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Mängel im politisch-moralischen Zustand der Grenzsicherungskräfte

28. Mai 1964
Einzelinformation Nr. 433/64 über einige Mängel und Schwächen im politisch-moralischen Zustand der Grenzsicherungskräfte an der Staatsgrenze zu Westberlin und Westdeutschland

Durch intensiven Kampf gegen alle Erscheinungen und Auswirkungen der politisch-ideologischen Diversion gelang es, den politisch-moralischen Zustand der NVA – besonders in den Grenztruppen – weiter zu verbessern und insbesondere die Fahnenfluchten1 wesentlich einzudämmen. Waren im Jahre 1962 noch 531 Fahnenfluchten zu verzeichnen, so erfolgten 1963 insgesamt 380 Fahnenfluchten aus der NVA, einschließlich des Kommandos Grenze. Der wesentliche Rückgang von 151 Fahnenfluchten (ca. 28,4 % gegenüber dem Vorjahr) ist besonders als Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen der Kommandeure und der Partei- und Politorgane der einzelnen Verbände und Diensteinheiten zu werten.

Im Verhältnis zum 1. Halbjahr 1963 (199 Fahnenfluchten) zeichnete sich im 2. Halbjahr (181 Fahnenfluchten) eine ständig rückläufige Tendenz ab, die auch in den ersten Monaten des Jahres 1964 anhielt, im März/April jedoch wieder anstieg.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ergibt sich folgendes Bild: [Tabelle 1]

[Monat]

1962

1963

Juli

42

54

August

57

44

September

33

25

Oktober

29

23

November

25

21

Dezember

37

14

[Tabelle 2]

[Monat]

1963

1964

Januar

39

5

Februar

25

5

März

22

9

April

39

17

An den insgesamt 380 Fahnenfluchten im Jahre 1963 waren beteiligt:

[Bereich]

Offiziere

Unteroffiziere

Soldaten

Gesamt

NVA/Kommando Grenze

2

59

221

282 = 74,2 %

Stadt-Kdr. Berlin

14

61

75 = 19,7 %

MB III

1

5

3

9 = 2,3 %

MB V

2

3

3

8 = 2,1 %

Volksmarine

2

1

3 = 0,8 %

LSK/LV

1

1

2 = 0,6 %

MfNV

1

1 = 0,3 %

Gesamt:

5

84

291

380

Der Anteil der Wehrpflichtigen (Einstellung ab 1.4.1962) beträgt im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fahnenfluchten 51,5 %. Der sozialen Herkunft nach waren

  • 232 Arbeiter,

  • 17 Angestellte,

  • 21 aus der Landwirtschaft,

  • zehn selbstständige Handwerker,

  • 335 gehörten der FDJ an und 44 waren Mitglied der SED.

Im Gegensatz zu früheren Jahren ist der Anteil mit abgeschlossener Schul- und Berufsausbildung unter den Fahnenflüchtigen größer geworden; so waren darunter:

  • sechs Abiturienten,

  • 23 mit 10-Klassen-Abschluss,

  • 204 mit 8-Klassen-Abschluss

  • und 255 mit erlerntem Beruf.

Bemerkenswert ist ferner, dass von den 380 Fahnenflüchtigen nur 26 in der DDR verheiratet sind. Der Hauptanteil der Fahnenflüchtigen (168) stand im 1. bis 2. Dienstjahr, 99 waren noch nicht ein Jahr Angehörige der NVA.

