststätte zurück und beteiligte sich nach der Alarmauslösung aktiv an den Lösch- und Bergungsarbeiten.
In der Vernehmung gab [Name 2] den vorsätzlichen Entschluss zur Brandstiftung zu, ohne bisher ein Motiv für seine Handlung zu nennen.
Über den Täter ist bereits bekannt gewesen, dass er in der Vergangenheit nach dem Genuss von Alkohol zwei Einbrüche im Ort verübte und in einem Schuppen einen Brand legte. Diese Vorkommnisse wurden wegen Geringfügigkeit nicht weiter geahndet.
Er steht außerdem in Verdacht, fahrlässig oder vorsätzlich im Jahre 1963 einen Böschungsbrand verursacht zu haben. Nach seinen eigenen Angaben will er sich nach einem Nachtpflügen an dem Feuer aufgewärmt haben.
Der Täter verließ vor dem 13.8.1961 illegal die DDR und hielt sich ca. 14 Tage in Westberlin auf. Während dieser Zeit ist er nach eigenen Angaben von verschiedenen Geheimdiensten verhört worden.
Weitere Untersuchungen, insbesondere zur Ermittlung der Tatmotive, werden gegenwärtig noch geführt.