Großbrand in Lack- und Kunstharzfabrik Schönebeck
3. Dezember 1964
Einzelinformation Nr. 1078/64 über den Großbrand im VEB Lack- und Kunstharzfabrik Schönebeck, [Bezirk] Magdeburg, am 26. November 1964
Am 26.11.1964, gegen 15.10 Uhr, entstand in der Produktionshalle des VEB Lack- und Kunstharzfabrik Schönebeck, [Bezirk] Magdeburg, ein Großbrand.
Durch den Brand entstand ein Sachschaden von ca. 210 TMDN. Die Schadenssumme setzt sich wie folgt zusammen: 110 TMDN Gebäudeschaden, 100 TMDN Maschinen und Rohstoffe, wobei neben den Reaktionsbehältern besonders stark elektrische Anlagenteile und Steuerpulte beschädigt wurden. Die Produktion musste vorerst eingestellt werden. Voraussichtlich wird Mitte Dezember 1964 mit dem ersten reparierten Behälter und vier Wochen später mit einem zweiten Behälter die Produktion wieder aufgenommen werden können.
Die Untersuchungen über die Ursachen des Brandes ergaben: In der Produktionshalle werden die Grundstoffe für die Lackherstellung in Reaktionsbehältern aufbereitet. Durch den unterschiedlichen Wassergehalt der eingesetzten Stoffe – besonderes bei Kolophonium – entsteht die Möglichkeit, dass beim Ablauf der Reaktion in den Behältern eine Schaumbildung erfolgt. Die Schaumbildung hat zur Folge, dass z. B. Kolophonium mit in die Destillationsanlage mitgerissen wird und unter bestimmten Bedingungen die Kühler verstopft. Eine Verstopfung bewirkt den Druckanstieg in den Reaktionsbehältern.
Am 26.11.1964 wurde im Reaktionsbehälter 4 Kolophonium aufbereitet. Gegen 14.00 Uhr bemerkte der Chemiearbeiter [Name 1] das Eindringen von Kolophonium in den Kühler. Er löste das Verbindungsstück zwischen dem Reaktionsbehälter 4 und dem Kühler, um das im Kühler befindliche, sich verhärtende Kolophonium zu entfernen. Da ihm das Herauslösen des Kolophoniums nicht gelang, verständigte er zunächst den Werkleiter [Name 2]. Beide versuchten erneut die Störung zu beheben.
Während der Arbeiten von [Name 2] und [Name 1] kam es im Reaktionsbehälter 4 zu weiterer Schaumbildung und Druckanstieg. Obwohl als erste Gegenmaßnahme Dampf in den Behälter eingeblasen wurde, trat das Reaktionsprodukt aus, entzündete sich an einer Heizschlange und verbrannte unter Verpuffungserscheinungen. Dadurch wurden andere in der unmittelbaren Nähe befindliche brennbare Stoffe ebenfalls entzündet.
In der Zeit der Entstehung des Brandes überwachte der Chemiearbeiter [Name 1] allein den Produktionsprozess, da alle Arbeiter an einer Betriebsversammlung teilnahmen. Für die vollständige Wartung und Überwachung des Produktionsablaufes sind jedoch drei Arbeiter erforderlich. Bei einer vollständigen und richtigen Überwachung des Produktionsprozesses hätte die Störung rechtzeitig bemerkt und ohne schädliche Folgen beseitigt werden können.