Beachtenswert ist vor allem der noch hohe Anteil (50 %) der Unter- und Postenführer an den Fahnenfluchten. Ihrer Dienststellung nach waren:

  • sechs Zugführer,

  • 74 Gruppenführer

  • und 111 Postenführer.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass der Einsatz als Unterführer bzw. die Beförderung zum Unteroffizier oftmals sehr früh und ohne jegliche Bewährung in der Praxis erfolgt. Zum Beispiel waren von den im November 1963 fahnenflüchtig gewordenen 19 Angehörigen der Grenztruppen neun als Unterführer eingesetzt und hatten den Dienstgrad Unterfeldwebel bzw. Unteroffizier. Elf der 19 Fahnenflüchtigen wurden erst im Mai 1963 eingestellt, davon vier, die in der relativ kurzen Zeit (sechs Monate) zum Unteroffizier befördert und als Gruppenführer in den Linieneinheiten eingesetzt wurden. Im Dezember 1963 wurden wiederum sechs Unteroffiziere fahnenflüchtig, die erst seit Mai 1963 der NVA angehörten.

Schwerpunkt bildeten die 7. und 11. Grenzbrigade (Magdeburg und Meiningen) mit je 56 und die 5. Grenzbrigade (Halle/Milde) mit 55 Fahnenfluchten.

Im Bereich der Stadtkommandantur Berlin bildete die 1. Grenzbrigade mit 33 Fahnenfluchten den absoluten Schwerpunkt.

Im Jahre 1963 erfolgten 58 Gruppenfahnenfluchten mit 123 NVA-Angehörigen, 1962 waren es 87 Gruppenfahnenfluchten mit 185 NVA-Angehörigen. (1964 erfolgten bisher vier Gruppenfahnenfluchten.)

Weiter beteiligten sich 1963 insgesamt 27 NVA-Angehörige an 26 Grenzdurchbrüchen, wobei die Genannten fahnenflüchtig wurden und 45 Bürger der DDR nach Westdeutschland bzw. Westberlin ausschleusten. Schwerpunkt war die Staatsgrenze West, wo 22 NVA-Angehörige gemeinsam mit 40 Zivilpersonen – meist Verwandten bzw. Bekannten – flüchtig wurden.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 496 beabsichtigte bzw. vorbereitete Fahnenfluchten verhindert werden, davon im Kommando Grenze 300, in den Einheiten der Stadtkommandantur Berlin 1978 und in den übrigen NVA-Einheiten 18.

Die stark rückläufige Tendenz in der Gesamtzahl der Fahnenfluchten und der verhinderten Fahnenfluchten ist neben einer besseren Auswahl der Kader besonders darauf zurückzuführen, dass sofort mit der Einberufung von Wehrpflichtigen zu den Grenztruppen eine ständige Aussonderung von solchen Soldaten erfolgt, die einen Unsicherheitsfaktor darstellen. Zum Beispiel wurden außer den bereits verhinderten Fahnenfluchten im Verlaufe des Jahres 1963 aus den Ausbildungseinheiten und Linienkompanien der Grenztruppen an der Staatsgrenze West 420 Vorschläge zur Herauslösung und den Nichteinsatz im Grenzdienst bzw. zur Entlassung aus der NVA unterbreitet und berücksichtigt. Im Bereich der Grenzbrigade Berlin wurden der Stadtkommandantur durch das MfS allein aus den Herbsteinstellungen 1963 ca. 300 Vorschläge zur Abversetzung aus Sicherheitsgründen unterbreitet.

Sichtbarer Ausdruck dieser u. a. Maßnahmen ist die insgesamt relativ niedrige Anzahl von Fahnenfluchten und verhinderten Fahnenfluchten in den ersten Monaten 1964, die allerdings seit März wieder eine ansteigende Tendenz aufweist.

In den ersten Monaten 1964 erfolgten

  • Januar: fünf Fahnenfluchten, davon eine in Berlin,

  • Februar: fünf Fahnenfluchten, davon zwei in Berlin,

  • März: neun Fahnenfluchten, davon keine in Berlin,

  • April: 17 Fahnenfluchten, davon drei in Berlin.

In mehreren Fällen wurden NVA-Angehörige fahnenflüchtig, die kurz vor ihrer Entlassung standen. Zum Beispiel sollten die am 23.4.1964 fahnenflüchtig gewordenen Gefreiten [Name 1] und [Name 2] (Kompanie Hoyersburg) nach abgeleisteter Dienstzeit am 28.4.1964 aus der NVA entlassen werden. Im März 1964 erfolgten eine Gruppenfahnenflucht und eine Fahnenflucht mit Schleusung von zwei Bürgern der DDR nach Westdeutschland.

Im April waren drei Gruppenfahnenfluchten (Staatsgrenze West) zu verzeichnen, weiter wurden von den Fahnenflüchtigen an der Staatsgrenze West acht Zivilpersonen und an der Grenze in Berlin zwei Zivilpersonen nach Westdeutschland bzw. Westberlin geschleust.

Die Untersuchungen der Fahnenfluchten zeigen, dass die Bestrebungen des Gegners zur Ausnutzung von Angehörigen der NVA/Grenztruppen für Personenschleusungen unter gleichzeitiger Fahnenflucht zugenommen haben. Zum Beispiel schleuste der Soldat [Name 3] (Kompanie Waddekath, GR Beetzendorf) während seines Urlaubs in der Nacht vom 10. zum 11.4.1964 seine Ehefrau und weitere vier Zivilpersonen aus Berlin nach Westdeutschland, wobei er selbst mit fahnenflüchtig wurde. Die Genannten fuhren mit einem Wagen des VEB Taxi, Berlin, sowie einem Motorrad in das Grenzgebiet ein und durchbrachen die Grenze durch eine Gasse in der Minensperre im Bereich der Kompanie Waddekath (Stammeinheit des [Name 3]).

Weiterhin konnten in den ersten vier Monaten 1964 insgesamt 69 Fahnenfluchten verhindert werden, davon

  • im Januar 20,

  • Februar 18,

  • März 26,

  • April fünf.

Schwerpunkt waren im Januar die 11. Grenzbrigade (Meiningen) mit sieben, im Februar die 1. und 2. Grenzbrigade (Berlin) mit 14 und im März wiederum die 11. Grenzbrigade (Meiningen) mit 15 und die 1. Grenzbrigade Berlin mit sechs verhinderten Fahnenfluchten. Von den im April verhinderten fünf Fahnenfluchten entfallen wiederum vier auf die 11. Grenzbrigade (Meiningen).

Die Fahnenfluchten im Berliner Raum wurden besonders durch die gegenwärtigen Abrissarbeiten in einigen Grenzabschnitten begünstigt, wobei die Betreffenden Ruinengrundstücke oder unübersichtliches Gelände ausnutzten. Die Ursachen weisen gegenüber denen der vorangegangenen Berichtszeit keine Veränderungen auf. Wiederholt wurde festgestellt, dass in einigen Grenzkompanien die noch bestehende ungenügende Leitungs- und Führungstätigkeit sowie die Nichteinhaltung von Befehlen und Anweisungen (vor allem Trennung der Posten) die Desertionen begünstigen. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass neben den festgestellten Unklarheiten, wie Abhören von Westsendern, Verbindung mit Verwandten und Bekannten im Westen usw., persönliche Verärgerung, familiäre Schwierigkeiten bzw. keine festen Bindungen in der DDR (elternlos) oftmals letzter Anstoß zur Fahnenflucht sind bzw. mehrere Faktoren zusammenwirken. Obwohl insgesamt sichtbare Erfolge zu verzeichnen sind, besteht ein wesentlicher Mangel vor allem in der noch ungenügenden politisch-ideologischen Erziehungsarbeit durch die Kommandeure und Politorgane. Zum Beispiel wurden bei der Untersuchung der Fahnenflucht des Gefreiten [Name 4] in der Kompanie Probstzella, GR Zschachenmühle, folgende Unzulänglichkeiten festgestellt, die auch für andere Einheiten zutreffend sind:

  • Statt einer sinnvollen Freizeitgestaltung wurde übermäßig Alkohol getrunken und um hohe Geldeinsätze Karten gespielt.

  • Die Offiziere verließen meistens nach 17.00 Uhr die Dienststelle und die Soldaten waren sich selbst überlassen, ohne dass auf die Freizeitgestaltung Einfluss genommen wurde.

  • Den Soldaten war es z. T. möglich, den vom Kp-Chef bestätigten Dienstplan durch den Zugführer abzuändern und ihren Posteneinsatz wunschgemäß zu bestimmen.

  • Obwohl der Gegner im Bereich der Kompanie verstärkt Flugblätter einschleuste, wurde nur mangelhaft darauf reagiert und die politisch-ideologische Aufklärungsarbeit von den Polit- und Parteiorganen nur ungenügend gegen den Inhalt dieser Hetzschriften geführt.

  • Ungenügende Kontrollen während des Grenzdienstes durch die Vorgesetzten.

Weiter wurde bei der Untersuchung der im April erfolgten Fahnenfluchten festgestellt, dass einige fahnenflüchtig gewordene NVA-Angehörige den Anforderungen des Grenzdienstes kadermäßig und auch in politisch-ideologischer Hinsicht nicht entsprochen haben und vorhandene Hinweise auf Unsicherheitsfaktoren bei der Auswahl bzw. bei der Erziehung nicht genügend berücksichtigt wurden. Zum Beispiel wurde bei der Untersuchung der Fahnenflucht des [Name 3] (mit fünf Zivilpersonen) festgestellt, dass seine Frau Grenzgängerin2 war und bis zum 13.8.1961 bei Siemens in Westberlin arbeitete. Von [Name 3] sowie seiner Ehefrau war bekannt, dass sie sich in ihrem Wohngebiet in Berlin-Weißensee politisch negativ verhielten. Bei der Untersuchung der Fahnenflucht des [Name 5, Vorname] (Kp. Döhren, GR Gardelegen) wurde bekannt, dass er in der Einheit des Öfteren politisch-negative Diskussionen führte, über seine Mutter Paketsendungen aus Westdeutschland erhielt. Vor dem 13.8.1961 suchte er mehrmals seine Verwandten in Westberlin auf und war längere Zeit zu Besuch bei seinen Verwandten in Westdeutschland.

Bei der Untersuchung der Fahnenflucht des Uffz.-Schülers [Name 6] (Kp. Ilsenburg, GR Blankenburg) wurden in seinem Schrank eine Bibel und andere religiöse Schriften sowie Adressenmaterial von Personen aus Westdeutschland gefunden. [Name 6] war Mitglied der »Jungen Gemeinde«.

Weitere Auswirkungen der politisch-ideologischen Diversion des Gegners und der noch ungenügenden Erziehungsarbeit in einzelnen Einheiten sind die festgestellten Kontaktaufnahmen von Angehörigen der Grenztruppen zu gegnerischen Kräften, die sich besonders in den letzten Monaten häufen. Zum Beispiel wurde im Januar bekannt, dass von der Kompanie Grobensee, GR Eisenach, drei Unteroffiziere und drei Soldaten wiederholt während des Grenzdienstes das westdeutsche Gebiet betraten, Kontakt zu Zollangehörigen und Zivilpersonen aufnahmen und diese um Bier und Zigaretten anbettelten. Unter anderem suchten Uffz. [Name 7] und Gefreiter [Name 8] in mehreren Fällen eine im westlichen Vorfeld wohnhafte Zivilperson in der Wohnung auf, die bis 1958 der DGP angehörte und danach republikflüchtig wurde. Bei diesen Besuchen wurden Zigaretten und andere Genussmittel angenommen und in den Gesprächen Dienstgeheimnisse preisgegeben. In einem anderen Fall bettelten Uffz. [Name 9] und Gefreiter [Name 10] von der Kp. Rüstenfelde, GR Heiligenstadt, während des Grenzdienstes Westzöllner um Zigaretten und Bier an.

Weitere zwei Unteroffiziere, zwei Stabsgefreite und zwei Gefreite der 2. Kp., GR 32, 1. Grenzbrigade nahmen im Februar 1964 und z. T. früher an der Staatsgrenze zu Westberlin wiederholt Verbindung zu Angehörigen der Westberliner Polizei auf, wobei sie Westzigaretten, andere Genussmittel und Westzeitungen annahmen. Initiator war Uffz. [Name 11], der bereits 1962 wegen Hetze zu einem Jahr Gefängnis (mit zwei Jahren Bewährung) verurteilt worden war. In der Untersuchung wurde festgestellt, dass weitere 24 Angehörige der 2. Kompanie Kenntnis von diesen Kontaktaufnahmen hatten, jedoch keine Meldung darüber erstatteten.

Am 12.3.1964 wurden zwei Soldaten der Kompanie Markusgrün, GR Plauen, festgenommen, weil sie seit Oktober 1963 wiederholt westdeutsches Gebiet betraten und bei Kontaktgesprächen von westdeutschen Zoll- und BGS-Angehörigen Zigaretten und Schokolade entgegennahmen. Außerdem ließen sich zwei Angehörige der Kompanie mit BGS-Angehörigen fotografieren. Weitere vier Gefreite waren an den Kontaktaufnahmen beteiligt bzw. hatten Kenntnis davon, ohne dass sie ihre Vorgesetzten darüber informierten.

Die Stabsgefreiten [Name 12] und [Name 13], 4. Kompanie, GR 42, 4. Grenzbrigade, hatten ebenfalls seit Ende 1963 engen Kontakt zu Westberliner Polizei- und Zollangehörigen, von welchen sie sich Genussmittel und Schundliteratur erbettelten. Beide hatten mit Westpolizisten Adressen ausgetauscht und standen mit diesen in Briefwechsel bzw. ließen sie sich Pakete mit Textilien und Genussmittel schicken. [Name 12] schicke als Gegenleistung eine Fernsehleuchte und bestellte schriftlich bei den Westpolizisten eine Lederjacke, Eheringe, eine Feuerzeugpistole und einen Rasierapparat. Beide betrieben einen umfangreichen Geheimnisverrat und hörten ständig Westsender. In den Untersuchungen wurde festgestellt, dass weitere 26 Angehörige des Grenzregiments 42 Kontakte mit bewaffneten Kräften und Zivilpersonen aus Westberlin aufnahmen.

Am 20.3.1964 wurde bekannt, dass acht Angehörige der Kompanie Effelde, GR Sonneberg, seit Februar 1964 Kontakt zu westdeutschen BGS- und Zollangehörigen sowie zu Zivilpersonen unterhielten und Apfelsinen, Schokolade und Zigaretten annahmen.

Im April 1964 wurden aus der 1. Kompanie, wiederum Grenzregiment 42, 4. Grenzbrigade, elf Beteiligte an Kontaktaufnahmen bekannt. Unter anderem bettelten die Gefreiten [Name 14] und [Name 15] Westberliner Polizeiangehörige schriftlich um Schokolade, Apfelsinen und Zigaretten an und erklärten sich gegenüber den Westpolizisten auf eine entsprechende Frage schriftlich bereit, ständig mit ihnen in Kontakt zu bleiben.

Die Kontaktaufnahmen wurden vor allem durch ungenügend getarnte und z. T. verabsäumte Kontrollen der Posten während des Grenzdienstes durch die Vorgesetzten begünstigt. Vielfach wurden die Kontaktaufnahmen erst nach Tagen oder Wochen durch Auffinden von Westzigaretten, Westzeitungen usw. bei Schrankkontrollen bekannt. Erst dann erfolgte eine allseitige Aufklärung dieser Vorkommnisse. In den Untersuchungen wurde festgestellt, dass bei einem Teil der an den Kontaktaufnahmen beteiligten NVA-Angehörigen der Berliner Grenzbrigaden keine Klarheit über die Gefährlichkeit der Absichten und Ziele, welche die Angehörigen des Westberliner Grenzüberwachungsdienstes mit den Kontaktaufnahmen verfolgen, bestand. Oftmals wurde von den Grenzsoldaten die Meinung vertreten, dass es auch Deutsche seien und man ruhig mit ihnen sprechen und von ihnen Zigaretten und andere Genussmittel entgegennehmen könnte.

Seit Dezember 1963 machte sich in der 5. Kompanie des GR 42, 4. Grenzbrigade, in verstärktem Maße der Empfang westlicher Sender bemerkbar. Dabei hörten ganze Stubenkollektive Musiksendungen westlicher Sender, ohne dass wirkungsvoll dagegen eingeschritten wurde. Als z. B. das Kollektiv einer Stube wegen des Abhörens eines amerikanischen Senders zur Rede gestellt wurde, erklärte ein Soldat als »Rechtfertigung«, dass das Kollektiv der Nachbarstube ebenfalls Westsender hört. Auch während des Dienstes, z. B. im Führungspunkt, wurden selbst von Offizieren Westsender abgehört. Zum Beispiel hörte der Oltn. [Name 16], Zugführer des 1. Zuges, am 4.1.1964 eine westliche Musiksendung. Als er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es sich um einen westlichen Sender handelte, äußerte er nur: »Dann schalten wir eben etwas leiser.« Die Auswirkungen der ständigen gegnerischen Beeinflussung durch westliche Sender zeigten sich in der 5. Kompanie u. a. auch in einer Zunahme der Disziplinarvergehen, in Unlust zum Dienst bzw. im Streben nach einer vorzeitigen Entpflichtung aus den Reihen der NVA. Zum Beispiel Uffz. [Name 17], der mehrmals beim Empfang westlicher Rundfunkstationen angetroffen wurde, erklärte, dass die drei Jahre bei der NVA »verlorene Zeit« für ihn seien und dass er am liebsten die Uniform ausziehen würde, weil ihn »der Stacheldraht anstinke«. Auch der Stabsgefreite [Name 18] äußerte, dass er die »Nase voll« habe und unbedingt im Frühjahr 1964 entlassen werden will, obwohl seine Dienstzeit erst im Herbst 1964 abläuft.

In der letzten Zeit nehmen in der 5. Kompanie auch die Fälle übermäßigen Alkoholgenusses vor dem Dienstantritt und die in Auswirkung des übermäßigen Alkoholgenusses erfolgten Schlägereien zu. Allein im Dezember 1963 mussten neun und im Januar 1964 fünf Angehörige der Kompanie wegen derartiger Vergehen disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden. (Von den 14 bestraften Kompanie-Angehörigen sind sechs Mitglieder der SED.) Begünstigt wurden diese negativen Erscheinungen u. a. durch die Vernachlässigung der individuellen Erziehungsarbeit durch die Einheitsleitung. Die Offiziere wirkten ebenfalls nur ungenügend auf die Unterführer ein, sodass keine Einflussnahme auf die Unterstellten erfolgte und die Soldaten oftmals sich selbst überlassen waren. Nachteilig wirkte sich auch die Tatsache aus, dass die 5. Kompanie nach Abversetzung der ausgebildeten Wehrpflichtigen durch solche NVA-Angehörigen anderer Kompanien aufgefüllt wurde, die offensichtlich von den Kommandeuren dieser Einheiten wegen ihres schlechten Verhaltens abgeschoben wurden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Information 87/64 ausführlich über ähnliche Erscheinungen in der in Berlin eingesetzten Bootskompanie (ebenfalls 4. Grenzbrigade) berichtet wurde.

  1. Zum nächsten Dokument Haltung und Ausreise des begnadigten Heinz Brandt

    [ohne Datum]
    Einzelinformation Nr. 436/64 über die Haltung und die Ausreise des begnadigten Heinz Brandt

  2. Zum vorherigen Dokument Festnahme einer westdeutschen Bürgerin

    27. Mai 1964
    Einzelinformation Nr. 427/64 über die Festnahme einer westdeutschen Bürgerin wegen Verdachts der Beihilfe zu einer Schleusung